RS OGH 1959/1/14 3Ob4/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1959
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Norm

ABGB §914
EO §7 Abs2 Da

Rechtssatz

Verpflichtet sich ein Kindesvater zur Unterhaltsleistung "solange sich ein Kind bei dessen Mutter befindet", so braucht zur Exekutionsführung gemäß § 7 EO nicht nachgewiesen zu werden, daß dieser Zustand noch andauert. Die Zahlungspflicht ist vielmehr auf Seite der betreibenden Partei bedingungslos, aber der Verpflichtete kann den Wegfall seiner Unterhaltsverpflichtung im Rechtsweg beweisen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 4/59
    Entscheidungstext OGH 14.01.1959 3 Ob 4/59
    EvBl 1959/116 S 191

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001327

Dokumentnummer

JJR_19590114_OGH0002_0030OB00004_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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