Norm: EO §7 Abs2 D
Rechtssatz: Der Nachweis des Eintritts einer Bedingung für die Fälligkeit der Leistung ist durch die Vorlage eines Privatgutachtens eines gerichtlichen Sachverständigen nicht erbracht. Entscheidungstexte 3 Ob 34/69 Entscheidungstext OGH 09.04.1969 3 Ob 34/69 RZ 1970,18 = MietSlg 21869 (23) European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: AO §53aEO §7 Abs2 DKO §61
Rechtssatz: Wurde eine Forderung als bedingt im Anmeldungsverzeichnis eingetragen und weder vom Gemeinschuldner noch vom Masseverwalter bestritten, so kann auf Grund der Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis nur dann Exekution bewilligt werden, wenn der Eintritt der Bedingung nach § 7 Abs 2 EO nachgewiesen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 61/67 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CEO §35 BEO §36 BZPO §406 Ab
Rechtssatz: Wurde eine Exekution bewilligt, obwohl dies mangels Fälligkeit oder mangels Eintrittes einer Bedingung nicht hätte geschehen dürfen, so bleibt die Exekution unzulässig, wenn auch diese Tatsachen vor Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz im Streit über eine Klage nach § 35 oder § 36 EO eintreten. Entscheidungstexte 3 Ob 2... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beklagte erwirkte gegen den Kläger zu 15 Cg .../61 des Handelsgerichtes Wien am 7. Juni 1961 ein rechtskräftiges Versäumungsurteil auf Zahlung von 24.301.20 S samt 9% Zinsen seit 19. Mai 1961 und 735.05 S Prozeßkosten. Auf Grund dieses Urteiles wurde dem Beklagten mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 20. November 1961, 2 E .../61, Fahrnisexekution bewilligt. Mit Verteilungsbeschluß vom 25. Oktober 1962 erhielt der Beklagte aus d... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 BcEO §350 Abs1EO §384 Abs3
Rechtssatz: Der Anspruch auf bücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts kann auch dann, wenn der Kläger durch einstweilige Verfügung ein gegen den Beklagten gerichtetes, bücherlich angemerktes Veräußerungs- und Belastungsverbot erwirkt hat, auf Grund des gegen den Beklagten ergangenen Urteiles nicht gegen einen als Eigentümer eingetragenen Dritten vollstreckt werden. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2
Rechtssatz: Auf Grund eines das Recht zum Bezug eines Bestandzinses feststellenden Urteiles kann nicht vor Fälligkeit der einzelnen Zinsbeträge Exekution geführt werden. Dies gilt auch für die Fälle, wo ein Leistungsurteil auf Zahlung eines Bestandzinses oder eines anderen wiederkehrenden alimentenfremden Geldbetrages für eine unbeschränkte künftige Zeit vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Wenn die Zahlung eines Kapitalbetrages von einer bestimmten Höhe des Einkommens des Schuldners abhängig ist, muß diese Einkommenshöhe iS des § 7 Abs 2 EO durch entsprechende Urkunden oder durch Urteil nach § 10 EO nachgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 224/59 Entscheidungstext OGH 17.06.1959 3 Ob 224/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Verpflichtet sich ein Kindesvater zur Unterhaltsleistung "solange sich ein Kind bei dessen Mutter befindet", so braucht zur Exekutionsführung gemäß § 7 EO nicht nachgewiesen zu werden, daß dieser Zustand noch andauert. Die Zahlungspflicht ist vielmehr auf Seite der betreibenden Partei bedingungslos, aber der Verpflichtete kann den Wegfall seiner Unterhaltsverpflichtung im Rechtsweg beweisen. ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Ein negatives Verhalten des Schuldners kann nur dann als Tatsache iS des § 7 Abs 2 EO gewertet werden, wenn es in Erscheinung treten kann. Es könnte sonst durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde kaum nachgewiesen werden (SZ 20/93, SZ 10/197). Hier handelt es sich aber nicht bloß um die Nichtzahlung einer Schuld, wie in den zitierten Entscheidungen, sondern um ganz bestimmte Instandsetzungsarbei... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DbEO §8ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Auf einen Vergleich, mit dem sich der Beklagte zur Räumung einer Wohnung Zug um Zug gegen Beistellung einer gleichwertigen Ersatzwohnung verpflichtet, ohne daß diese Verpflichtung zeitlich irgendwie befristet wäre, ist § 575 Abs 3 ZPO nicht anzuwenden; der Kläger kann hier vielmehr während der ganzen Dauer der Verjährungsfrist Exekution führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs4EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Der Exekutionstitel, der den Schuldner zur Zahlung "nach Maßgabe des Ausgleichs" verhält, bedarf bei Geltendmachung des Wiederauflebens der iS § 7 Abs 2 EO geforderten urkundlichen Nachweise. Entscheidungstexte 3 Ob 153/58 Entscheidungstext OGH 14.04.1958 3 Ob 153/58 3 Ob 191/60 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Db
