Begründung: Der Klägerin ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb periodischer Druckwerke Artikel, insbesondere Interviews, anzukündigen und/oder zu veröffentlichen, wenn dadurch der irreführende und unrichtige Eindruck erweckt wird, dass der Interviewte ausschließlich der veröffentlichenden Tageszeitung ein Interview gewährt hat, insbesondere durch die Bezeichnung „Exklusiv“. Am 25. Juni 2008 wurde in einer von der klagenden Partei vertri... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der nach dem vorgelegten Vermögensbekenntnis ZPF 1 bosnischer Staatsangehöriger ist und unter der Anschrift *****, Bosnien, wohnt, begehrt die Ergänzung der im Urteil vom 27. November 1998 des Grundgerichts D*****, über die Scheidung seiner Eltern festgesetzten Unterhaltsverpflichtung des Antragsgegners, und zwar „beginnend ab dem 27. 11. 1998 Kindesunterhalt in Höhe eines monatlichen Betrags von 15 % seines persönlichen Einkommens zu bezahlen". Der Ex... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz änderte die vom Erstgericht aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs erteilte Exekutionsbewilligung dahin ab, dass es den Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf zahlreichen Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen der verpflichteten Partei abwies, weil die betreibende Partei den Eintritt einer aufschiebenden Bedingung nicht behauptet und qualifiziert bewiesen habe. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Der Impugnationskläger ist Arbeitgeber. Am 14. November 2007 hatte die beklagte Partei einen Rückstandsausweis gemäß § 25 Abs 3 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl 1972/414 idgF, über 105.729,22 EUR erlassen. Aufgrund dieses Titels wurde ihr am 15. November 2007 die Fahrnisexekution bewilligt. Mit seiner Impugnationsklage wendet der Kläger gegen die Exekutionsbewilligung ein, dass er nicht dem Anwendungsbereich des BUAG unterliege. Dies habe er der ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 9. Mai 2007 in einem Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Die dortige Antragstellerin (Verpflichtete des Exekutionsverfahrens) verpflichtete sich, „ihre Anteile an der M***** GmbH in Tschechien an den Antragsgegner abzutreten und alle dafür erforderlichen Urkunden binnen 14 Tagen nach Vorlage zu fertigen. Die Unterfertigung hat jedenfalls nach tschechischem Recht wirksam zu erfolgen". Die Parteie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Francesco S*****, Italien, vertreten durch Binder Grösswang Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei T***** Bank Aktiengesellschaft, *****, vertreten durc... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter] = wbl 2006, 65 = RdW 2006, 19) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund zweier Beschlüsse des zuständigen Firmenbuchgerichts ist die verpflichtete Partei - eine GmbH in Liquidation - verpflichtet, dem Betreibenden Einsicht in alle die Zeit ab 1. Jänner 1993 betreffenden Handelsbücher, Geschäftspapiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der verpflichteten Partei sowie ihrer Tochtergesellschaft „M." ***** GmbH in Liquidation zu gewähren und mit der Bucheinsicht zusammenhängende Auskünfte zu erteilen. Aufgrund der Exekutionstitel wurde... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gaben der gegen die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung zur Hereinbringung der Kaufpreisforderung gerichteten Impugnationsklage mit der
Begründung: statt, die als Zug-um-Zug-Leistung bezeichnete Eigentumsverschaffung zugunsten der Klägerin sei in Wahrheit eine aufschiebende Bedingung, deren Erfüllung der Beklagte zur rechtmäßigen Exekutionsführung nachweisen hätte müssen. Dies habe er nicht getan. Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfra... mehr lesen...
Begründung: Mit Pflichtteilsklage begehrte die Klägerin von der Beklagten ATS 1,760.234,05 (EUR 127.921,20). Die Beklagte beantragte Klagsabweisung und wendete unter anderem Gegenforderungen in Höhe von zumindest EUR 98.412,74 gegen die Klagsforderung ein. Mit Teilurteil vom 26. 2. 2003 zu 5 Cg 96/01a stellte das Erstgericht unter Punkt 1.) fest, "die Klagsforderung besteht in der Höhe von EUR 127.239,55 samt 4 % Zinsen seit 27. 4. 2001 zu Recht", wies unter Punkt 2.) das Mehrbegehr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 4. Mai 2000 (ON 2) der betreibenden Partei auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die verpflichtete Verlassenschaft die zu gerichtlichem Protokoll beantragte Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 860.777,51 S = 62.555,14 EUR sA. Die Zustellung des Beschlusses für die Verpflichtete erfolgte an eine im Exekutionsantrag genannte "Zustellbevollmächtigte". Mit Beschluss vom 4. April 2003 ordnete das Erstgericht die neuer... mehr lesen...
