Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;GebG 1957 §2 Z2;GebG 1957 §2 Z3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1997/8, S 581-583;
Rechtssatz: Der Größenschluß (wenn die Befreiung nach § 2 Z 2 GebG nicht Anwendung finden kann, müsse für die in § 2 Z 2 GebG genannten Personen jedenfalls die Befreiung nach § 2 Z 3 GebG gelten) scheitert daran, da... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgendes: Die Beschwerdeführerin begehrte am 3. April 1995 als Parteienvertreterin (im hg. Beschwerdeverfahren Zl. 94/16/0112) gemäß Art. 14 Abs. 4 GO des Verwaltungsgerichtshofes fristgerecht die Zustellung von Ausfertigungen der im hg. Erkenntnis vom 27. Februar 1995 zitierten, nicht in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten Vorerkenntnisse und entrichtete da... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §14 TP6;
Rechtssatz: Wählt eine Partei den Weg einer gebührenpflichtigen schriftlichen Eingabe, dann kann sie die Gebührenpflicht nicht dadurch abwenden, daß sie darauf hinweist, es wäre ihr auch ein anderer, nicht eingabegebührenpflichtiger Weg zur Verfolgung ihres Anliegens offengestanden. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob eine vom Beschwerdeführer gemäß § 23 Abs. 1 Tiroler Grundverkehrsgesetz LGBl. Nr. 82/1993 (im folgenden kurz: TirGVG) erstattete schriftliche Anzeige (deren Wortlaut den Verwaltungsakten allerdings nicht zu entnehmen ist) eines Rechtserwerbes an einem sogenannten Baugrundstück der erhöhten Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 3 GebG unterliegt oder gemäß Abs. 5 Z. 8 leg. cit. gebührenbefreit... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §14 TP6;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht einer Eingabe ist unmaßgeblich, ob und wie die mit der Eingabe angerufene Behörde tätig wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160300.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §14 TP6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 94/16/0057 4 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Stempelgebühr ist der Inhalt der Schrift maßgebend; der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien ist demgegenüber nicht zu erforschen (Hinweis E 3.5.1973, 1995/72). ... mehr lesen...
Am 2. September 1986 richtete die Beschwerdeführerin, die einen Zeitungsverlag betreibt, an die Stadtgemeinde S. eine Eingabe folgenden Inhalts: "Ansuchen Sehr geehrter Herr H., wie telefonisch besprochen übersenden wir Ihnen komplette Listen mit den Standorten unserer Sonntagsverkaufsgeräte im Gemeindegebiet S.". Von der Stadtgemeinde S. wurde die Eingabe als Ansuchen um Bewilligung gemäß dem NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, LGBl. 3700-0, zur Benützung öffentlichen Grundes zur Aufs... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §14 TP6;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Stempelgebühr ist der Inhalt der Schrift maßgebend; der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien ist demgegenüber nicht zu erforschen (Hinweis E 3.5.1973, 1995/72). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160057.X04 ... mehr lesen...