Rechtssatz: Wird in einem Urteil der Beklagte schuldig erkannt, dem Kläger zwei Zimmer einer Wohnung während eines bestimmten Zeitraumes "nach vorherigem Einverständnis mit der mitberechtigten Schwester" zur Verfügung zu stellen, dann ist dieses Einverständnis eine Tatsache, von der der Anspruch der betreibenden Partei abhängt und die daher gemäß § 7 Abs 2 EO schon im Exekutionsgesuch dem Gericht durch öffentliche oder öffen... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DbEO §8 A
Rechtssatz: Ist die Räumungsverpflichtung von einer Tatsache, hier von einer vorangegangenen Leistung des Berechtigten, abhängig, so entsteht sie erst mit dieser Leistung und der Berechtigte hat diese Voraussetzung seines Anspruches in der in § 7 Abs 2 EO bestimmten Weise klarzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 274/56 Entscheidungstext OGH 13.06.1956 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Bedingung der Untersuchung der zu liefernden Motoren durch die Versuchsanstalt für Wärme und Schall; Ablehnung der Untersuchung durch die Anstalt. Entscheidungstexte 1 Ob 77/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 1 Ob 77/56 EvBl 1956/156 S 301 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 C
Rechtssatz: Soweit die vorzeitige Fälligkeit des Kapitals an die Nichterfüllung sonstiger Leistungen des Schuldners geknüpft wird, ist die Nichterfüllung gemäß § 7 EO unter Beweis zu stellen. Der im Notariatsakt enthaltene Verzicht auf den Nachweis der die Fälligkeit bedingenden Tatsachen widerstreitet der Bestimmung des § 3 Abs 2 NO. Entscheidungstexte 1 Ob 737/55 E... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Auch auf dem Gebiete des § 7 Abs 2 EO hat als allgemeiner Grundsatz zu gelten, daß der betreibende Gläubiger seine Behauptung zu beweisen hat, wenn er den Eintritt einer die Voraussetzung der Vollstreckbarkeit seines Anspruches bildenden Tatsache behauptet. Entscheidungstexte 2 Ob 628/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 628/55 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaEO §8EO §10
Rechtssatz: Zur Frage, ob die Gegenleistung eine Vorleistung oder eine Zug - um Zugleistung ist. Entscheidungstexte 7 Ob 217/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 7 Ob 217/55 2 Ob 571/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 2 Ob 571/57 Beisatz: Zweifelhafte Fälle werden am zweckmäßigsten im S... mehr lesen...
Norm: ZPO §409EO §7 Abs2 C
Rechtssatz: Ein Exekutionstitel, in dem keine Leistungsfrist angegeben ist, kann nach Rechtskraft sofort vollstreckt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 105/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 3 Ob 105/55 3 Ob 223/08b Entscheidungstext OGH 19.11.2008 3 Ob 223/08b Beisatz: Hier: Rückstandsausweis. (T... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Db
Rechtssatz: Wenn der Vergleich dahin lautet, daß der Hauseigentümer dem Bestandnehmer 1500,-- S zu bezahlen hat, falls er die Wohnung räumt, ohne eine Ersatzwohnung in Anspruch zu nehmen, genügt eine polizeiliche Abmeldungsbestätigung nicht zum Nachweis dieser Tatsachen. Entscheidungstexte 2 Ob 76/55 Entscheidungstext OGH 11.02.1955 2 Ob 76/55 JBl 1955,415... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 AcEO §54
Rechtssatz: Weder in § 54 EO noch an einer anderen Stelle verlangt das Gesetz, dass im Exekutionsantrag die rein negative Behauptung enthalten sei, die betriebene Forderung sei nicht bezahlt worden. Diese Behauptung und Einwendung ist vielmehr ausschließlich Sache des Verpflichteten, dem hiezu die in den §§ 35 und 40 EO vorgezeichneten Wege zur Verfügung stehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DbEO §36 Abs1 Z1 Aa
