Norm: EO §353 VAEO §353 VCEO §357
Rechtssatz: Ein Vollstreckungsorgan ist nicht nur dann beizugeben, wenn die Arbeiten bereits begonnen worden sind und hierbei ein Widerstand geleistet wurde, sondern auch dann, wenn ein Widerstand des Verpflichteten zu befürchten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 3 Ob 21/78 EvBl 1978/206 S 636 ... mehr lesen...
Norm: EO §353 IBEO §353 VAEO §353 VCEO §357
Rechtssatz: Beim Widerstand des Verpflichteten gegen die Vornahme der Arbeit muß es sich nicht um einen qualifizierten Widerstand (Anwendung von Gewalt) handeln, es genügt bereits, daß der Verpflichtete die Vornahme der auszuführenden Arbeiten und Handlungen verbietet. Er liegt schon dann vor, wenn der Verpflichtete den Zutritt zu Räumen verwehrt, deren Betreten zum Zwecke der Durchführung der Arbeite... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber eines Unternehmens zur Herstellung von Textil- und Papierdruckmaschinen mit zwei Betriebsstätten in K und einer dritten (Werk II) in V; nur in letzterer Betriebsstätte ist weder ein Arbeiter- noch ein Angestelltenbetriebsrat vorhanden. Der Beklagte ist wirtschaftspolitischer Referent für das Arbeitsmarktwesen der Kammer für Arbeiter und Angestellte in K und seit April 1975 Abgeordneter zum Kärntner Landtag. Anläßlich der Budgetdebatte vom 24. bis 28. November 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 B IVEO §353 IAEO §353 IB
Rechtssatz: Der Widerruf hat als subjektive Erklärung desjenigen zu geschehen, der sie abzugeben hat. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Widerrufes kann vom Kläger nach § 353 EO vollzogen werden, wogegen ein Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils nicht besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 652/77 Entscheidungstext OGH 31.08.1977 1 Ob 652/... mehr lesen...
Norm: EO §63EO §353 IAEO §353 IBEO §354 IAEO §354 IICEO §354 IVAZPO §411 CbZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Auf den Umstand, daß die nach dem Exekutionstitel vorzunehmende Handlung nicht allein vom Willen des Verpflichteten abhängt, dem Verpflichteten also die Vornahme der Handlung ohne Mitwirkung eines Dritten nicht möglich ist, muß im Exekutionsverfahren jederzeit, daher auch nach rechtskräftiger Exekutionsbewilligung, Bedacht genommen werden; es be... mehr lesen...
Mit Anerkenntnisurteil vom 16. 3. 1976, C 1077/75-5, des Bezirksgerichtes St. Pölten wurden die Verpflichteten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, den betreibenden Gläubigern in Zuhaltung des Übergabsvertrages vom 23. Mai 1969 die tägliche Kost zu den ortsüblichen Tageszeiten in ausreichender und bekömmlicher Weise in das rechts vom Hauseingang ebenerdig gelegene Ausnahmszimmer im Haus M-Dorf 3 nachzureichen. Die betreibenden Gläubiger beantragten, ihnen zur Erwirkung dieses Anspru... mehr lesen...
In Anerkenntnisendbeschluß des Erstgerichtes vom 3. Jänner 1975 wurde festgestellt, daß Grete und Maria W die betreibende Partei im ruhigen Mitbesitz der Benützung des ebenerdig im Hause R Nr. 5 gelegenen Badezimmers dadurch störten, daß sie in der Zeit vom 9. November 1974 bis 24. November 1974 und nachdem 25. November 1974 "durch Anbringen eines Einsteckschlosses in das Schloß der Türe des Badezimmers diese Tür verschlossen hielten und damit der Klägerin den Zugang und die Benützung... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §355EO §356 Abs1
Rechtssatz: Zielt der Exekutionsantrag auf Beseitigung eines Zustandes, der nicht bereits Gegenstand des im Exekutionstitels erteilten Leistungsauftrages, sondern erst durch ein neuerliches titelwidriges Verhalten nach Zustellung des Exekutionstitels an den Verpflichteten herbeigeführt wurde, ist die Exekutionsführung nicht nach § 353 sondern nach § 356 EO zu erwirken, wenn dies durch eine vertretba... mehr lesen...
Laut Punkt 3 b des zwischen Peter H und Jakob L am 10. Juli 1973 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches verpflichtete sich Jakob L, die an der Südostecke des Hauses W Nr. 9 unter den Balkonen stehenden drei Müllcontainer bis zum 31. Oktober 1974 zu entfernen oder so zu verbauen, daß eine Geruchsbelästigung nicht entsteht. Mit der Behauptung, Jakob L habe die angeführte Frist verstreichen lassen, ohne zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit etwas zu unternehmen, beantragte Peter H zu... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §55 Abs2EO §353 IIIEO §353 VIB
Rechtssatz: Kostenvorauszahlungsantrag muß ein konkretes Vorbringen (Kostenvoranschlag als Bescheinigungsmittel) über die Höhe der voraussichtlichen Kosten enhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 257/75 Entscheidungstext OGH 09.12.1975 3 Ob 257/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: EO §63 Z2EO §353 IVAEO §353 VAEO §353 VB
Rechtssatz: Grundsätzlich hat das Gericht zu bestimmen, wer die nach § 353 EO vorzunehmende Handlung auszuführen hat; eine gegebenenfalls notwendige amtswegige Präzisierung des Exekutionsantrages ist daher zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 257/75 Entscheidungstext OGH 09.12.1975 3 Ob 257/75 Eu... mehr lesen...
Norm: EO §353 IBEO §353 ICEO §354 IAEO §357
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Exekution auf Handlungen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann (§ 353 EO) gegen den Willen des Verpflichteten vollzogen werden muß, rechtfertigt keine Exekution nach § 354 EO, weil ein allfälliger Widerstand des Verpflichteten auch im Falle einer Exekutionsführung gem § 353 EO entsprechend der Bestimmung des § 357 EO durch Beigabe eines Vollstreckers ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 28. August 1974 bewilligte das Erstgericht neben einer Fahrnisexekution auf Grund eines Antrages der betreibenden Gläubigerin, in welchem diese unter Hinweis auf eine zu E 504/74 des Erstgerichtes ergangene Entscheidung ausdrücklich erklärt hatte, ihren Antrag nicht auf § 353 EO, sondern auf § 354 EO zu stützen, zur Erwirkung des vollstreckbaren Anspruches der betreibenden Partei auf vorbehaltslose Löschung einer näher bezeichneten, ob der Liegenschaft EZ 264 KG G ein... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §42 I5EO §42 BEO §75EO §353 IVAEO §353 VIA
Rechtssatz: 1.) Bei den Kosten der Ersatzvornahme handelt es sich, obwohl sie auf Grund eines neuen, selbständigen Exekutionstitels in einem neuen Exekutionsverfahrens hereinzubringen sind, um Kosten der Exekution nach § 353 EO. 2.) Wird den Einwendungen gegen den Anspruch, zu dessen Durchsetzung die Exekution nach § 353 EO bewilligt wurde, mit rechtskräftigem Urteil gemäß § 35 EO stat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313a IEO §353 VAEO §353 VB
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger, der gemäß § 353 EO ermächtigt worden ist, die geschuldete Handlung durch einen Dritten vornehmen zu lassen, ist für diesen Dritten - welcher zum Verpflichteten in keinem Rechtsverhältnis steht - nur insoweit verantwortlich, als ihm (dem beteibenden Gläubiger) selbst ein Verschulden zur Last fällt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §353 IIIEO §353 VIAEO §353 VIB
Rechtssatz: Wurde über den Antrag des betreibenden Gläubigers im Sinne des § 353 Abs 2 EO noch nicht rechtskräftig entschieden, so hat dies auf die rechtskräftige Exekutionsbewilligung gemäß § 353 Abs 1 EO schon deshalb keinen Einfluß, weil es dem betreibenden Gläubiger frei steht, die Kosten der Vornahme vertretbarer Handlungen vorerst selbst - ohne Antrag gemäß § 353 Abs 2 EO - zu bestreiten (ebenso Neu... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIIGEO §353 IAEO §353 IIIEO §354 IIAEO §354 III
Rechtssatz: Hat der Verpflichtete nach dem Exekutionstitel einen Zaun zu errichten, so kann der betreibende Gläubiger nach der von ihm im Exekutionsantrag selbst angeführten Erfüllung der titelmäßigen Verpflichtung durch den Verpflichteten nicht die Instandhaltung des Zaunes auf Grund des nach dem Antragsvorbringen erloschenen Titels begehren. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIIGEO §7 BdIIIAEO §353 IAEO §353 IBEO §353 IIBEO §354 IAEO §354 IB5EO §354 IIBEO §355 IIEO §355 XV
Rechtssatz: Jede "Wiederherstellung des früheren Zustandes" erfordert grundsätzlich ein positives Tun, also keine Unterlassung. Diesbezügliche Verpflichtungen finden sich in Verbindung mit konkreten Handlungsverpflichtungen zulässigerweise in zahlreichen Exekutionstiteln (insb auf Grund von Besitzstörungsverfahren). Der Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1165EO §353 IA
Rechtssatz: Stellt die Ausführung des bedungenen Werkes eine vertretbare Handlung dar, so kann auch in der nach Beendigung der Arbeiten vorzunehmenden Übergabe des Werkes nur eine vertretbare Handlung erblickt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 101/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 3 Ob 101/73 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: EO §353 IA
Rechtssatz: Hat sich der Verpflichtete zur "vertragsmäßigen Übergabe" verpflichtet, so wird diese Leistung dadurch noch zu keiner unvertretbaren Handlung. Ob eine solche im Fall einer vertragsmäßigen Erfüllungshandlung vorliegt, hängt nicht davon ab, ob einem Dritten der Inhalt des Vertrages bekannt ist, sondern nur davon, ob auch ein Dritter nach der Verkehrsanschauung in der Lage wäre, die Handlung auszuführen (vgl Neumann-Li... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Klagenfurt H-Straße 11, zu welcher das Grundstück Nr. 47/9 KG M gehört. An dieses Grundstück grenzt im Westen das zu der im Eigentum der Beklagten stehende Liegenschaft Klagenfurt H-Straße 9, gehörige Grundstück Nr. 47/4 KG M an. Im Verfahren 4 C 1052/69 des Bezirksgerichtes Klagenfurt schlossen die Streitteile einen Vergleich, in welchem u. a. folgendes vereinbart wurde. "1. Die Grenze zwischen den beiden Grundstücken der St... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435EO §353 VIAEO §353 VICJN §1 DIII
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann die Rückstellung der von ihm gemäß § 353 Abs 2 EO vorausgezahlten Kosten, wenn der Rechtsgrund für den beklagten betreibenden Gläubiger, den Vorschuß zur Durchführung der Exekution nach § 353 EO weiterzubehalten, weggefallen ist, gemäß § 1435 ABGB auf dem ordentlichen Rechtsweg begehren (SZ 8/349). (Hier hat der Verpflichtete die vertretbare Handlung dann doch d... mehr lesen...
