Auf Grund der vollstreckbaren Urkunde der Notare Dr. Hans D und Dr. Karl D in Bonn vom 1. April 1976, Urkundennummer K 461/1976, und der Grundbuchsauszüge des Amtsgerichtes Bonn über das Grundbuch B, Blatt 02755 und Blatt 02774, bewilligte das Erstgericht 127 der KG 517 Urkundsperson bezeugt zur Hereinbringung der Forderung von 40 000 DM zuzüglich 4% Zinsen seit 1. April 1976 und der Antragskosten wider die Verpflichtete die Fahrnisexekution und die Zwangsversteigerung der Liegenschaf... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 AcEO §78ZPO §292
Rechtssatz: Auf den nach § 7 Abs 2 EO zu erbringenden urkundlichen Nachweis sind die Vorschriften der §§ 292 ff ZPO anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 155/79 Entscheidungstext OGH 07.11.1979 3 Ob 155/79 EvBl 1980/63 S 214 = SZ 52/161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Mit Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 28. Dezember 1957, 2 Cg 1654/56, wurde u. a. Johann S schuldig erkannt, der Klägerin Maria G 15/240stel Anteile der Liegenschaft EZ 98 KG G zu übergeben und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin ob diesen Anteilen Zug um Zug gegen Bezahlung des vom Gericht festzusetzenden Übernahmspreises einzuwilligen. Die betreibende Partei ist die Rechtsnachfolgerin der Berechtigten, die - Verpflichtete die Erbin des Bekla... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs4EO §7 Abs2
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger hat die für das Wiederaufleben normierten Voraussetzungen mit Ausnahme des Unterbleibens der Zahlung und zwar nicht nur die Absendung eines entsprechenden Mahnschreibens, sondern auch dessen Zugang an den Schuldner, urkundlich nachzuweisen. Dieser Nachweis kann durch einen Brief mit Empfangsbestätigung iS der §§ 57, 131 PostO erbracht werden. Die bloße Behauptung, den Schuldner e... mehr lesen...
Die Parteien schlossen im Ehescheidungsprozeß 3 Cg 399/76-3 beim Landesgericht für ZRS Wien am 15. November 1976 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkte 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Beide Parteien halten übereinstimmend fest, daß die bisherige eheliche Wohnung in Wien 5, G-Gasse 36/26 nur eine Untermietwohnung ist, Untermieter ist der Beklagte. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Mietwohnung (Hauptmiete der Klägerin) im Ausmaß von ca. 70 m2 innerhalb des Gemeinde... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Der Nichteintritt einer auflösenden Bedingung, an die der Bestand der vollstreckbaren Forderung geknüpft ist, ist nicht iS des § 7 Abs 2 EO nachzuweisen. Dies ist Sache des Verpflichteten (§ 35 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 127/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 127/78 SZ 51/125 3 Ob 12/85 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 AaEO §7 Abs2 CEO §355 IEO §355 III
Rechtssatz: Die Grundsätze, welche für die Leistungsfrist gelten (§ 7 Abs 2 EO), kommen für Unterlassungs- bzw Duldungsgebote nicht in Frage, weil der Verpflichtete keine Leistung zu erbringen, sondern Handlungen zu unterlassen bzw Handlungen des betreibenden Gläubigers zu dulden hat. Der Exekutionstitel, mit welchem dem Verpflichteten ein Unterlassen oder ein Dulden geboten wird, hat daher st... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 AaEO §7 Abs2 CEO §355 IV
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des Beginnes der Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung kann im Exekutionstitel durch Angabe eines bestimmten Zeitpunktes (datumsgemäßig) durch Angabe eines - etwa nach der Zustellung des Titels - zu berechnenden Zeitpunktes oder durch Angabe einer aufschiebenden Bedingung festgelegt sein. Fehlt die Angabe des Beginnes der titelmäßigen Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CZPO §274
Rechtssatz: Den Eintritt der für die Fälligkeit maßgebenden Umständen hat der betreibende Gläubiger mittels öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden nachzuweisen, eine bloße Bescheinigung im Sinne der Glaubhaftmachung genügt nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 3 Ob 25/78 ... mehr lesen...
