Norm
EO §7 Abs2 Satz2 DRechtssatz
Das dem Exekutionstitel Zuwiderhandeln nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Exekution nach § 355 EO, also eine bejahende Bedingung für den Eintritt der materiellen Vollstreckbarkeit des Unterlassungsanspruches im Sinne des § 7 Abs 2 Satz 2 EO dar. Das Fehlen diesbezüglicher Behauptungen im Exekutionsantrag ist ein inhaltlicher Mangel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001306Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2019