Norm
MRG §30 Abs2 Z9 BRechtssatz
Auch ein bereits im Zeitpunkt des Hauserwerbes bestehender oder vorhersehbarer Eigenbedarf des Vermieters rechtfertigt die Kündigung eines Mieters in diesem Haus nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG nur dann, wenn der Eigenbedarf vom Vermieter nicht selbst verschuldet worden ist. Ob ein Selbstverschulden des Vermieters am Eigenbedarf vorliegt, ist stets nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070613Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008