Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Amtshaftungsklage. Sie leitet ihre Amtshaftungsansprüche aus einer Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz ab, das die von ihr und zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung erhobene Klage zu Unrecht wegen Verjährung abgewiesen habe. In ihrem Verfahrenshilfeantrag legt sie unter anderem auch dar, dass die Berufungsrichter in der Berufungsverhandlung - offenbar im Zusa... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 17. 11. 2006 (ON 44) gab das Bezirksgericht Graz-Ost der Klage statt. Der Beklagte erhob gegen das Urteil Berufung (ON 46). Nach der Geschäftsverteilung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz fällt die Behandlung dieses Rechtsmittels in die Zuständigkeit des Senats 6. Vorsitzender dieser Abteilung ist Dr. Eugen Strohl, Senatsmitglieder sind die Richter Dr. Reinhard Klepeisz und Dr. Manja Scherz. Im Schriftsatz vom 20. 4. 2007 (ON 52) lehnte der Bekl... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter beantragte beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien die Bewilligung der Verfahrenshilfe für Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten zwecks Einbringung einer Schadenersatzklage aus dem Titel der Amtshaftung gegen die Republik Österreich. Er sei im - von einer Bank im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften angestrengten - Anlassverfahren vom genannten Landesgericht, bestätigt durch das Oberlandesgericht Wien, zu Unrecht zur Zahlung von 25.109,70 EU... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Republik Österreich eine Amtshaftungsklage wegen schuldhafter rechtswidriger Handlungen und Unterlassungen von Richtern des Bezirksgerichts Frohnleiten, des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz und des Oberlandesgerichts Graz - teils im Zuge der Erledigung von Justizverwaltungssachen - zu erheben und beantragt dafür die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Rechtliche Beurteilung Wie bereits in den Vorent... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in dem zugrunde liegenden Verfahren die Feststellung, dass der zwischen ihm und der Beklagten am 16. Oktober 1990 abgeschlossene Notariatsakt nicht exekutionsfähig, in eventu nichtig und rechtsunwirksam sei, sowie die Verurteilung der Beklagten zur Zustimmung zu den sich daraus ergebenden Grundbuchshandlungen. Gleichzeitig lehnte der Kläger die zuständige Richterin des Bezirksgerichtes Frankenmarkt und den Vorsteher dieses Bezirksgerichtes sowie eine ... mehr lesen...
Begründung: Der unvertretene Kläger brachte beim Oberlandesgericht Linz eine auf Amtshaftung gestützte Klage wegen angeblich fehlerhafter Entscheidungen des Landesgerichts Ried im Innkreis und des Oberlandesgerichts Linz gegen die Republik Österreich ein. Mit der Klage verband der Kläger einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Landesgericht Ried im Innkreis wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Mutwilligkeit und Aussichtslosigkeit ab (ON 6). Gegen diesen Beschluss richt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte beim Obersten Gerichtshof einen Delegierungsantrag ein. Sie führte aus, die Einbringung einer Amtshaftungsklage auf Zuerkennung von 10.977,30 EUR sA gegen die Republik Österreich zu beabsichtigen und behauptet, durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Richtern des Oberlandesgerichts Graz geschädigt worden zu sein. Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist nicht zulässig. Bei der Bestimmung eines „and... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller bringt vor, er habe die Finanzprokuratur aufgefordert, einen Amtshaftungsanspruch von zumindest EUR 350.000 anzuerkennen, was allerdings abgelehnt worden sei; aus der beigelegten Kopie seines Aufforderungsschreibens ist ersichtlich, dass er seinen behaupteten Anspruch aus dem Verhalten von Organen des Landesgerichts Klagenfurt ableitet. Er beantragt, ein Gericht im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien mit „dieser Amtshaftungsklage" nach § 9 Abs 5 (rich... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte - verbunden in einem Schriftsatz - einen „Delegationsantrag gemäß § 9 Abs 4 AHG" und eine auf eine angeblich schuldhaft rechtswidrige Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck gestützte Amtshaftungsklage direkt beim Obersten Gerichtshof ein, ohne zunächst das gemäß § 9 Abs 1 AHG an sich zuständige Landesgericht Innsbruck zu befassen. Der Antragsteller brachte - verbunden in einem Schriftsatz - einen „Delegationsantrag gemäß Paragraph 9, Abs... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte beim Landesgericht Ried im Innkreis die Bewilligung der Verfahrenshilfe für eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich wegen eines behaupteten Schadens von rund EUR 49.000. Er habe einen von seinem Sachwalter anhängig gemachten Zivilprozess in allen Instanzen (Landesgericht Ried im Innkreis/Oberlandesgericht Linz/Oberster Gerichtshof) verloren und müsse nun erhebliche Prozesskosten zahlen. Allen Instanzen sei das Fehlen einer pflegs... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Republik Österreich eine Amtshaftungsklage wegen angeblich fehlerhafter Entscheidungen des Bezirksgerichts Favoriten und des Landesgerichts für ZRS Wien als Berufungsgericht zu erheben und beantragte dafür die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Landesgericht Eisenstadt wies diesen Antrag wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Klagsführung mit Beschluss vom 27. März 2007 ab, bewilligte jedoch die Verfahrenshilfe zur Erhe... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30StEG 2005 §12 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Ersatzanspruch aus einem behaupteten rechtswidrigen und schuldhaften Handeln bzw aus einer Entscheidung von Richtern eines Oberlandesgerichts abgeleitet, so ist - ohne dass die Berechtigung des zu erhebenden Anspruchs zu prüfen ist - gemäß § 9 Abs 4 AHG ein außerhalb dieses Oberlandesgerichtssprengels gelegener Gerichtshof erster Instanz zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssa... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30JN §93
