Norm
ABGB §1336Rechtssatz
Zugunsten einer in einem vollstreckbaren Notariatsakt bedungenen Konventionalstrafe kann nur dann die Exekution bewilligt werden, wenn der Nachweis des Eintrittes der Zahlungpflicht durch öffentliche Urkunden erbracht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0001332Dokumentnummer
JJR_19491207_OGH0002_0010OB00589_4900000_001