Begründung: Am 11. Jänner 2001 unterfertigte der Verpflichtete einen Notariatsakt, mit dem er seine ausdrückliche Zustimmung erteilte, dass dieser Notariatsakt in Ansehung der im Schuldschein und Pfandurkunde vom 27./28. Oktober 1992 von ihm übernommenen Verpflichtungen iSd §§ 3 und 3a NO gleich einem vor Gericht abgeschlossenen Vergleich sofort vollstreckbar sein solle und die betreibende Partei nicht verpflichtet sei, die Höhe der fälligen Forderung, sowie die Umstände der Fäll... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 73.837,38 S = 5.365,97 EUR auf Grund des vor dem Erstgericht abgeschlossenen Vergleichs vom 22. September 1994, GZ 4 C 1860,92v-43. Darin verpflichtete sich der nunmehrige betreibende Gläubiger zur Durchführung näher bestimmter Arbeiten an einer Teichanlage (Punkt 1). Der nunmehrige Verpflichtete verpflichtete sich, binnen 14 Tagen nac... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des nunmehrigen Rekursgerichts vom 24. Mai 2002, AZ 10 Cg 29/02d, hat es der Verpflichtete bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils zu unterlassen, die Ausbildung von Sonderpiloten für Hänge- und Paragleiter an einem bestimmten Standort anzubieten oder zu bewerben, solange er nicht über die dafür erforderlichen Berechtigungen nach dem LFG verfügt. Die betreibende Partei brachte in ihre... mehr lesen...
Begründung: Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (§ 78 EO iVm § 235 Abs 5 ZPO). Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 235, Absatz 5, ZPO). Ad 2.): Die 1901 gegründete und nun betreibende GmbH führt in ihrer Firma seit jeher den Namen des Gründer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zeitpunkt der Klagseinbringung war der Erstkläger bücherlicher Eigentümer der Tiroler Liegenschaft EZ 108 ... mit den Grundstücken (GSt) 1901/2 Garten, 1901/3 Parkstreifen sowie 1904/3 Garage und Abstellplatz. Beide Kläger waren überdies Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 37 ... mit der Bauparzelle .102/2 samt dem darauf errichteten Gebäude. Der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Tiroler Liegenschaft EZ 90019 ..., geschlossener Hof "Lackner" mit ein... mehr lesen...
Begründung: Nach dem in Österreich gefällten Schiedsspruch eines österr. Schiedsgerichts ist die verpflichtete österr. Gesellschaft mbH zur Zahlung von 4.541,60 US-Dollar und von 8.438,36 US-Dollar binnen 30 Tagen nach Vorlage der Originalzahlungsbelege (oder der Bankabrechnung im Zusammenhang mit den seinerzeitigen Zahlungsflüssen, aus denen sich die beiden Beträge schlüssig ergeben) an die betreibende ukrainische Gesellschaft verpflichtet. Der
Spruch: enthält dann folgende Bestim... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 27. 6. 1996 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Anschlusskonkurs eröffnet. Mit Beschluss vom 3. 12. 1999 (ON 127) bestätigte das Erstgericht den von den Gläubigerin am Vortag angenommenen Zwangsausgleich. Danach haben die Konkursgläubiger eine 20 %-ige Quote, zahlbar in zwei Raten, nämlich 6,5 % binnen vier Wochen und weitere 13,5 % binnen zwei Jahren jeweils ab Annahme des Zwangsausgleichs, nicht aber vor Rechtskraft der... mehr lesen...