Index: L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §9;
Rechtssatz: Da die gebührenrechtiche Beurteilung nicht von einer bestimmten Art der Tätigkeit der angerufenen Behörde abhängig gemacht ist (Hinweis E 23.6.1993, 91/15/0129), kommt es im konkreten Fall nicht darauf an, daß ... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z4;GebG 1957 §14;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Anwendung der Befreiungsbestimmung nach § 14 TP 6 Abs 5 Z 4 GebG ist davon auszugehen, daß das § 14 GebG beherrschende strenge Urkundenprinzip auch auf die jeweiligen Befreiungsbestimmungen für bestimmte Schriften anzuwenden ist. Somit müssen auch die für eine Gebührenbegünstigung o... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0071 E 19. Dezember 1986 VwSlg 6180 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade für die Schriften iSd § 14 GebG voll zur Anwendung zu kommen hat (Hinweis auf E 15.1.1981, 3627/80). Das Urkundenprinzip besagt, dass... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Mag. Abt. 37, vom 17. August 1993 wurde der mitbeteiligten Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die baubehördliche Bewilligung erteilt, im Kellergeschoß, Erdgeschoß und im ersten Stock des Hauses Wien die innere Raumeinteilung zu ändern, Geschäftsportale zu ändern und Aborte einzubauen. Ferner wurde unter Berufung auf die mit Bescheid vom 16. August 1993 bewilligte Abweichung von Bebauungsvorschriften ein Ausbau des Dachgeschoß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/11 Grundbuch32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GBG 1955 §7 Abs1;GebG 1957 §14 TP4;VwGG §48 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Bei Gerichtsgebühren für einen Grundbuchsauszug handelt es sich nicht um Stempelgebühren, die iSd § 48 Abs 3 Z 1 VwGG vor dem VwGH zu entrichten sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050125... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer richtete am 6. Februar 1990 ein Schreiben an Hofrat Dr. W., p.A. Finanzlandesdirektion für Kärnten. Dieses Schreiben hat folgenden Inhalt: "Betrifft: Finanzdebakel Magdalen Ich habe schriftlich an den Leiter der Finanzlandesdirektion für Kärnten, Herrn Hofrat Präsident Dr. L, um Bekanntgabe der Vor- und Zunamen derjenigen Beamten ersucht, die möglicherweise bei der Vorschreibung und Einbringlichmachung der Abgaben, betreffend der Papierfabrik Magdalen, säumig gew... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0071 E 19. Dezember 1986 VwSlg 6180 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade für die Schriften iSd § 14 GebG voll zur Anwendung zu kommen hat (Hinweis auf E 15.1.1981, 3627/80). Das Urkundenprinzip besagt, dass... mehr lesen...
Strittig ist die Gebührenpflicht einer im Zuge eines Asylverfahrens erteilten schriftlichen Vollmacht. Während der Beschwerdeführer, ein Hochschullehrer, die Vorschreibung einer Gebühr gemäß § 14 TP 13 GebG in der Höhe von S 120,-- und die Abgabenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG von S 60,-- insgesamt somit S 180,-- mit der Ansicht bekämpft, "Vollmachten" seien nach § 22 Asylgesetz von der Gebühr befreit, vertritt die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angef... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §22;AVG §74 Abs1;GebG 1957 §14 TP13;GebG 1957 §14 TP6;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 22 AsylG 1991 soll eine vom Grundprinzip des § 74 Abs 1 AVG abweichende Kostenbefreiung im Verfahren vor Bundesasylbehörden erfolgen. Stempelgebühren für "Vollmachten" gehören aber nicht zu dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für 1987 und für 1988 beim Finanzamt gemäß § 72 Abs. 2 lit. b EStG 1972 die Durchführung des Jahresausgleiches. Dabei begehrte er (erstmals) die steuermindernde Berücksichtigung nachstehend genannter Zahlungen an eine Möbeltischlerei als Werbungskosten: Für 1987: S 35.000,-- für "Ergänzungsschränke für Büroraum sowie Unterschrank mit Auszügen und Ablagefächern" für 1988: S 29.640,-- für Holzdecke im Büroraum und Ordnerschrank ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP13;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Hat ein Bf den Ersatz der Stempelgebühr für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Verfahren vor dem VwGH beantragt, die Vollmachtsurkunde dem VwGH jedoch nicht vorgelegt, so ist dem Bf die entsprechende Stempelgebühr von S 120.- nicht uzusprechen. Eur... mehr lesen...
