Norm
EO §353 IARechtssatz
Die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Wiedereinhängen und allfällige Reparatur einer Tür sowie durch Rückbeförderung von Mobiliar ist - von besonderen Umständen abgesehen (SZ 39/58) - eine vertretbare Handlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0004668Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012