RS OGH 1978/3/14 3Ob21/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1978
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Norm

EO §353 VA
EO §353 VC
EO §357

Rechtssatz

Ein Vollstreckungsorgan ist nicht nur dann beizugeben, wenn die Arbeiten bereits begonnen worden sind und hierbei ein Widerstand geleistet wurde, sondern auch dann, wenn ein Widerstand des Verpflichteten zu befürchten ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 21/78
    Entscheidungstext OGH 14.03.1978 3 Ob 21/78
    EvBl 1978/206 S 636

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004670

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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