Rechtssatz: Die Entscheidung nach § 9 Abs 4 AHG wirkt auch für die vom Antragsteller in seiner beabsichtigten Klage als formelle Streitgenossen der Republik behandelten Personen. Entscheidungstexte 1 Nc 41/07f Entscheidungstext OGH 13.07.2007 1 Nc 41/07f 1 Nc 28/13b Entscheidungstext OGH 10.04.2013 1 Nc ... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30ZPO §65
Rechtssatz: § 9 Abs 4 AHG ist auch dann anzuwenden, wenn über einen Verfahrenshilfeantrag abzusprechen ist, der der Vorbereitung eines Amtshaftungsverfahrens dient. Entscheidungstexte 1 Nc 41/07f Entscheidungstext OGH 13.07.2007 1 Nc 41/07f 1 Nc 108/07h Entscheidungstext OGH 10.01.2008 1 Nc 108/07h ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Republik Österreich sowie gegen eine Bank und einen Rechtsanwalt Amtshaftungs- bzw Schadenersatzansprüche in Höhe von 1,5 Mio EUR klageweise geltend zu machen und beantragte zu diesem Zweck am 31. Mai 2007 die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Im gleichen Schriftsatz führt er die beabsichtigte Klage aus, in der er ein für diesen Schaden ursächliches, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten richterlicher Organe - unter anderem ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Amtshaftungsklage wegen unvertretbarer und materiell falscher Entscheidungen des Bezirksgerichts Lienz, des Landesgerichts Innsbruck, des Oberlandesgerichts Innsbruck sowie der Staatsanwaltschaft Innsbruck, wozu er einzelne Aktenzeichen anführt und weiters ausdrücklich auf § 9 Abs 4 AHG hinweist. Nach ergänzender Einvernahme des Antragstellers wies das Landesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 17. April 2007, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner beim Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs eingebrachten Klage vom Beklagten die Zahlung des Honorars für anwaltliche Leistungen. Der Beklagte beantragt Klageabweisung. Mit Schriftsatz vom 2. 6. 2006 beantragte der Kläger gemäß § 31 JN die Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien. Die vom Kläger namhaft gemachten Zeugen hätten ihren Arbeitsplatz und ihren Wohnsitz in Wien. Der im Sprengel des angerufenen Gerichts w... mehr lesen...
Begründung: Im Titelverfahren hat das Landesgericht Feldkirch als Berufungsgericht in einem Dienstbarkeitsstreit das klagestattgebende erstinstanzliche Urteil bestätigt. Die beklagte Partei wurde ua zur Beseitigung eines Bretterzauns verurteilt. Aufgrund des Exekutionstitels bewilligte das Bezirksgericht Bregenz, ergänzt durch einen weiteren Beschluss, die Exekution durch Ermächtigung der betreibenden Parteien, auf Kosten der verpflichten Partei den Bretterzaun entfernen zu lassen. ... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerberin stellte im September 2005 beim Verlassenschaftsgericht den Antrag, den Verlassenschaftskurator abhandlungsbehördlich anzuweisen bzw zu ermächtigen, eine Amtshaftungsklage mit einem Streitwert von 50.000 EUR gegen die Republik Österreich einzubringen. Im Vermögen der Verlassenschaft seien Schäden eingetreten, die durch die Unterlassung abhandlungsgerichtlicher Aufsichtsmaßnahmen gegenüber dem (mittlerweile) enthobenen Verlassenschaftskurator bewirkt wor... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte beim Obersten Gerichtshof einen Delegierungsantrag in Verbindung mit einem Verfahrenshilfeantrag ein. Er bringt vor, eine Amtshaftungsklage auf Zuerkennung von zumindest 20.900 EUR gegen die Republik Österreich zu beabsichtigen. Er behauptet, durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Richtern des Oberlandesgerichts Linz geschädigt worden zu sein. Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist nicht zulässig: ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von 335.303 EUR sA und die Feststellung, dass ihm die beklagte Partei, weil sie ihn „seit Anfang 1989" rechtswidrig an der Berufungsausübung hindere, für alle zukünftigen Vermögensschäden hafte. Er brachte im Wesentlichen vor, schadensursächlich seien schuldhaft rechtswidrige Verhaltensweisen von Richtern des Bezirks- und des Landesgerichts St. Pölten sowie des Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien („Ignorieren" von Vorbringen, Aufstell... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ist zu 24 Nc 3/03h ein Verfahren über den Antrag der Tina E***** auf Bewilligung der Verfahrenshilfe unter anderem zur Einbringung einer Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens 20 Cg 136/00t des Landesgerichts für ZRS Wien anhängig. Der Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss vom 22. 8. 2003 (ON 6) wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt das Begehren der Klägerin auf Bezahlung von Werklohn für Bauarbeiten zugrunde. Die Beklagte macht die Befangenheit „des gesamten" Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien geltend. Die Richter des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, des Handelsgerichtes Wien, des Oberlandesgerichtes und zuletzt auch des Obersten Gerichtshofes hätten „ihre persönliche Karriere, wie auch alle gesundheitlichen Beschwerden auf dem Gewissen und hätten sie und ihre... mehr lesen...
