RS OGH 1986/11/17 1Ob616/86, 6Ob696/87

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Veröffentlicht am 17.11.1986
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Norm

MRG §30 Abs2 Z15

Rechtssatz

Diese Bestimmung ist auch dann anzuwenden, wenn ein auf der gemieteten Grundstücksfläche errichteten, im Eigentum des Mieters stehendes Superädifikat abgetragen werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070779

Dokumentnummer

JJR_19861117_OGH0002_0010OB00616_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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