Begründung: Mit Beschluss vom 18. 5. 2009 eröffnete das Landesgericht K***** das Konkursverfahren über das Vermögen der Gemeinschuldnerin und bestellte Rechtsanwalt Dr. G***** R***** zum Masseverwalter. Gegen diesen Beschluss erhob ua die Gemeinschuldnerin Rekurs an das Oberlandesgericht Wien (28 R 137/09m) und beantragte, ihrem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit Beschluss vom 2. 6. 2009 wies das Konkursgericht den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkun... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Graz hat zu AZ 8 R 9/09v über einen Rekurs des Klägers gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 19. 5. 2009, GZ 4 Nc 3/08m-14, zu entscheiden, mit dem das Erstgericht einen Wiedereinsetzungsantrag des Klägers gegen eine weitere Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen abgewiesen hat. All diese Entscheidungen ergingen - neben zahlreichen weiteren - in einem vom Kläger eingeleiteten Ablehnungsverfahren. Dieses... mehr lesen...
Begründung: In seiner beim Landesgericht Leoben eingebrachten Amtshaftungsklage begehrte der Kläger einen Schadenersatzbetrag von 665,66 EUR. Seiner gegen die abweisende Entscheidung des Erstgerichts gerichteten Berufung gab das Oberlandesgericht Graz durch einen Zuspruch von 443,77 EUR teilweise Folge. Es sprach aus, dass die Revision jedenfalls unzulässig sei. Den Antrag des Klägers auf Abänderung dieses Zulässigkeitsausspruchs wies das Landesgericht Leoben als unzulässig und vers... mehr lesen...
Begründung: In seiner beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Amtshaftungsklage behauptet der Kläger eine unvertretbare Rechtsauffassung des in einem Honararprozess als Berufungsgericht eingeschrittenen Landesgerichts Innsbruck. Das Oberlandesgericht Innsbruck legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung nach § 9 Abs 4 AHG vor und verwies darauf, dass der an der Berufungsentscheidung des Landesgerichts Innsbruck beteiligte Berichterstatter seit 1. 8. 2007 Richter des O... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machen unter anderem Amtshaftungsansprüche gegen die Erstbeklagte geltend, die sie daraus ableiten, dass das Bezirksgericht Innsbruck als Pflegschaftsgericht nicht dafür Sorge getragen habe, dass zugunsten der damals Minderjährigen die pfandrechtliche Sicherstellung einer Forderung in Höhe von 300.000 ATS aufrecht erhalten wurde. Die seinerzeitige Pflegschaftsrichterin ist nunmehr Richterin des Oberlandesgerichts Innsbruck. Das Landesgericht Innsbruck legte di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zur AZ 27 Cg 200/09m anhängigen Rechtssache der klagenden Partei W***** mbH, *****, vertreten durch Hohenberg Strauss Buchbauer Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagten Parteien 1) Univ.-Prof. Dr. Rudolf B*****, Facha... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger leitet seine erhobenen Amtshaftungsansprüche aus einer angeblich unvertretbaren Fehlentscheidung des Landesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht ab. Gegen das klageabweisende Urteil des Landesgerichts Feldkirch erhob er rechtzeitig Berufung. Das im Instanzenzug an sich zuständige Oberlandesgericht Innsbruck legte die Akten dem Obersten Gerichtshof zur Delegierung nach § 9 Abs 4 AHG vor, weil ein Mitglied des Berufungssenats im Anlassverfahren nunmehr dem Obe... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz änderte als Rekursgericht einen den Unterbrechungsantrag des Klägers (dortigen Beklagten) abweisenden Beschluss ab und unterbrach das Verfahren. Der Oberste Gerichtshof hob diesen Beschluss des Rekursgerichts als nichtig auf, wies den Rekurs des Klägers zurück und verpflichtete ihn zum Ersatz der Kosten des Revisionsrekursverfahrens (9 Ob 70/05t). Diese Kosten von 665,66 EUR machte der Kläger in seiner beim Landesgericht für... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Amtshaftungsklage, die er auf näher bezeichnete Handlungen eines bestimmten Richters des Landesgerichts St. Pölten stützte. Das Oberlandesgericht Wien bestimmte gemäß § 9 Abs 4 AHG das Landesgericht Krems an der Donau als zur Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag sowie zur Verhandlung und Entscheidung im allfälligen weiteren Verfahren über eine Amtshaftungsklage des Antragstellers z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller beantragten die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Amtshaftungsklage, die sie auf näher bezeichnete Handlungen eines bestimmten Richters des Landesgerichts St. Pölten stützten. Das Oberlandesgericht Wien bestimmte gemäß § 9 Abs 4 AHG das Landesgericht Krems an der Donau als zur Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag sowie zur Verhandlung und Entscheidung über das als Klage bezeichnete Schreiben der Antragsteller zuständig. Dieses wi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich, wobei sie ihre - nicht näher konkretisierten - Ansprüche unter anderem aus einem ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Verhalten eines ehemaligen Richters des Landesgerichts St. Pölten ableiten will. Das Landesgericht Korneuburg legte die Akten dem Oberlandesgericht Wien zur Bestimmung eines Gerichts gemäß § 9 Abs 4 AHG vor. Das Oberlandesge... mehr lesen...
