Norm
EO §7 Abs2 DbRechtssatz
Wenn der Vergleich dahin lautet, daß der Hauseigentümer dem Bestandnehmer 1500,-- S zu bezahlen hat, falls er die Wohnung räumt, ohne eine Ersatzwohnung in Anspruch zu nehmen, genügt eine polizeiliche Abmeldungsbestätigung nicht zum Nachweis dieser Tatsachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001494Dokumentnummer
JJR_19550211_OGH0002_0020OB00076_5500000_001