Norm
EO §354 IARechtssatz
Die Exekutionsordnung enthält keine besondere Regelung darüber, welche materiellen Voraussetzungen - abgesehen von den in § 7 EO genannten Inhaltserfordernissen des Titels - für die Vollstreckbarkeit eines Duldungs- und Unterlassungsanspruchs gegeben sein müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004387Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2013