Begründung: In seinem Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 30. Juni 2008, GZ 1 Nc 35/08f-2, mit welchem der Vorsteher des Bezirksgerichts Salzburg einen Ablehnungsantrag des Betroffenen gegen die im Sachwalterschaftsverfahren zuständige Richterin des Bezirksgerichts (BG) Salzburg zurückgewiesen hat, lehnte der Betroffene sowohl den Vorsteher des BG Salzburg als auch „das gesamte Bezirksgericht Salzburg sowie das Landesgericht Salzburg wegen Amts- und Machtmi... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 17. 11. 2006 (ON 44) gab das Bezirksgericht Graz-Ost im Verfahren 24 C 1713/04a der Klage statt. Der Beklagte erhob gegen das Urteil Berufung (ON 46). Nach der Geschäftsverteilung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz fiel die Behandlung dieses Rechtsmittels in die Zuständigkeit des Senats 6. Vorsitzender dieser Abteilung war Dr. Eugen Strohl, Senatsmitglieder waren die Richter Dr. Reinhard Klepeisz und Dr. Manja Scherz. Im Schriftsatz vom 20. 4. 2... mehr lesen...
Begründung: In seinem direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Schriftsatz, der auch einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe enthält, begehrt der Antragsteller die Fällung einer Delegierungsentscheidung gemäß § 9 Abs 4 AHG zur Entscheidung über diesen Verfahrenshilfeantrag. Er bringt vor, eine Amtshaftungs- und Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und seine beiden (ehemaligen) Verfahrenshelfer zu beabsichtigen. Durch rechtswidrig schuldhaftes Verhalten vo... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte, ihm die Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage gegen die Republik Österreich (aus dem Titel der Amtshaftung), einen früheren Verfahrenshelfer sowie einen Sportverband zu bewilligen. Er sei in einem bezirksgerichtlichen Verfahren gegen diesen Sportverband in erster und zweiter Instanz unterlegen; der Oberste Gerichtshof habe seine außerordentliche Revision zurückgewiesen. Ein Amtshaftungsanspruch ergebe sich insbesondere aus der unvertre... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der gleichzeitig die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt, begehrt 15.600 EUR „nach dem StEG" und 126.300 EUR an Vermögensschaden - soweit ersichtlich - wegen der Verhängung der Untersuchungshaft im Verfahren ***** Ur ***** des Landesgerichts Korneuburg und eines deshalb verlorenen Kreditgeschäfts. In diesem Zusammenhang verweist der Kläger auch auf eine nach seinem Vorbringen erst nach mehr als einem Jahr ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts W... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen, die er unter anderem aus Gerichtsentscheidungen und sonstigen Amtshandlungen der Bezirksgerichte Schwanenstadt und Vöcklabruck, der Landesgerichte Wels und Graz sowie der Oberlandesgerichte Graz und Linz ableitet. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 9 Abs 4 AHG ist ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung der Rec... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte die Gewährung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Schadenersatzklage nach dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz gegen die Republik Österreich, da er sich durch ein Strafurteil des Landesgerichts Innsbruck beschwert erachtet. Das Erstgericht legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Bestimmung eines anderen Gerichts gemäß § 9 Abs 4 AHG vor. Der Antragsteller beantragte die Gewährung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Schadenersatz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der beim Landesgericht Innsbruck zu AZ 5 Cg 87/08k anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Bianca Z*****, vertreten durch Dr. Wilfried Plattner, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen 56.3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger war beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB anhängig. Der Kläger war verdächtig, am 17. 4. 2005 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter versucht zu haben, mit Gewalt gegen eine Person unter Verwendung einer Waffe einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz abzunötig... mehr lesen...
