Norm: EO §7 Abs1 BdIAEO §7 Abs1 BdIIAEO §353 IIA
Rechtssatz: Auch bei der Exekution zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gelten die Erfordernisse der Bestimmtheit. Wenn auch im Einzelfall eine Beschreibung aller Details untunlich sein kann, muss gerade bei exekutiv durchzusetzenden Handlungen (hier: Vermessung, Vermarktung, Vertragserrichtung, grundbücherliche Durchführung), die sich nur auf Teile einzelner Grundstücke beziehen sollen, geforde... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Verpflichtete hat sich gegenüber der nunmehrigen betreibenden Partei mit dem vor dem Handelsgericht Wien am 29.4.1996 abgeschlossenen Vergleich, 39 Cg 54/95z-9, verpflichtet, bis längstens 31.10.1996 nachstehenden Widerruf im "Informationsblatt der Freien Liste Klosterneuburg - Der neue Bezirksreport" in der Form des § 13 MedienG auf eigene Kosten zu veröffentlichen: Der nunmehrige Verpflichtete hat sich gegenüber der nunmehrigen betreibenden Partei m... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Salzburg vom 19.8.1993, 14 Cg 41/93d-16 zur Erwirkung der geometrischen Vermessung und Vermarkung, des wasserrechtlichen Verfahrens, der Errichtung der Veräußerung oder Tauschvereinbarung sowie der grundbücherlichen Durchführung hinsichtlich der Grundstücke Nr. 2646 der EZ 177 und 2645 der EZ 36, beide Grundbuch 56.546 W***** I, die Exekution nach § 353 EO in ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVAEO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 IVAEO §354 VABGB §1363ZPO §411 H
Rechtssatz: Das Urteil, der Beklagte sei schuldig, die Befreiung des Klägers als Bürge und Zahler für einen dem Beklagten gewährten Kredit zu "bewirken", ist nach § 353 EO zu vollstrecken. Wurde auf Grund dieses Titels die Exekution nach § 354 EO rechtskräftig bewilligt, können dennoch Beugestrafen angedroht und bewilligt werden: Das anges... mehr lesen...
Norm: EO §353 IVEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 IVA
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen § 353 und § 354 EO ist vom Exekutionsgericht von Amts wegen durchzuführen. Keineswegs kann der Betreibende nach Wahl und Willkür Exekution entweder nach der einen oder nach der anderen Bestimmung führen (so schon JBl 1986, 257). Entscheidungstexte 3 Ob 366/97p Entscheidungstext OGH 23.02.1998 3 Ob 36... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.4.1997 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 29.7.1996, 14 Cg 55/96-10 wider die verpflichtete Partei die Exekution nach § 354 EO und trug dieser auf, binnen 14 Tagen die Entlassung der betreibenden Partei aus ihrer Haftung als Bürge und Zahler für ein näher bezeichnetes Kreditkonto in Höhe von zusammen S 8,006.906 mehr oder weniger zu be... mehr lesen...
Begründung: Am 11.5.1993 hat die Klägerin bei der Schlichtungsstelle beantragt, dem Beklagten als damaligem Eigentümer des Bestandgegenstandes aufzutragen, in ihrem Bestandobjekt vorhandene ernste Schäden des Hauses zu beheben. Im nachfolgenden Msch-Verfahren trug das Gericht dem Beklagten mit rechtskräftigem Sachbeschluß vom 21.1.1996 auf, die beantragten Arbeiten durchzuführen. Bereits am 24.10.1994 hatte eine vom Beklagten gestiftete gemeinnützige Privatstiftung die Einverlei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erstbeklagte Chefredakteur hat die in einem in der Zeitung der zweitbeklagten Herausgeberin veröffentlichten Artikel erhobene wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung, der Kläger habe sich "Thaiputzerln als Lebensgefährtinnen per Luftpost" schicken lassen, in einer freiwilligen Richtigstellung als falsche Behauptung zurückgezogen und sich entschuldigt (Beil 2). Die Richtigstellung erfolgte im Rahmen eines längeren Artike... mehr lesen...
Norm: EO §354EO §353EO §39 Abs1
Rechtssatz: Eine unrichtigerweise rechtskräftig nach § 354 EO bewilligte Exekution ist einzustellen, wenn die zu erwirkende Handlung des Verpflichteten (Wiederaufstellung einer Reklametafel) in die Rechtssphäre eines Dritten eingreift. Entscheidungstexte 4 R 244/97z Entscheidungstext LG ZRS GRAZ 10.06.1997 4 R 244/97z ... mehr lesen...