Norm: EO §350EO §353EO §7 Abs2BgldGVG §18 Abs1
Rechtssatz: Ist der Verpflichtete durch den Titel (Vergleich) verhalten, ein bücherliches Recht einzuräumen, so bleibt die Verpflichtung zur grundbücherlichen Durchführung auch nach Ablauf der Leistungsfrist des Vergleichs bestehen, selbst wenn zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass nach ungenütztem Ablauf der Leistungsfrist die betreibende Partei selbst die Eintragung veranlassen kann. Aus e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die hier betreibende Partei schloss als klagende Partei mit der hier verpflichteten Partei als beklagte Partei vor dem Landesgericht für ZRS Graz zu 22 Cg 175/01m am 25.09.2001 einen Vergleich, in dem sich die Parteien in Punkt A. des Vergleichs darauf einigten, dass die verpflichtete Partei der betreibenden Partei das auf der Grundlage des „Teilungsplanes" des Dipl.-Ing. M***** J***** vom 17.9.2001, GZ 1287/01 näher bezeichnete Grundstück Nr. 1567/2 aus dem Gut... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2EO §54 Abs3
Rechtssatz: Der Nachweis des Eintritts der für die Vollstreckbarkeit maßgeblichen Tatsachen ist nach § 7 Abs 2 EO durch qualifizierte Urkunden zu erbringen. Die Vorlage derartiger Urkunden ersetzt jedoch nicht ein entsprechendes Tatsachenvorbringen im Exekutionsantrag. Es muss es dem Verpflichteten möglich sein, die Berechtigung des Exekutionsantrags zu überprüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund des vor dem Landesgericht Feldkirch am 22. 12. 1999 abgeschlossenen Vergleichs zur Hereinbringung einer Forderung von S 400.000 sA die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294a EO und der Fahrnisexekution. Sie legte mit dem Exekutionsantrag eine Vergleichsausfertigung, eine Grundbuchsabschrift (Abfragedatum 22. 1. 2001) und eine (für die Urkundensammlung im Grundbuch bestimmte) Fotokopie des Übergabsvertrags vom 3. 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit vollstreckbarem Schiedsspruch wurde der verpflichteten Partei u. a. aufgetragen, der betreibenden Partei die Summe von USD 250,-- pro Tag vom 1. März 1991 bis zu jenem Tag zu bezahlen, an welchem die verpflichtete Partei die Verwendung des Namens "M*****" und der Marke ÖM Nr. *****, AM *****, unterlässt. Der betreibenden Partei wurde die Exekution zur Hereinbringung der bis zum Tag des Exekutionsantrags fälligen Fo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Hauptmieterin eines Bestandobjektes in Wien 1. Dieses vermietete sie mit Untermietvertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Das Bestandobjekt sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Untermietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9.September 1986 schlossen die Vertragsparteien beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien folgenden prätorischen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist zu 107/3466 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien 1. Dieses Bestandobjekt vermietete er mit Vertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Es sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Mietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9. September 1986 schlossen die Mietvertragsparteien beim Bezirks... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaEO §10 A
Rechtssatz: Das Begehren einer Titelergänzungsklage nach § 10 EO ist abzuweisen, wenn der Kläger den Eintritt der Bedingung durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde hätte nachweisen können. Ein solcher Nachweis kann zwar nicht dadurch, daß der Kläger den Eintritt der Bedingung in einer öffentlich beglaubigten Urkunde behauptet, erbracht werden; hängt die Vollstreckbarkeit einer Räumungsverpflichtung aber davon ab, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung top Nr. 3 im Haus *****. Der Beklagte bewohnt diese Wohnung seit 1986 aufgrund eines unbefristeten Mietvertrages. Am 17.11.1992 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Räumungsvergleich, der auszugsweise wie folgt lautete: "2.) Die beklagte Partei verpflichtet sich bei sonstiger Exekution, das ........... Mietobjekt ............ bis spätestens 30.9.1993 zu räumen und der klagenden Partei geräu... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CEO §97EO idF EONov 1991 §291c
Rechtssatz: Die Ausnahme des § 291 c EO idF der EO-Nov 1991 gilt nach der eindeutigen Gesetzessystematik nur für die Forderungsexekution. Auf eine Exekution durch Zwangsverwaltung einer mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteil ist sie nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 2423/96m Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin brachte am 22.7.1996 den Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Zwangsverwaltung eines mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteils zur Hereinbringung der Unterhaltsforderung aufgrund der einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichtes Döbling vom 28.6.1990, 2 C 19/90m, von S 23.000 monatlich ab 1.7.1996 ein. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Exekution. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluß dahin ab, daß der Exek... mehr lesen...