Norm
ABGB §914Rechtssatz
Verpflichtet sich ein Kindesvater zur Unterhaltsleistung "solange sich ein Kind bei dessen Mutter befindet", so braucht zur Exekutionsführung gemäß § 7 EO nicht nachgewiesen zu werden, daß dieser Zustand noch andauert. Die Zahlungspflicht ist vielmehr auf Seite der betreibenden Partei bedingungslos, aber der Verpflichtete kann den Wegfall seiner Unterhaltsverpflichtung im Rechtsweg beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001327Dokumentnummer
JJR_19590114_OGH0002_0030OB00004_5900000_001