Norm
EO §355 IIRechtssatz
Anders als im Wettbewerbsprozess, wo durch die Rechtsanwendung im Einzelfall allgemeine Richtlinien gewonnen werden können, geht die Beantwortung der Frage, ob ein bestimmtes festgestelltes Verhalten des Verpflichteten noch vom Exekutionstitel erfasst wird, über den konkreten Anlassfall nicht hinaus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0004662Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2021