RS OGH 1986/3/18 5Ob519/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1986
beobachten
merken

Norm

MRG §30 Abs2 Z9 B

Rechtssatz

Auch ein bereits im Zeitpunkt des Hauserwerbes bestehender oder vorhersehbarer Eigenbedarf des Vermieters rechtfertigt die Kündigung eines Mieters in diesem Haus nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG nur dann, wenn der Eigenbedarf vom Vermieter nicht selbst verschuldet worden ist. Ob ein Selbstverschulden des Vermieters am Eigenbedarf vorliegt, ist stets nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070613

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten