RS OGH 1973/6/5 3Ob101/73

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Veröffentlicht am 05.06.1973
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Norm

ABGB §1165
EO §353 IA

Rechtssatz

Stellt die Ausführung des bedungenen Werkes eine vertretbare Handlung dar, so kann auch in der nach Beendigung der Arbeiten vorzunehmenden Übergabe des Werkes nur eine vertretbare Handlung erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 101/73
    Entscheidungstext OGH 05.06.1973 3 Ob 101/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004714

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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