Norm
EO §7 Abs2 BcRechtssatz
Der Anspruch auf bücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts kann auch dann, wenn der Kläger durch einstweilige Verfügung ein gegen den Beklagten gerichtetes, bücherlich angemerktes Veräußerungs- und Belastungsverbot erwirkt hat, auf Grund des gegen den Beklagten ergangenen Urteiles nicht gegen einen als Eigentümer eingetragenen Dritten vollstreckt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0000748Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013