RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1993
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP5;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295

Rechtssatz

Den Tatbestand des § 14 TP 5 GebG erfüllen insbesondere einer Schrift (Urkunde) nicht angeheftete Beilagen, auf die bloß verwiesen wird, ohne daß sie zum Inhalt der Schrift gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160018.X03

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten