Norm
MRG §30 Abs2 Z4 CRechtssatz
Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG liegt dann nicht vor, wenn der Mieter an dem im Bestandobjekt geführten Unternehmen wirtschaftlich beteiligt bleibt; es genügt auch, daß diese Voraussetzung nur in der Person eines Mitmieters zutrifft. Daß diese Beteiligung die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz des Mieters bildet, ist nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070626Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.08.2012