Begründung: Der im Sprengel des Landesgerichts Steyr wohnhafte Kläger begehrt mit seiner am 9. 3. 2005 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachten Klage - nach einer Ausdehnung - die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach § 24 HVertrG in Höhe von 29.714,37 EUR. Der Kläger brachte im Verfahren bisher drei, die Beklagte zwei vorbereitende Schriftsätze ein. Es fanden drei Verhandlungstagsatzungen statt, in welcher zwar ein formelles Beweisverfahren nicht durchgeführt wurde, all... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Kläger war beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine Voruntersuchung wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB anhängig. Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 5. 11. 2004, GZ 211 Ur 283/04x-14, wurde über ihn die Untersuchungshaft aus den Haftgründen des § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit b StPO verhängt. Diese Untersuchungshaft wurde am 17. 11. 2004 zur Verbüßung eines noch offenen Strafrests bis 1... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 44 C 394/05d des Bezirksgerichts Graz änderte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht einen den Unterbrechungsantrag des dort Beklagten (des nunmehrigen Amtshaftungsklägers und Ablehnungswerbers) abweisenden Beschluss des Erstgerichts ab. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluss des Rechtsmittelgerichts als nichtig auf, wies den Rekurs zurück und verpflichtete den dort Beklagten zum Ersat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 32 Cg 5/07a anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Guido B*****, vertreten durch Mag. Petra Diwok, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertrete... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski und Dr. E. Solé als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu 12 Cg 2/08g anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Dr. Alexander B*****, vertreten durch Dr. Gunter Griss, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte die Gewährung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Schadenersatzklage gegen den nunmehrigen Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck. Unter dessen Leitung habe ihn das Landesgericht Innsbruck zu Unrecht zu einer Haftstrafe verurteilt, wodurch weitere Schäden entstanden seien. Das Landesgericht Innsbruck legte den Akt dem Obersten Gerichtshof „gemäß § 9 Abs 4 AHG" vor. Das Landesgericht Innsbruck legte den Akt dem Obersten Gerichtshof „... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Republik Österreich eine Amtshaftungsklage wegen „Rechtsverweigerung" unter anderem des Landesgerichts Wels und des Oberlandesgerichts Linz zu erheben und beantragte dafür - mit Eingabe vom 21. Februar 2008 an das Landesgericht Wels - die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Dieses legte den Akt mit Verfügung vom 28. Februar 2008 dem Obersten Gerichtshof mit der Anregung einer Delegierung gemäß § 9 Abs 4 AHG vor. Der Antragsteller b... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht unter anderem Amtshaftungsansprüche geltend, die er darauf stützt, dass er beim Abschluss einer Scheidungsvereinbarung von der zuständigen Bezirksrichterin nicht über die rechtliche Unmöglichkeit der gewählten Rechtsgestaltung belehrt worden sei. Das angerufene Gericht legte den Akt gemäß § 9 Abs 4 AHG mit dem Hinweis vor, dass die seinerzeitige Bezirksrichterin nunmehr Richterin des Oberlandesgerichts Wien sei. Der Kläger macht unter anderem Amtshaftun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 32 Cg 13/07b anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Hamidollah A*****, vertreten durch Mag. Josef Phillip Bischof, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, ... mehr lesen...
Begründung: Der unvertretene Kläger brachte beim Oberlandesgericht Linz eine auf Amtshaftung gestützte Klage wegen angeblich fehlerhafter Entscheidungen des Landesgerichts Ried im Innkreis und des Oberlandesgerichts Linz gegen die Republik Österreich ein. Mit der Klage verband der Kläger einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Landesgericht Ried im Innkreis wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Mutwilligkeit und Aussichtslosigkeit ab (ON 6). Gegen diesen Beschluss rich... mehr lesen...