Index: 21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP7 Z4 litb;GmbHG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 255;
Rechtssatz: Unter Versammlung der Gesellschafter iSd § 14 TP 7 Z 4 lit b GebG ist die Generalversammlung zu verstehen, in der allerdings auch der einzige Gesellschafter Gesellschafterbeschlüsse fassen kann (Hinweis E 21.1.1965, 1190/64,... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP7 Z4 litb;GmbHG §34 Abs1;GmbHG §34 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 255;
Rechtssatz: Wie der VwGH in seinem E vom 22.2.1988, 86/15/0055, dargetan hat, stellt ein UMLAUFBESCHLUSS iSd § 34 Abs 2 GmbHG in bezug auf sein Zustandekommen rechtlich etwas anderes dar als ein im Rahmen einer Zusammenku... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP7 Z4 litb;GmbHG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 255;
Rechtssatz: Der Gebührentatbestand des § 14 TP 7 Z 4 lit b GebG erfaßt nicht außerhalb einer Generalversammlung gefaßte Gesellschafterbeschlüsse des einzigen Gesellschafters (Hinweis E 22.2.1988, 86/15/0055). Eur... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Z1;
Rechtssatz: An der gesonderten Gebührenpflicht jedes einzelnen von mehreren Begehren, die in einer Schrift zusammengefaßt sind, ändert es nichts, wenn die mehreren Begehren allenfalls gleichartig sind. Auch wenn durch die Vereinigung der mehreren Ansuchen in einer Eingabe der Behörde unter Umständen der Verwalt... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/9, S 565 ;
ÖStZB 1989, 415;
Rechtssatz: In § 14 TP 1 Abs 1 GebG wird nicht unterschieden, auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmungen jeweils die amtliche Abschrift ausgestellt worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/5, S 279;
Rechtssatz: Eine Unterschrift stellt kein Wissensmerkmal einer Eingabe dar. Die Unterschrift ist in bestimmten Fällen ein Kriterium, wie eine Eingabe zu erledigen ist, nicht aber, ob überhaupt eine zu erledigende Eingabe vorliegt. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6;StPO 1975 §380 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/5, S 279;
Rechtssatz: § 380 Abs 1 StPO enthält kein Gebührenbefreiung für Eingaben von Außenstehenden, die in Strafsachen anderer Personen Eingaben an die Gerichte erstatten, die nicht irgendeine, in der StPO vorgesehene Verfahrenshandlung dars... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/5, S 279;
Rechtssatz: Sind die sonstigen Voraussetzungen gegeben, ist eine Eingabe auch dann gebührenpflichtig, wenn die Unterschrift des Einschreiters fehlt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150057.X01 Im ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/8, S 461;
Rechtssatz: Dem GebG sind bedingte Eingaben fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150149.X03 Im RIS seit 22.02.1988 mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;BAO §167 Abs2;GebG 1957 §14 TP7 Z4 litb;GebG 1957 §17 Abs2;GmbHG §34 Abs1;GmbHG §34 Abs2;
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Nichterwähnung in einer Urkunde über den Beschluß der Gesellschafter einer GmbH, in welcher Form der Gesellsc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: B-VG Art144 Abs3;GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6;VwGG §48 Abs1 lita impl;VwGG §48 Abs1 Z1 impl; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/8, S 461;
Rechtssatz: Es besteht kein innerer Zusammenhang zwischen dem in der VfGH-Beschwerde enthaltenen Antrag auf Aufhebung des ange... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP7 Z4 litb;GmbHG §34 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/10, S 576;
Rechtssatz: Nicht im Rahmen einer Zusammenkunft der Gesellschafter einer GmbH gefaßte Beschlüsse der Gesellschafter bzw ihrer Vertreter (sog UMLAUFBESCHLÜSSE iSd § 34 Abs 2 GmbHG) unterliegen nicht der Gebühr gem § 14 TP 7 Z 4 lit ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6;MRK Art6 Abs3; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/8, S 461;
Rechtssatz: Der Grundsatz des fairen Verfahrens iSd Art 6 Abs 3 MRK kann in keinen Zusammenhang mit der Frage der Vergebührung eines Antrages gebracht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6;VwGG §48 Abs1 lita impl;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/5, S 279;
Rechtssatz: Der in einer Beschwerde vor dem VfGH gestellte Eventualantrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH unt... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP11;
Rechtssatz: Die Bogengebühr ist auch für den Bogen (oder das verbundene gesonderte Blatt) einer Urkunde zu entrichten, auf dem lediglich die Unterschriftenbeglaubigung erfolgt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986150088.X01 Im RIS seit 11.01.1988 mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/01 Wohnbauförderung