Begründung: Mit einem als Exekutionstitel dienenden Urteil des Erstgerichtes wurde die Verpflichtete schuldig erkannt, eine Reklametafel wieder aufzustellen. Am 12.12.1995 stellte die betreibende Partei den Antrag, ihr aufgrund dieses Urteils zur Erwirkung der Wiederaufstellung der Tafel die Exekution gegen die Verpflichtete "durch Androhung einer Geldstrafe von vorerst S 5.000,-- und Haft in der Dauer von drei Wochen für den Fall der Saumsal" zu bewilligen. Der demnach o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem Fi... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §354 IAMedienG §1 Abs1 Z8
Rechtssatz: Wird der Medieninhaber verurteilt, in seinem Medium eine Äußerung als unwahr zu widerrufen, kann dies nur vom Verpflichteten selbst vorgenommen werden; eine Exekution ist daher nach § 354 EO zu führen. Entscheidungstexte 3 Ob 60/95 Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 60/95 Veröff: SZ 69/160 ... mehr lesen...
Norm: EO §346EO §353 IBEO §354 IAEO §355 XI
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Gewährung von Einsicht in Urkunden am Sitz des Verpflichteten ist weder nach § 346 EO noch nach § 355 EO sondern, weil auch nicht die Erzwingung einer vertretbaren Handlung nach § 355 EO vorliegt, ausschließlich nach § 354 EO zu vollstrecken. Entscheidungstexte 3 Ob 77/95 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IIAEO §353 VB
Rechtssatz: Mit der Bewilligung der Exekution nach § 353 EO und der Ermächtigung, die vertretbare Handlung durch befugte Gewerbsmänner auf Kosten der Titelschuldner vornehmen zu lassen, erwirkt der betreibende Gläubiger zugleich auch die Berechtigung, um die Erteilung allenfalls erforderlicher verwaltungsbehördlicher Genehmigungen anzusuchen (so schon RZ 1993,33 mit weiteren Nachweisen). ... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §353 IAEO §353 IVBEO §353 VIA
Rechtssatz: Zum Gesichtspunkt, den Verpflichteten nicht stärker zu belasten als nötig, gehört auch die Verpflichtung, eine zu erwirkende vertretbare Handlung mit einem zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ausreichenden Minimalaufwand an Kosten auszuführen. Entscheidungstexte 1 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 505/94 V... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §353 IVB
Rechtssatz: Der Gesichtspunkt, den Verpflichteten nicht stärker zu belasten als nötig, spricht entscheidend dafür, einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Verpflichteten auf das notwendige Maß zu beschränken. Wenn dem titelmäßigen Gebot zum "Entfernen" einer Bauhütte vom Grund des Beklagten auf andere Weise als durch deren Zerstörung entsprochen werden konnte, also Alternativen bestanden, stellt das Zersägen und damit d... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVBEO §354 IAEO §354 IIB
Rechtssatz: Soferne im Zuge einer Exekution nach § 353 EO eine Mitwirkung bzw Zustimmung des Verpflichteten erforderlich ist, ist dies durch Urteil und Exekution (§ 354 EO, § 367 Abs 1 EO) zu erzwingen. Entscheidungstexte 1 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 505/94 Veröff: SZ 67/126 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Sitzung des Kärntner Landtags vom 5.12.1990 nahm die damalige FPÖ/ÖVP-Koalition gegen die Stimmen der SPÖ einen Gebarungsvoranschlag für das Jahr 1991 an. Die Kärntner SPÖ ließ daraufhin in der Ausgabe der "Kärntner Neuen Kronen-Zeitung" am 16.12.1990 - in Kärnten standen Gemeinderatswahlen bevor (10.3.1991) - folgendes Inserat einschalten: Auf Antrag von Abgeordneten des Kärntner Landtages, die (damals) der Beklagten angehörten, verpflichtete das L... mehr lesen...
Norm: EO §353 IA
Rechtssatz: Ein Anspruch der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten, bestimmte Forderungen, welche Dritten gegenüber der betreibenden Partei zustehen, zu tilgen und die betreibende Partei schadlos und klaglos zu halten, kann nach § 353 EO vollstreckt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 96/91 Entscheidungstext OGH 13.11.1991 3 Ob 96/91 ... mehr lesen...