Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Republik Österreich eine Amtshaftungsklage wegen schuldhaft rechtswidriger Handlungen und Unterlassungen einzelner Richter des Oberlandesgerichts Graz zu erheben und beantragt dafür die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Wird der Ersatzanspruch (auch) aus einer Entscheidung von Richtern des übergeordneten Oberlandesgerichts abgeleitet, das im Instanzenzug zuständig wäre, so ist ge... mehr lesen...
Begründung: Am 25.9.1996 wies das Erstgericht zu 5 Nc 81/96t einen vom Kläger im Verfahren 4 R 60/96 des Erstgerichts erhobenen Ablehnungsantrag gegen die Richter des Oberlandesgerichts Linz Dr.Otmar G*****, Dr.Wolfgang M***** und Dr.Ewald G***** zurück. Am 24.2.1997 wurde der Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Rekurses gegen diesen Beschluß gemäß § 44 JN an das Bezirksgericht Frankenmarkt zur Erledigung überwiesen. Am 16.4.1997 und am ... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 9 Abs 4 AHG ist nur für jene Verfahren geboten, die einem Amtshaftungsprozess vorausgehen oder die die Voraussetzung für die Einbringung einer Amtshaftungsklage bilden. Entscheidungstexte 3 N 1/98 Entscheidungstext OGH 28.01.1998 3 N 1/98 3 N 2/98 Entscheidungstext OGH 28.01... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Verpflichtete begründet seinen - mit dem Rekurs gegen den Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 29.10.1997 (ON 21; im Rekurs unrichtig 30.10.1997) gestellten - Ablehnungsantrag gegen alle Richter des Oberlandesgerichtes Linz damit, dieses Gericht habe nun über den gegen alle Richter des Landesgerichtes Salzburg, das über seinen Rekurs zu entscheiden hat, gerichteten Ablehnungsantrag zu entscheiden; er habe ua w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Verpflichtete begründet seinen - mit dem Rekurs gegen den Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 29.10.1997 (ON 41; im Rekurs unrichtig 30.10.1997) gestellten - Ablehnungsantrag gegen alle Richter des Oberlandesgerichtes Linz damit, dieses Gericht habe nun über den gegen alle Richter des Landesgerichtes Salzburg, das über seinen Rekurs zu entscheiden hat, gerichteten Ablehnungsantrag zu entscheiden; er habe ua w... mehr lesen...
Norm: AHG §8AHG §9 Abs4
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 9 Abs 4 AHG auf Vorkehrungen im Bereich der Justizverwaltung kommt, selbst wenn diese aus Anlass des Aufforderungsverfahrens (§ 8 AHG) getroffen werden, nicht in Betracht, fehlt doch jedweder Zusammenhang mit dem auf dem behaupteten Fehlverhalten eines Organs der Rechtspflege gestützten Amtshaftungsanspruch, über den ein Organ des vom Justizverwaltungsorgan wesensverschiedenes Ger... mehr lesen...
Norm: AHG §8AHG §9 Abs4AHV §1AHV §2JN §20 Z4ProkG §1 Abs4
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Präsident des Oberlandesgerichts als Organ der Justizverwaltung aus Anlaß des Aufforderungsverfahrens nach § 8 AHG über Weisung des Bundesministeriums für Justiz als obersten Organs der Justizverwaltung (im formellen Sinn) selbst beziehungsweise unter Mitwirkung von Richtern dieses Oberlandesgerichts dem Bundesministerium für Justiz als seiner Oberbehörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Anlaßverfahren des Bezirksgerichts Liesing begehrten die Klägerinnen als Eigentümerinnen einer Liegenschaft in Atzgersdorf die Festststellung, ein von ihnen als Vermieterinnen mit der M***** Aktiengesellschaft (beklagte Partei im Anlaßverfahren, im folgenden 3.Bestandnehmerin) mit 1.August 1993 befristeter Hauptmietvertrag ende mit 1.August 1993. Dazu brachten die Klägerinnen vor, die 3.Bestandnehmerin sei in einen näher bezeichneten Bestandvertrag von 1969... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z1 A3ZPO §477 Abs1 Z1 D1AHG §9 Abs4StEG 2005 §12
Rechtssatz: Entscheiden Gerichte entgegen § 9 Abs 4 AHG über eine Amtshaftungsklage, so ist deren Entscheidung und das dieser vorangegangene Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO nichtig, sodass die Klage an das unter einem gemäß § 9 Abs 4 AHG zu bestimmende Gericht zu überweisen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 11.3.1996 wurde vom Landesgericht Leoben gegen den damals 72jährigen Kläger die Voruntersuchung wegen des Verdachts des Verbrechens nach § 3g des Verbotsgesetzes (VerbotsG) eingeleitet und gegen ihn am 18.3.1996 ein Haftbefehl erlassen. Nach der am 19.3.1996 erfolgten Festnahme wurde über ihn am 20.3.1996 wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr (§ 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und b StPO) die Untersuchungshaft verhängt. Mit Beschluß vom 2.4.1996 ordnete das Landesgericht ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beantragte mit Schriftsatz vom 30.12.1996, "dem zugeteilten Richter (gemeint: Dr.W*****), aber auch dem Gerichtsstand Wiener Neustadt die Zuständigkeit zu entziehen und die Rechtssache an das Landesgericht für ZRS Wien zu überweisen". Er stützte diesen Antrag im wesentlichen darauf, daß er einer "subjektiven Verhandlungsführung" ausgesetzt sei. Seine Aussagen seien tendenziös verändert protokolliert worden. Er habe auch versucht, seinen Rechtsbeistand z... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4