Mit dem am 4. Juli 1966 vor dem Kreisgericht Leoben zu 5 Cg 199/66 geschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ab 1. August 1966 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2000 S zu bezahlen (Punkt 1 des Vergleiches). Im Punkt 4 des Vergleiches vereinbarten die Parteien die Wertsicherung des Unterhaltsanspruches der Klägerin "nach dem Index: I" mit Stichtag 1. Juli 1966. Mit der vorliegenden als Feststellungsklage nach § 10 EO bezeichneten Klage, begehrte die K... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaEO §9 AEO §10 A
Rechtssatz: Der Zweck der Klage nach § 10 EO ist der Nachweis bestimmter Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen für einen bereits vorhandenen Exekutionstitel, aber nicht die Schaffung eines neuen Titels. Es kommen nur die in § 7 Abs 2 und § 9 EO vorgesehenen Fälle in Betracht, wenn der erforderliche urkundliche Nachweis auf die dort vorgesehene Art nicht erbracht werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Auf Grund seines Anerkenntnisurteiles vom 21. März 1975 und anderer Exekutionstitel bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin antragsgemäß zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von 498 491.55 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung mehrerer Forderungen der beiden Verpflichteten und des den Verpflichteten gegen den Rechtsanwalt Dr. B auf Grund der Übergabe des Firmenvermögens angeblich zustehenden Herausgabeanspruches. Die Entscheidung über den Überweisung... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CNO §3
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 3 NO und des § 7 Abs 2 EO sind zwingendes Recht. Entscheidungstexte 3 Ob 83/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 3 Ob 83/74 SZ 3/81 3 Ob 135/81 Entscheidungstext OGH 18.11.1981 3 Ob 135/81 Beisatz: Der Eintritt der Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der betriebene... mehr lesen...
Mit einer am 20. April 1973 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 200000 S samt Anhang nach dem tatsächlichen Klagsinhalt handelt es sich allerdings um ein Begehren gemäß § 10 EO auf Vollstreckbarerklärung eines gemäß § 3 NO, vollstreckbaren Notariatsaktes. Es wurde nämlich vorgebracht, der Kläger sei gemäß Punkt 7. des Notariatsaktes berechtigt, das gesamte Darlehenskapital sofort fällig zu stellen, falls von dritter Sei... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Der im § 7 Abs 2 EO geforderte urkundliche Nachweis eines tatsächlichen Umstandes durch eine gerichtliche Entscheidung ist erst bei Vorlage einer rechtskräftigen Entscheidung erbracht. Entscheidungstexte 3 Ob 35/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 3 Ob 35/74 NZ 1974,140 = SZ 47/22 European Case ... mehr lesen...
Die betreibende Gläubigerin beantragte beim Erstgericht (als Exekutionsgericht) die Fahrnisexekution zur Hereinbringung der Forderung von 69.510.35 S sowie der Kosten des Exekutionsverfahrens. Das Erstgericht bewilligte die Exekution, abgesehen von der Teilabweisung des Kostenbegehrens, antragsgemäß. Das Rekursgericht wies infolge Rekurses des Verpflichteten diesen Exekutionsantrag zur Gänze mit der Begründung: ab, die betreibende Gläubigerin habe im Exekutionsantrag den Exekutions... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaKO §156
Rechtssatz: Beruft sich der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag auf Terminsverlust und Wiederaufleben (§ 156 KO), so ist nicht bloß der Terminsverlust und das Wiederaufleben, sondern außerdem, wenn die Exekution nicht beim Konkursgericht beantragt wird, die rechtskräftige Bestätigung des Zwangsausgleiches iS des § 7 Abs 2 EO urkundlich nachzuweisen (Vorlage des Bestätigungs- und Aufhebungsbeschlusses). ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Db
Rechtssatz: Ist der Verpflichtete zur Räumung erst nach einem Monat nach Zurverfügungstellung der Ersatzwohnung verpflichtet, so wurde damit die Vollstreckbarkeit des Räumungsanspruches von einem durch den betreibenden Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer Tatsache abhängig gemacht. Entscheidungstexte 3 Ob 156/72 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 156/72 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Kein Nachweis, wenn der Vertreter des betreibenden Gläubigers in der öffentlich beglaubigten Urkunde "bestätigt", die nach § 7 Abs 2 EO von ihm zu beweisende Tatsache sei eingetreten. Entscheidungstexte 3 Ob 156/72 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 156/72 MietSlg 25587 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Nach § 7 Abs 2 EO kann die Vollstreckbarkeit eines Anspruches nur vom Eintritt (Nichteintritt) einer bestimmten Tatsache abhängig gemacht werden, nicht aber auch davon, daß diese in einem Titel näher bezeichneten Weise rechtlich qualifizierbar ist (Heller-Berger-Stix, KommzEO 196). Entscheidungstexte 3 Ob 154/72 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Die für die Vollstreckbarkeit eines Vergleichs vorausgesetzte Bedingung, daß ein Bescheid aus einem in der Person des Verpflichteten gelegenen Grund nicht erlassen wurde, ist keine beweisbare Tatsache iS des § 7 Abs 2 EO. Der Vergleich, der somit hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunktes des Eintritts der Vollstreckbarkeit nicht den Bestimmungen des § 7 Abs 2 EO entspricht, ist daher zur exekutiven Durchsetzung... mehr lesen...
