Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Auch mehrfache Weiterveräußerung eines Unternehmens sind bei der Frage des Vorhandenseins eines lebenden Unternehmens nicht anders zu beurteilen (hier: Einbringen eines Unternehmens als Sacheinlage in eine Gesellschaft).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070412Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008