Rechtssatz: Voraussetzung für die notwendige Delegierung (Delegation) nach § 9 Abs 4 AHG ist die Einleitung des Verfahrens durch eine beim nach § 9 Abs 1 AHG zuständigen Gericht eingebrachte Klage, zumindest aber durch eine ausdrücklich als Amtshaftungsklage bezeichnete, gleichwohl noch verbesserungsbedürftige Eingabe, durch einen Verfahrenshilfeantrag zur Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens oder überhaupt durch Einleitung... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger behaupten in ihrem auf § 9 Abs 4 AHG gestützten Delegationsantrag, Amtshaftungs- ansprüche gegen die Republik Österreich wegen schuldhaft rechtswidrigem Handeln von Organen des Oberlandesgerichts Linz in einem Zivilprozeß zu haben, weshalb sie zufolge Ablehnung ihres Anspruchs durch den von der Finanzprokuratur vertretenen Rechtsträger gezwungen seien, eine Amtshaftungsklage - gemeint: in Zukunft - einzubringen. Die beiden Kläger behaupten in ihrem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Republik Österreich eine Amtshaftungsklage wegen schuldhaft rechtswidriger Handlungen und Unterlassungen einzelner Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien sowie - offenkundig - des Oberlandesgerichts Wien zu erheben, und beantragt dafür die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Wird der Ersatzanspruch (auch) aus einer Entscheidung von Richtern des übergeordneten Oberlan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin beabsichtigt die Erhebung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich und begehrt die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Sie stützt den beim Landesgericht Linz eingebrachten Antrag auf die Behauptung, daß richterliche Organe des Oberlandesgerichts und des Landesgerichts Linz rechtswidrig und schuldhaft gehandelt und ihr dadurch einen Vermögensschaden zugefügt hätten. Das Landesgericht Linz ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller leitet unter anderem auch aus Entscheidungen des Oberlandesgerichts Linz Amtshaftungsansprüche ab. In dem von ihm vorgelegten Klagsentwurf beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang. Wird ein Ersatzanspruch aus Entscheidungen von Richtern eines Oberlandesgerichts abgeleitet, dann ist ein außerhalb dieses Oberlandesgerichtssprengels befindliches Landesgericht gemäß § 9 Abs 4 AHG v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der klagende Schweizer Verein leitet seinen beim Landesgericht Innsbruck erhobenen Amtshaftungsanspruch (Verfahrenskosten) auch aus einer unrichtigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in einer Rechtssache nach § 1330 ABGB ab. Wird der Ersatzanspruch (auch) aus einer Entscheidung von Richtern des übergeordneten Oberlandesgerichts abgeleitet, das im Instanzenzug zuständig wäre, so ist gemä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Republik Österreich eine Amtshaftungsklage wegen schuldhaft rechtswidriger Handlungen und Unterlassungen einzelner Richter des Landesgerichts für ZRS Wien sowie des Oberlandesgerichts Wien zu erheben und beantragt dafür die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Wird der Ersatzanspruch (auch) aus einer Entscheidung von Richtern des übergeordneten Oberlandesgerichtes ableitet, das im I... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30JN §31 VZPO §517ZPO §528 L
Rechtssatz: Alle Delegationsbeschlüsse sind innerhalb der Grenzen der §§ 517 und 528 ZPO anfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 2232/96h Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2232/96h 1 Ob 325/98w Entscheidungstext OGH 19.01.1999 1 Ob 325/98w Auch ... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4
Rechtssatz: Die Entscheidung des übergeordneten Gerichts über eine gemäß § 9 Abs 4 AHG notwendige Delegierung ist anfechtbar, wenn sich - wie hier - kein Rechtsmittelausschluss aus allgemeinen Rekursbeschränkungen ergibt. Entscheidungstexte 1 Ob 2194/96w Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2194/96w 1 Ob 2232/96h Entsche... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4ZPO §528 Abs2 Z4 D2
Rechtssatz: Die Delegierung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist keine Entscheidung über die Verfahrenshilfe im Sinne des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO, sondern eine solche aus Anlass eines Verfahrenshilfeantrags. Der Rekurs gegen die durch ein Oberlandesgericht gefällte Delegierungsentscheidung an den Obersten Gerichtshof ist daher zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4StPO §14 Abs1
Rechtssatz: Der Delegierungstatbestand des § 9 Abs 4 AHG ist auch dann erfüllt, wenn dem Amtshaftungsanspruch (auch) die Behauptung zugrunde liegt, die Richter eines Schwurgerichtshofs hätten den geltend gemachten Vermögensschaden als ernannte Organe jenes Landesgerichts, das für die Amtshaftungsklage zuständig wäre, durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten mitverursacht. Dabei hängt die Entscheidung nicht ... mehr lesen...