RS OGH 1986/4/24 6Ob550/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1986
beobachten
merken

Norm

MRG §12 Abs3 Ca
MRG §30 Abs2 Z4 C

Rechtssatz

Die vorübergehende Schließung eines Kaffeehauses (Espressos) vor der Veräußerung steht der Annahme eines lebenden Unternehmens nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070106

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten