Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der beim Landesgericht Krems anhängigen Konkurssache der Gemeinschuldnerin A***** Gesellschaft mbH, zuletzt 1053 Wien, Postfach Nr 144, vertreten durch Dr. F***** B*****, infolge eines vom Oberlandesgericht Wien zur AZ 6 Fsc 2/11h vorgelegten Fristsetzungsantrags der Gemeinschuldnerin, in nichtöffentlicher ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragt, unter Berufung auf § 28 JN, der Oberste Gerichtshof möge eines der potenziell zuständigen Landesgerichte für konkret zuständig bestimmen, da gemäß § 9 Abs 4 AHG ein noch nicht näher bestimmter Gerichtshof erster Instanz außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Wien zuständig sei. Bei dem für zuständig erklärten Landesgericht erhebt er Amtshaftungsklage wegen Ersatzansprüchen, die er aus seines Erachtens unvertretbaren Entscheidungen des Landes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Konkurssache der Gemeinschuldnerin A***** Gesellschaft mbH., *****, vertreten durch Dr. iur F***** B*****, wegen Feststellung der Ausgeschlossenheit sämtlicher Richter des Landesgerichts Krems an der Donau und des Oberlandesgerichts Wien, folgenden Beschluss gefasst:
Spruch: Zur E... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien erheben Amtshaftungsansprüche, die sie aus Kostenentscheidungen des Bezirksgerichts Kitzbühel und des Landesgerichts Innsbruck ableiten. Sie beantragen, weil es sich um einen „Anspruch nach AHG“ handle, die „Delegierung des Aktes“ bzw regen die „Delegierung an das nächstgelegene Landesgericht Salzburg“ an. Das Erstgericht legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung über den Delegierungsantrag gemäß § 9 Abs 4 AHG vor. Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin sowie die Zweitantragstellerin als ihre Alleingesellschafterin und Konkursgläubigerin beantragten mit Schriftsatz vom 3. 3. 2011 (ON 341) gemäß § 119 Abs 5 KO die Ausscheidung von (weiteren) Amtshaftungsansprüchen gegen die Republik Österreich aus der Konkursmasse sowie deren Überlassung an die Gemeinschuldnerin zur Durchsetzung. Amtshaftungsansprüche würden aus einer nach ihrer Behauptung fehlerhaften Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Re... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Linz ist ein Verfahren über den Antrag des Einschreiters auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Haftentschädigung gegen den Bund anhängig. Aus dem Strafakt ergibt sich, dass der Antragsteller vom 8. 11. 2003 bis 10. 2. 2004 in Untersuchungshaft war. Das Oberlandesgericht Linz gab mit Beschluss vom 21. 11. 2003 (8 Bs 269/03-22) der Beschwerde des Antragstellers gegen die Verhängung der Untersuchungshaft nicht Folge. Da... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin sowie die Zweitantragstellerin als ihre Alleingesellschafterin und Konkursgläubigerin beantragten mit Schriftsatz vom 9. 12. 2010 (ON 295) gemäß § 119 Abs 5 KO die Ausscheidung von (weiteren) Amtshaftungsansprüchen gegen die Republik Österreich aus der Konkursmasse sowie deren Überlassung an die Gemeinschuldnerin zur Durchsetzung. Amtshaftungsansprüche würden aus den nach Behauptung der Antragsteller fehlerhaften Entscheidungen des Konkursgerichts v... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren AZ 1 P 33/10p des Bezirksgerichts Bruck an der Mur erhob der Betroffene einen an das Landesgericht Leoben gerichteten Rekurs, den er mit einer Ablehnung von Richtern dieses Gerichtshofs verband. Mit Beschluss vom 2. August 2010, GZ 2 Nc 21/10m-3, wies das Landesgericht Leoben den Ablehnungsantrag ab. Gegen diesen Beschluss erhob der Betroffene Rekurs an das Oberlandesgericht Graz, mit dem er auch die Ablehnung „sämtlicher Richter des OLG im Zivilrechtsberufu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck/Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck/Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage im Rahmen der ... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Linz ist ein Verfahren über den Antrag der Einschreiterin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen gegen den Bund anhängig. Diese Ansprüche werden unter anderem aus dem Verhalten des Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz als Organ der Dienstaufsicht abgeleitet. Das Landesgericht Linz legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung gemäß § 9 Abs 4 AHG vor. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, der Erstbeklagte ist Notar in *****, die Zweitbeklagte eine bei ihm beschäftigte Notarsubstitutin. Mit der zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** erhobenen Klage begehrt die Klägerin 1,6 Mio EUR Schadenersatz, da die Beklagten bei der notariellen Bekräftigung (Mantelung) einer Privaturkunde iSv § 54 NO entgegen § 53 NO nicht auf unwirksame Vertragsbestimmungen hingewiesen hätten; sollte keine Mantelung vorg... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsmittelwerber erhob in dem sich auf ihn beziehenden Sachwalterschaftsverfahren zu 1 P 33/10p des Bezirksgerichts Bruck an der Mur gegen die Ladung zur Erstanhörung, der er nicht Folge leistete, Rekurs an das Landesgericht Leoben. Mit Beschluss vom 21. 7. 2010, 2 Nc 18/10w-2, wies das Landesgericht Leoben aus Anlass des erwähnten Rekurses den (im Verfahren zu 4 Nc 19/09d des Bezirksgerichts Bruck an der Mur gestellten) Antrag des Betroffenen auf Ablehnung bestimm... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin sowie die Zweitantragstellerin als ihre Alleingesellschafterin und Konkursgläubigerin beantragten gemäß § 119 Abs 5 IO (richtig: § 119 Abs 5 KO, vgl § 273 Abs 1 IO) die Ausscheidung von Amtshaftungsansprüchen gegen die Republik Österreich aus der Insolvenzmasse sowie deren Überlassung an die Gemeinschuldnerin zur Durchsetzung. Die behaupteten Ansprüche hätten ihre Ursache in einer rechts- und pflichtwidrigen Verzögerung des vom Obersten Gerichtshof ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machen wegen der von 14. 6. 2003 bis 1. 3. 2004 dauernden Verwahrungs- und Untersuchungshaft Schadenersatzansprüche nach dem AHG, dem StEG 2005 und der EMRK geltend. Im Anlassverfahren hatte unter anderem das Oberlandesgericht Linz über Haftbeschwerden der Kläger entschieden und die Fortsetzung der verhängten Untersuchungshaft angeordnet. Das Landesgericht Wels legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zu einer allfälligen Delegierung nach § 9 Abs 4 AHG vor. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Amtshaftungsklage. Sie berief sich darauf, dass das beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 4 Cg 93/03f geführte Verfahren „trotz Offensichtlichkeit“ (gemeint wohl: der Berechtigung ihrer Ansprüche) mit einer abweisenden Entscheidung geendet habe. Das angerufene Prozessgericht legte die Akten dem Obersten Gerichtshof „im Sinne des § 9 Abs 4 AHG“ mit dem Hinweis vor, dass ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt ihre Amtshaftungsansprüche auf eine ihrer Ansicht nach unrichtige und unvertretbare Rechtsmittelentscheidung des Oberlandesgerichts Wien. Sie beantragt, die Rechtssache gemäß § 31 Abs 2 JN an einen Gerichtshof erster Instanz im Sprengel der Oberlandesgerichte Linz oder Graz zu delegieren, weil es geradezu notwendig sei, eine distanzierte Beurteilung durch ein anderes Oberlandesgericht als jenes zu erreichen, das vom Klagevorwurf betroffen ist. Das Lan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans-Joachim S*****, vertreten durch Dr. Michael Kramer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen Amtshaftung, über den Antrag auf Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 28 A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski und Dr. Grohmann als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu AZ 27 Nc 8/10v anhängigen Verfahrenshilfesache des Antragstellers Juan Carlos C*****, den Beschluss gefasst:
Spruch: Zur Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag und zur Verhandlung und Entscheidung über eine allf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet in seiner direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Amtshaftungsklage Amtshaftungsansprüche (Schmerzengeld 4.000 EUR und Feststellung), die er aus „Rechtsverletzungen“ verschiedener Bezirks- und Landesgerichte und Staatsanwaltschaften aus dem Sprengel des Oberlandesgerichts Wien sowie aus angeblich unrichtigen, nicht näher bezeichneten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien als Rechtsmittelgericht ableitet. Er stellt gestützt auf § 28 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit Errichtungserklärung vom 22. Juni 2006 von I***** F***** gegründet. Als einziger Gesellschafter scheint im Firmenbuch derzeit M***** F***** auf; die Stammeinlage ist zur Gänze eingezahlt. Der Sitz der Beklagten liegt im Sprengel des Landesgerichts Korneuburg. Der Kläger behauptet, einen einer voll eingezahlten Stammeinlage von 17.850 EUR entsprechenden Geschäftsanteil von M***** F***** erworben zu haben. Er beg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger leitet seinen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien geltend gemachten Amtshaftungsanspruch unter anderem aus einer unrichtigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien ab und beantragt deshalb die Delegierung der Rechtssache an das Landesgericht Leoben. Rechtliche Beurteilung Wird der Ersatzanspruch auch aus einer Entscheidung von Richtern des übergeordneten Oberlandesgerichts abgeleitet, das im Instanzenzug zuständig wäre, so i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Konkurssache der Gemeinschuldnerin A***** Gesellschaft mbH., *****, vertreten durch Dr. jur. F***** B*****, aus Anlass der Anträge 1. der Gemeinschuldnerin und 2. der B***** AG, *****, vertreten durch Dr. jur. F***** B*****, wegen Feststellung der Ausgeschlossenheit sämtlicher Richter des Landesgerichts K... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Für die Klägerin ist seit 17. Oktober 2003 der Drittantragsgegner als einstweiliger Sachwalter für dringende Angelegenheiten und für das Verfahren bestellt. Die von ihr beim Landesgericht Klagenfurt persönlich eingebrachte (Amtshaftungs-)Klage samt Verfahrenshilfeantrag, in der das Fehlverhalten eines Richters des Landesgerichts Klagenfurt in einem Zivilrechtsstreit releviert wird, wobei in diesem Prozess das Oberlandesgericht Graz als Rekurs- bzw Berufungsgeri... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Klägerin erhebt unter anderem Amtshaftungsansprüche, die sie aus einem ihrer Ansicht nach rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten von Richtern und anderen Mitarbeitern des Bezirksgerichts St. Veit/Glan ableite. Nachdem der zuständige Richter des Landesgerichts Klagenfurt einen Verbesserungsauftrag erlassen hatte, lehnte die Klägerin ihn als befangen ab. Das Landesgericht Klagenfurt erachtet sich als gemäß § 9 Abs 4 AHG ausgeschlossen, weil sich die Klage ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Konkurssache der Gemeinschuldnerin A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. jur. F***** B*****, über die Anträge 1. der Gemeinschuldnerin und 2. der B***** AG, *****, vertreten durch Dr. jur. F***** B*****, wegen Feststellung der Ausgeschlossenheit sämtlicher Richter des Landesgerichts Krems an der Donau u... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Ersteherin einer Liegenschaft. In ihrer beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebrachten Amtshaftungsklage bringt sie vor, im Versteigerungsverfahren hätte das Bezirksgericht Graz Ost schon vor Rechtskraft des Zuschlags - somit widerrechtlich - die Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Graz angewiesen, ein Sparbuch, auf dem das Vadium erlegt war, zur Gänze zu realisieren und fruchtbringend anzulegen. Der Beschluss sei erlassen w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu AZ 20 Cg 106/09m anhängigen Rechtssache der klagenden Partei em. Univ.-Prof. Dr. Rudolf ***** B*****, vertreten durch Dr. Johannes Eltz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch di... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen, die er unter anderem aus Entscheidungen der Oberlandesgerichte Linz und Innsbruck sowie der Landesgerichte Wels, Steyr und Innsbruck ableitet. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 9 Abs 4 AHG ist ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache zu bestimmen, wenn der Ersatzanspruch aus einer Verfügung... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt mit dem direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Antrag 1. die Delegierung der anhängig zu machenden Rechtssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien und 2. eine Beweissicherung gemäß § 384 ZPO durch Einvernahme mehrerer Zeugen. Der Oberste Gerichtshof möge das Verfahren über den Beweissicherungsantrag, sofern zu dessen Entscheidung die Bezirksgerichte Döbling, Steyr und Amstetten zuständig seien, an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wies mit Beschluss vom 6. 5. 2002 einen Verfahrenshilfeantrag der Antragsteller zurück. Ein Senat des Oberlandesgerichts Wien bestätigte diesen Beschluss. Das Oberlandesgericht Wien wies mit Beschluss vom 29. 1. 2003 den Antrag der Antragsteller auf Ablehnung der Mitglieder dieses Senats zurück. Der dagegen erhobene Rekurs der Antragsteller wurde mit Beschluss vom 12. 3. 2003 als verspätet zurückgewiesen. Gleichzeitig mit dem ... mehr lesen...