Norm
EO §7 Abs2 CRechtssatz
Soweit die vorzeitige Fälligkeit des Kapitals an die Nichterfüllung sonstiger Leistungen des Schuldners geknüpft wird, ist die Nichterfüllung gemäß § 7 EO unter Beweis zu stellen. Der im Notariatsakt enthaltene Verzicht auf den Nachweis der die Fälligkeit bedingenden Tatsachen widerstreitet der Bestimmung des § 3 Abs 2 NO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001127Dokumentnummer
JJR_19551221_OGH0002_0010OB00737_5500000_001