Rechtssatz: (Auf Grund eines Rückstellungsvergleiches hatten die Verpflichteten eine Wohnung binnen vier Wochen nach Bezahlung 50.000,-- S durch die betreibende Partei zu räumen; der Betrag war wertgesichert nach dem Lohne eines Bauarbeiters). Da aus dem Inhalt des Vergleiches ein bestimmter Mehranspruch der verpflichteten Partei (über die bezahlten 50.000,-- S hinaus) nicht feststeht, hängt die Vollstreckba... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CEO §387EO §391 IIAEO §391 IIDZPO §409
Rechtssatz: Die Leistungsfrist kann nicht früher beginnen, als der Exekutionstitel dem Verpflichteten zugestellt wurde. Bei einstweiligen Verfügungen tritt die Leistungsverpflichtung sogleich mit der Zustellung der Verfügung an den Verpflichteten ein. Keinesfalls kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung an den Betreibenden und deren fälschliche Annahme an, der Titel sei bereits vollstreck... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Die in einem Notariatsakt enthaltene Vereinbarung, daß der Notariatsakt sofort vollstreckbar sein solle, ohne daß der Gläubiger gehalten wäre, die die Vollstreckbarkeit begründenden Umstände durch eine gesonderte Urkunde nachzuweisen, ist unwirksam (siehe auch SZ 4/124, vgl auch SZ 3/119) Entscheidungstexte 1 Ob 589/49 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Ist in einem vollstreckbaren Notariatsakt Terminsverlust unter der Voraussetzung vereinbart, daß der Schuldner mit der Bezahlung der Zinsen trotz Mahnung in Verzug gerate, so muß der Gläubiger zwecks Erwirkung der Exekutionsbewilligung die erfolgte Mahnung iS des § 7 Abs 2 EO nachweisen. Judikat 100 (alt) ist auf diesen Fall nicht anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Zugunsten einer in einem vollstreckbaren Notariatsakt bedungenen Konventionalstrafe kann nur dann die Exekution bewilligt werden, wenn der Nachweis des Eintrittes der Zahlungpflicht durch öffentliche Urkunden erbracht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 589/49 Entscheidungstext OGH 07.12.1949 1 Ob 589/49 SZ 22/192 ... mehr lesen...
Laut Notariatsakt vom 20. Juni 1949 hat der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger bis einschließlich 18. Dezember 1949 das alleinige Recht eingeräumt, die ihm eigentümlich gehörige Liegenschaft EZ. 160 Grundbuch M. um das unterste Limit von 150.000 S zu verkaufen, und sich verpflichtet, bei Bruch dieses Alleinverkaufsauftrages eine Konventionalstrafe von 10.200 S zu bezahlen. Laut Punkt 4 verpflichtete er sich weiter, die vereinbarte Verkaufsprovision resp. Konventionalstrafe am Ta... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 C
Rechtssatz: Die im Exekutionstitel enthaltene Angabe "Frühjahr 1948" ist nach § 7 Abs 2 EO in Bezug auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung - zufolge des Fehlens eines kalendermässigen Tages - unbestimmt und auch unbestimmbar, wenn die Exekution am 20. Feber 1948 beantragt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 130/48 Entscheidungstext OGH 14.04.1948 1 Ob 130/48 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DbEO §36
Rechtssatz: Lautet der Exekutionstitel (Vergleich) auf Räumung, wenn der Mieter entgegen seinem Versprechen den Zinsrückstand binnen einer bestimmten Frist nicht bezahlt hat, so darf die Exekutionsbewilligung auf Räumung nicht vom Nachweis der Nichtbezahlung des Zinses durch den Mieter abhängig gemacht werden; es bleibt diesem nur offen, die Behauptung, dass er den Zins bezahlt hat, durch Klage nach § 36 EO geltend zu ... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs6EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Wenn ein Gläubiger, dessen Forderung im Ausgleichsverfahren unbeachtet geblieben ist, auf Grund eines früheren Exekutionstitels zur Hereinbringung der ganzen Forderung Exekution führen will, muß er durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen, daß seine Forderung nur aus dem Verschulden des Schuldners im Ausgleiche unberücksichtigt geblieben ist. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs4AO §53aEO §7 Abs2 DaEO §36 AaEO §40
Rechtssatz: Wenn gegen den Ausgleichsschuldner, dessen Ausgleich bestätigt worden ist, ein Exekutionstitel aus der Zeit vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens vorliegt, so kann die betreibende Partei im Falle des Wiederauflebens ihrer Forderung mit Berufung auf diesen vorausgegangenen Exekutionstitel und mit Behauptung des Wiederauflebens die Zwangsvollstreckung beantragen, ohne daß sie durch... mehr lesen...