Norm
ABGB §1165Rechtssatz
Stellt die Ausführung des bedungenen Werkes eine vertretbare Handlung dar, so kann auch in der nach Beendigung der Arbeiten vorzunehmenden Übergabe des Werkes nur eine vertretbare Handlung erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004714Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012