Norm: EO §39 IIIGEO §74EO §353 IIAEO §353 VAEO §353 VIAEO §353 VIB
Rechtssatz: Mit der Leistung des Kostenvorschusses ist der gem § 353 Abs 1 EO durchzusetzende Anspruch durch den Verpflichteten nicht erfüllt. Die vom Verpflichteten gem §§ 353 Abs 2 EO vorgeschossenen Kosten stellen vielmehr einen zur Durchführung der Exekution erforderlichen Aufwand dar, sie gehören zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und sind daher Exekutionskos... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IVBEO §353 VA
Rechtssatz: Solange der betreibende Gläubiger mit der Durchführung der Ersatzvornahme noch nicht begonnen hat, kann der Verpflichtete die exequierbare Handlung selbst vornehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 207/72 Entscheidungstext OGH 11.01.1973 6 Ob 207/72 Veröff: SZ 46/1 = EvBl 1973/117 S 267 1 Ob 69/02... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IEO §353 IAEO §353 VB
Rechtssatz: Weist das vom Verpflichteten hergestellte Werk Mängel auf, so kann der betreibende Gläubiger die Behebung dieser Mängel im Rahmen der Gewährleistung fordern, aber nicht mehr selbst eine Ersatzvornahme im Rahmen der nach § 353 EO bewilligten Exekution durchführen. Im Exekutionsverfahren nach § 353 EO können nicht nebeneinander der Verpflichtete und der betreibende Gläubiger jene Leistung erbringe... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §35 AgEO §54 Abs1 Z2EO §74EO §353 IIIEO §353 IVAEO §353 VIA
Rechtssatz: Im Exekutionsantrag nach § 353 EO hat die betreibende Partei zu behaupten, dass der Verpflichtete die ihm laut Exekutionstitel obliegenden Handlungen nicht oder nicht vollständig vorgenommen hat. Sie muss genau anführen, zur Vornahme welcher Handlungen sie an Stelle des Verpflichteten ermächtigt werden soll. Muss sich die betreibende Partei hiezu eines S... mehr lesen...
Norm: EO §353 IA, EO §353 IBEO §367
Rechtssatz: Hat die verpflichtete Partei Liegenschaften lastenfrei zu stellen, so wird nur die Zustimmung der verpflichteten Partei und Grundstückeigentümerin zur Löschung druch ein entsprechendes Urteil ersetzt, nicht aber die Beschaffung der Löschungsquittungen von den Pfandgläubigern. Diese können allerdings auch von dritten Personen beschafft werden, weshalb die Exekution nach § 353 EO zulässig ist (ähnli... mehr lesen...
Norm: EO §353 IA
Rechtssatz: Die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Wiedereinhängen und allfällige Reparatur einer Tür sowie durch Rückbeförderung von Mobiliar ist - von besonderen Umständen abgesehen (SZ 39/58) - eine vertretbare Handlung. Entscheidungstexte 3 Ob 139/69 Entscheidungstext OGH 28.01.1970 3 Ob 139/69 EvBl 1970/182 S 298 = MietSlg 22708 ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §349 AEO §353 IAEO §353 IBEO §353 III
Rechtssatz: 1. Die Exekution zur Entfernung oder Abtragung eines Bauwerkes ist gemäß § 353 EO durchzuführen. Wenn das Bauwerk aber vom Verpflichteten oder von anderen Personen, die ihr Recht, es zu benützen, von ihm ableiten, noch benützt wird, oder wenn sich im Bauwerk noch dem Verpflichteten oder den erwähnten Personen gehörige Sachen befinden, muss spätestens gleichzeitig mit der B... mehr lesen...
Norm: EO §36 Abs1 AaEO §353 IIAEO §353 IIIVII
Rechtssatz: Die Behauptung, der dem Exekutionsantrag gem § 353 Abs 2 EO beigeschlossene Kostenvoranschlag entspreche nicht der dem Verpflichteten auf Grund des Exekutiontitels obliegenden Verpflichtung, kann nicht mit Erfolg als Einwendung nach § 36 Abs 1 EO vorgebracht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 85/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 ... mehr lesen...