Mit einer am 29. Dezember 1989 beim österreichischen Patentamt eingelangten Markenanmeldung beantragte der Beschwerdeführer als gewillkürter Vertreter die internationale Registrierung einer bestimmten, bereits am 4. Oktober 1989 zur Eintragung in das österreichische Markenregister angemeldeten Marke. Am 17. Juli 1990 leitete das österreichische Patentamt ein bei ihm am 16. Juli 1990 eingelangtes Ersuchen der Weltorganisation für geistiges Eigentum um Stellungnahme zum Antrag vom 29. D... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;GebG 1957 §14;
Rechtssatz: Für das Entstehen der Gebührenschuld ist ein hoheitliches Tätigwerden ausreichend, das im vorliegenden Fall in der Weiterleitung einer Stellungnahme des Abgabepflichtigen durch das österreichische Patentamt als Behörde an die Weltorganisation für geistiges Eigentum bestanden hat.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin vermietet Stellplätze an Campinggäste. Unbestritten ist, daß sie mit Dauercampern jeweils schriftliche Vereinbarungen durch Ausfüllen und Unterfertigen von Formularen schloß; diese Formblätter wurden mit Durchschlägen hergestellt, wobei das Original dem Kunden übergeben, der erste Durchschlag zur Buchhaltung der Beschwerdeführerin genommen und der zweite Durchschlag der Gemeinde vorgelegt und in der Folge gesammelt im Betrieb der Beschwerdeführerin verwahrt wur... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP1;GebG 1957 §18 Abs1;GebG 1957 §25 Abs12; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/8 S 621-624;
Rechtssatz: Abschriften gemäß § 14 TP 1 GebG stimmen zwar mit der Urschrift überein und unterscheiden sich daher nicht von Gleichschriften; zum Unterschied von diesen und von neuerlichen Beurkundungen des Rechtsgeschäftes sind sie j... mehr lesen...
In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich die Kopie eines Protokolls über die am 15. Mai 1991 abgehaltene Hauptversammlung der S. AG. Daran wird zunächst festgehalten, daß die "im angeschlossenen Teilnehmerverzeichnis, Beilage./A," angeführten Vertreter der beschwerdeführenden GmbH, der einzigen Aktionärin der S. AG, anwesend waren. Unter Punkt 1. der Tagesordnung (Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes ...) wird unter anderem wörtlich ausgeführt: "D... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295
Rechtssatz: Den Tatbestand des § 14 TP 5 GebG erfüllen insbesondere einer Schrift (Urkunde) nicht angeheftete Beilagen, auf die bloß verwiesen wird, ohne daß sie zum Inhalt der Schrift gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §13 Abs2;GebG 1957 §14 TP7; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295
Rechtssatz: Trifft auf Grund mehrfach gegebenen Interesses an der Protokollverfassung mehrere Personen die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelgebühr, so sind sie gemäß § 13 Abs 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. Über eine Vorrangigkeit ein... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP7 Z4 lita;GebG 1957 §5 Abs2;GebG 1957 §5 Abs3;GebG 1957 §6 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295
Rechtssatz: Zur Ermittlung der Anzahl der weiteren Bogen iSd § 6 Abs 1 GebG ist von einer Einheit der einer festen Gebühr (hier: nach § 14 TP 7 Z 4 lit a GebG) unterliegenden Schrift einschließlich der einen B... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AktG 1965 §102 Abs1;GebG 1957 §13 Abs1 Z1;GebG 1957 §14 TP7 Z4; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295
Rechtssatz: Ebenso wie das Protokoll über die Versammlung der Gesellschafter einer GmbH ist das Protokoll über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft jedenfalls auch im Interesse der Aktionäre gelegen, ... mehr lesen...
Mit Schreiben an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 2. April 1990 trat der Beschwerdeführer den Feststellungen eines Sachverständigen und den Ausführungen in einer behördlichen Niederschrift betreffend Genehmigung von Buschenschankterminen entgegen und zog sämtliche Berufungen betreffend seine "Buschenschankanmeldungen für die Jahre 1982 - 1989", nämlich jene gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 1.) 18. November 1986, 2.) 3. Juni 1987, 3.) 24. J... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6;
Rechtssatz: Das GebG enthält keine taxative Aufzählung von gebührenpflichtigen Eingaben, sondern es knüpft die Gebührenpflicht an äußere formale Tatbestände. Das Gesetz verlangt nicht, daß die angerufene Behörde auf die Eingabe hin auch tätig wird, es macht aber auch die Gebührenpflicht nicht von einer bestimmten Art der Tätigkeit d... mehr lesen...