Norm: GebG 1957 §14 TP11;WFG 1968 §35 Abs1 idF 1972/232;
Rechtssatz: Eine Urkunde über einen unter das GrEStG fallenden Kaufvertrag betreffend einen zum Erwerb des Wohnungseigentums an einer bestimmten Wohnung erforderlichen Mindestanteil an einer Liegenschaft, die vom Bauherrn des auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnhauses unterze... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/01 Wohnbauförderung
Norm: GebG 1957 §14 TP11;WFG 1968 §35;
Rechtssatz: Kauft jemand von einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft einen Liegenschaftsanteil, verbunden mit den Rechten an einer Eigentumswohnung, so ist im Hinblick auf die enge Verflechtung der Abreden über den Eigentumsübergang und das hiefür zu ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/01 Wohnbauförderung
Norm: GebG 1957 §14 TP11;WFG 1968 §35;WFG 1984 §53;
Rechtssatz: Veräußert eine gemeinnützige Baugenossenschaft, Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft Liegenschaftsanteile in der Weise, daß jeder Käufer laut Kaufvertrag mit dem Anteil die Rechte an jeweils einer aus Mitteln der Wohnbauförderung finanzierten und vom Verkäufer zu... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP11;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht einer Urkunde kommt es nicht darauf an, ob sie zu Beweiszwecken errichtet worden ist, erforderlich ist nur der objektive Beweiswert der Urkunden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150071.X04 Im RIS seit 19.1... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §13 Abs1;GebG 1957 §14 TP11;GebG 1957 §14 TP12;GebG 1957 §14 TP13;GebG 1957 §28;
Rechtssatz: In § 13 Abs 1 GebG fehlt eine Regelung darüber, wer bei den Tarifposten 11, 12 und 13 des § 14 GebG Gebührenschuldner ist. Zur Schließung dieser Lücke müssen auch hier (wie beim Urkundenbegriff) die Bestimmungen der 3. Abschnittes des GebG herangezog... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP11;GebG 1957 §25;GebG 1957 §31 Abs1;
Rechtssatz: Für den Bereich der im § 14 TP 11 GebG genannten Rechtsgeschäfte, die unter das KVG fallen, bedarf es schon deshalb keiner mit den §§ 25 und § 31 Abs 1 GebG korrespondierenden Vorschriften, weil einerseits nach dem KVG bei derartigen Rechtsgeschäften die Steuer unabhängig von der über da... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP11;
Rechtssatz: Da nach der Tarifbestimmung des § 14 TP 11 GebG nicht das Rechtsgeschäft, sondern die darüber errichtete Urkunde Gegenstand der Gebühr ist, kommt es bei Beurteilung der Gebührenpflicht dieser Urkunde in erster Linie darauf an, ob sie als Urkunde über Rechtsgeschäfte im Sinne des Gebührengesetzes anzusehen ist. ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14;
Rechtssatz: Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade für die Schriften iSd § 14 GebG voll zur Anwendung zu kommen hat (Hinweis auf E 15.1.1981, 3627/80). Das Urkundenprinzip besagt, dass a) die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein eines Schriftstückes gebunden ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5;
Rechtssatz: Eine Vollmacht stellt, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt wird, eine Beilage iSd § 14 TP 5 GebG dar. Das gleiche muß gelten, wenn an Stelle der urschriftlichen Vollmachtsurkunde eine beglaubigte Abschrift oder eine dieser gleichzusetzende Fotokopie derselben einer gebührenpflichtigen Eingabe beigeschlos... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP11; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/6, S 284 ;
Rechtssatz: Werden über ein nach § 14 TP 11 GebG bogengebührenpflichtiges Rechtsgeschäft mehrere Urkunden errichtet, so ist auf Grund des Urkundenprinzips grundsätzlich die Bogengebühr für jede Urkunde gesondert zu entrichten; § 25 Abs 2 GebG und § 25 Abs 3 GebG sind nich... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13;GJGebG 1962 §14; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1986;
Rechtssatz: Der Wert (Einheitswert) der Liegenschaft kommt als Streitwert dann in Frage, wenn die Liegenschaft selbst Ziel des Klagebegehrens ist, also insbesondere, wenn das Urteilsbegehren auf Übereignung der Liegenschaft oder auf Löschung einer fehlerhaften Eigentu... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §13;GJGebG 1962 §14; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1986;
Rechtssatz: Bei Klage auf Erlangung bzw Herausgabe einer grundbuchsfähigen Urkunde (somit keiner unbeweglichen Sache iSd § 14 Abs 1 GJGebG) ist der in der Klage angegebene Wert des Streitgegenstandes (§ 56 Abs 2 JN) und nicht der Einheitswert maßgeblich. ... mehr lesen...