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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6;Rechtssatz
Für die Gebührenpflicht einer Eingabe ist unmaßgeblich, ob und wie die mit der Eingabe angerufene Behörde tätig wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160300.X02Im RIS seit
11.07.2001