Gründe: In der von Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 27. Juni 2005, GZ 28 Hv 121/00-1789, mit welchem der Antrag des Einschreiters auf Einbeziehung des Strafverfahrens in das Verfahren zum AZ 28 Hv 109/99 des Landesgerichtes Innsbruck abgewiesen worden war, erhobenen Beschwerde beantragte dieser die Delegierung dieses Verfahrens „an ein nicht involviertes Gericht“ (anderes Oberlandesgericht), weil „gegen das Oberlandesgericht Amtshaf... mehr lesen...
Begründung: Nachdem sich in einer bei einem Gerichtshof erster Instanz anhängig gemachten Zivilrechtssache sämtliche bei diesem ernannte Richter einschließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten für befangen erklärt hatten, sprach das im Instanzenzug übergeordnete Oberlandesgericht aus, dass jener Gerichtshof an der Ausübung der Gerichtsbarkeit in der betreffenden Rechtssache gehindert sei und bestimmte zu deren Verhandlung und Einscheidung an dessen Stelle einen benachbarten G... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 7.161,74 EUR sA und stützt diesen Amtshaftungsanspruch auf die Behauptung einer schadensursächlichen gesetzwidrigen, ferner aber auch unvertretbaren Entscheidung des Landesgerichts Linz als Berufungsgericht (15 R 237/01f). Mitglied des Rechtsmittelsenats war Dr. Barbara J*****, die mit Wirksamkeit vom 1. 2. 2005 zur Richterin des Oberlandesgerichts ernannt wurde. Mit Verfügung vom 28. 4. 2005 legte das Landesgericht Wels den Akt dem Oberlandesgericht ... mehr lesen...
Begründung: Der im Verfahren 29 Cg 5/03z des Landesgerichts St. Pölten Beklagte stellte in seinen Rekursen gegen die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung vom 20. 10. 2003 und gegen die am selben Tag erfolgte Abweisung seines Verfahrenshilfeantrags Ablehnungsanträge und machte „Voreingenommenheit/Befangenheit des Gerichtshofes St. Pölten insgesamt" und „Voreingenommenheit/Befangenheit des Beschluss fassenden Richters Dr. Ludwig P*****" (des Prozessrichters) geltend. Sämtl... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Republik Österreich eine Amtshaftungsklage wegen schuldhaft rechtswidriger Handlungen und Unterlassungen von Richtern des Bezirksgerichts Frohnleiten, des Landesgerichts (erkennbar: für Zivilrechtssachen) Graz und des Oberlandesgerichts Graz - teils im Zuge der Erledigung von Justizverwaltungsagenden - zu erheben und beantragt dafür die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Der Oberste Gerichtshof hat zwar in seiner Entscheidung 1 O... mehr lesen...
Gründe: Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** beantragte in seinem auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens AZ 28 Hv 109/99 des Landesgerichtes Innsbruck zielenden Antrag vom 20. Juli 2004 unter anderem auch die Delegierung des Verfahrens ein „nicht involviertes Gericht". Zur
Begründung: führte er aus, dass „aufgrund der aktenkundigen Gesetzesverletzungen im Strafverfahren durch das Landesgericht Innsbruck und aufgrund der Sanktionierung dieser Gesetzesverletzungen durch das Oberlandesgericht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht fasste am 18. 12. 1997 den Beschluss auf Fortsetzung des seit 13. 9. 1988 anhängigen unterbrochenen Amtshaftungsverfahrens. Im Schriftsatz vom 25. 10. 2002 (Einlangen) kündigte die klagende Partei an, sie beabsichtige, das Klagebegehren "um weitere Amtshaftungsansprüche, resultierend aus den im Strafverfahren zu 28 Hv 109/99 des LG Innsbruck und dem diesbezüglich zusammenhängenden Auslieferungsverfahren zu 28 Hv 109/99 des LG Innsbruck, Akten 1.47301-IV1... mehr lesen...