Anläßlich der Scheidung ihrer Ehe hatten die Parteien einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, dem zufolge der Verpflichtete der betreibenden Gläubigerin ab 1. 3. 1972 eine bei einem fünftägigen Respiro am Ersten eines jeden Monates im vorhinein fällig werdende Unterhaltszahlung in der Höhe von 25% seines monatlichen Nettoarbeitseinkommens zu leisten hat. Da der Verpflichtete innerhalb des Zeitraumes vom 1. 3. bis 31. 5. 1972 am 10. 3. S 955.-, am 30. 3. S 960.- und am 2. 5. S 965.-... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CEO §10a ALPfG §6 Abs3
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger verliert das Recht, auch zur Hereinbringung künftig fälliger Unterhalts- und Rentenforderungen nach § 6 Abs 3 LPfG Exekution zu führen, auch dann nicht, wenn der im Zeitpunkt des Exekutionsantrages bestandene Rückstand vor der Entscheidung über den Exekutionsantrag (zB § 10a EO) bezahlt wurde und daher die Exekution nur noch zur Hereinbringung der künftigen Unterhalts... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CEO §10aLPfG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine Gehaltsexekution kann ohne Bestehen eines genau zu bezeichnenden Unterhaltsrückstandes, der im Zeitpunkt der Einbringung des Antrages bestehen muß (3 Ob 112/72), nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 125/72 Entscheidungstext OGH 09.11.1972 3 Ob 125/72 3 Ob 91/75 Ent... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Bei verneinend bedingten Verbindlichkeiten muß deren Vollstreckbarkeit durch Urkunden iS des § 7 Abs 2 EO nachgewiesen werden (hier Eventualverpflichtung). Entscheidungstexte 3 Ob 39/72 Entscheidungstext OGH 23.03.1972 3 Ob 39/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS000141... mehr lesen...
Die betreibenden Gläubiger Arthur G und Rudolf P beantragten auf Grund des Anmeldungsverzeichnisses des HG Wien, Sa 15/70, beim Titelgericht Fahrnisexekution gegen die Ausgleichsschuldnerin zur Hereinbringung der Forderungen von S 4072.- und S 4057.-. Das Erstgericht wies beide Exekutionsanträge ab. Der bei der Tagsatzung am 10. 6. 1970 angenommene Ausgleich hatte nämlich folgenden wesentlichen Inhalt: Die Ausgleichsschuldnerin bezahlt an die nicht bevorrechteten Gläubiger 40%, zahl... mehr lesen...
Norm: AO §53AO §55bAO §55cEO §7 Abs2 CKO §156 Abs4
Rechtssatz: Während der Tätigkeit des Sachwalters kann ein Verzug des Schuldners iS des § 7 Abs 2 EO nicht eintreten. Entscheidungstexte 3 Ob 15/72 Entscheidungstext OGH 10.02.1972 3 Ob 15/72 Veröff: EvBl 1972/261 S 494 = SZ 45/16 3 Ob 8/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Der Eintritt einer aufschiebenden negativen Bedingung, die nach der Natur des Anspruches nicht in eine auflösende umgedeutet werden kann, deren Eintritt nach § 7 Abs 2 EO nicht nachzuweisen wäre, ist von der betreibenden Partei durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, allenfalls durch ein Urteil iS § 10 EO zu beweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Mit dem am 9. Oktober 1969 geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichteten sich die Verpflichteten unter anderem den Vertrieb von "S" Trockenkopiergeräten, welcher Type immer, welche nicht die unversehrte Etikette einschließlich Originalerzeugungsnummer aufweisen und von nicht in der Originalverpackung befindlichen "S"- Zwischenträger- und Kopierpapieren, welcher Type immer, zu unterlassen und bei Zuwiderhandeln gegen diese Verpflichtung der betreibenden Gläubigern oder der allfä... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Exekution zur Hereinbringung einer Konventionalstrafe wegen Verletzung einer durch gerichtlichen Vergleich übernommenen Unterlassungsverpflichtung nur bei urkundlichem Nachweis des Zuwiderhandelns. Entscheidungstexte 3 Ob 143/70 Entscheidungstext OGH 09.12.1970 3 Ob 143/70 ÖBl 1971,85 = SZ 43/224 ... mehr lesen...