Begründung: Aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter]) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst und nicht mit ihrer Zustimmung... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund der vollstreckbaren Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 23. Juli 2009, AZ 1 R 213/10p, ua schuldig, in die Übertragung der Internet-Domain Namen <taurusrubens.com> und <rubenstaurus.com> auf die betreibende Partei einzuwilligen. Zur Erwirkung der Einwilligung in die Übertragung der Internet-Domain Namen beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 354 EO (zur Erwirkung eine... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, eine amerikanische Gesellschaft und eine deutsche GmbH, erwirkten als Kläger beim Handelsgericht Wien am 13. November 2008 ein rechtskräftiges Versäumungsurteil, wonach die beklagten Parteien und nunmehrigen Antragsgegner, eine niederländische Gesellschaft und eine in den Niederlanden wohnhafte natürliche Person, zu einer näher bezeichneten Unterlassung sowie dazu verpflichtet wurden, den Klägern die zur Feststellung der Identität des Betreibers eine... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Vergleichs vom 22. Jänner 2009, abgeschlossen vor dem nunmehrigen Rekursgericht, zu AZ *****, hat die verpflichtete Partei der betreibenden Partei zu Handen des Klagevertreters bis zum 2. März 2009 eine dem § 1012 ABGB entsprechende Abrechnung über 1.) die Entschuldung der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht inklusive der Gesellschafter; 2.) die Kosten des Strafverfahrens ***** des Landesgerichts *****; 3.) die Erstellung der Buchhaltung und der Jahresabsc... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 3 des in einem Besitzstörungsverfahren ergangenen rechtskräftigen Endbeschlusses des Bezirksgerichts Deutschlandsberg vom 25. Juni 2008 zu AZ 11 C 23/08w wurde dem nunmehrigen Verpflichteten ua aufgetragen, in Wiederherstellung des vorigen Zustands im Grenzbereich näher bezeichneter Grundstücke auf einer Länge von 25 m einen Holzzaun, bestehend aus neun Betonstehern und einem 1,2 m hohen, hölzernen Jägerzaun sowie unmittelbar daran östlich anschließend eine 2... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 2. Oktober 2002 verpflichtete sich die verpflichtete Partei, die von ihr in Bestand genommene Liegenschaft der betreibenden Partei spätestens am 31. März 2005 „geräumt von eigenen bzw. sämtlichen nicht in Bestand gegebenen Fahrnissen" zu übergeben. Der betreibenden Partei wurde am 22. April 2005 zu AZ 11 E 2130/05v des Bezirksgerichts Wiener Neustadt die Räumungsexekution gemäß § 349 EO bewilligt. In der Räumungstagsatzung vom 5. Oktober 2005 wurden ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Vergleichs des Landesgerichts Innsbruck vom 24. April 2006, AZ 11 Cg 40/05p, ist der Verpflichtete zur Vornahme bestimmter vertretbarer Handlungen im Bereich einer im Sprengel des Bezirksgerichts Innsbruck gelegenen Liegenschaft verpflichtet. Die Betreibende beantragte die Bewilligung der Exekution zur Erwirkung vertretbarer Handlungen nach § 353 EO, welche mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 28. September 2006, GZ 25 E 4484/06x-3, bewilligt wur... mehr lesen...
Norm: §7 EO §54 EO §353 EO §354 EO
Rechtssatz: 1. Ist in einem gerichtlichen Vergleich der Ort der geschuldeten Handlung sowohl mit einer Adresse als auch mit der genauen Angabe des Grundstücks (mit EZ, KG und Grundstücksnummer) angeführt, ist unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall davon auszugehen, dass die Parteien das Grundstück gemeint haben und nicht die (nicht damit übereinstimmende) Adresse, zumal aus dem Grundbuchsauszug h... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §353 IAEO §353 IIIEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 IVA
Rechtssatz: Die Exekution zur Erwirkung von anderen (vertretbaren) Handlungen nach § 353 EO wird nach dem Inhalt des Anspruchs nicht auf eine Sache iSd § 18 Z 4 EO geführt. Auch wenn die vertretbare Handlung an einer Sache vorgenommen werden soll, ist diese nicht unmittelbar Gegenstand der Vollzugshandlung des Gerichts. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich daher bei einer ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob sich die örtliche Zuständigkeit des Exekutionsgerichts für die Exekution nach § 353 EO danach bestimmt, in welchem Sprengel sich die Sache befindet (§ 18 Z 4 erster Fall EO; in casu: Deutschlandsberg) oder nach der ersten vorzunehmenden Exekutionshandlung (§ 18 Z 4 zweiter Fall EO; in casu: Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob sich die örtliche Zuständigkeit des Exekutionsgerichts für die Exekution nach Paragraph 35... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Prozessparteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft (der Kläger zu zwei Drittel, der Beklagte zu einem Drittel), eines seit Generationen im Familienbesitz befindlichen Herrschaftsbesitzes. Im Mai 1990 vereinbarten die Rechtsvorgänger der Parteien zum Zwecke der Erhaltung des Besitzes in der Familie ua, dass die Verpfändung der Miteigentumsanteile nur mit Zustimmung der übrigen Miteigentümer vorgenommen werden dürfe (P. 1. 3. lit c des Vertrags) und dass a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Klubs der Freiheitlichen Abgeordneten zu diesem Landtag. Die Beklagte war Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "p*****". In deren Ausgabe vom 23. 12. 2000 wurde unter der Überschrift "Durchgesikat" ein Artikel veröffentlicht, der sich mit der sogenannten "Spitzelaffäre" und deren Auswirkungen auf den damaligen Wahlkampf zur Wiener Gemeinderatswahl kritisch auseinandersetzte. Darin wurde ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien standen zueinander in Geschäftsbeziehung. Der Kläger hat ein Geschäftslokal in Wien. Der Beklagte schickte dem Kläger an die Firmenadresse am 8. 4. 1999 einen Brief mit folgendem Text: "An Fa. W*****. Sehr geehrter Herr W*****! Mich interessiert es nicht, ob Kunden, Interessierte oder Partner aidskrank, immunschwach oder anders sich krank fühlen oder sind. Sie haben ihre mehrmaligen Zusagen nicht eingehalten, auch nicht über versuchte Vermittlung - ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas A*****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F*****, vertreten durch Dr. Michael Rami, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf,... mehr lesen...
Norm: EO §350EO §353EO §7 Abs2BgldGVG §18 Abs1
Rechtssatz: Ist der Verpflichtete durch den Titel (Vergleich) verhalten, ein bücherliches Recht einzuräumen, so bleibt die Verpflichtung zur grundbücherlichen Durchführung auch nach Ablauf der Leistungsfrist des Vergleichs bestehen, selbst wenn zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass nach ungenütztem Ablauf der Leistungsfrist die betreibende Partei selbst die Eintragung veranlassen kann. Aus e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die hier betreibende Partei schloss als klagende Partei mit der hier verpflichteten Partei als beklagte Partei vor dem Landesgericht für ZRS Graz zu 22 Cg 175/01m am 25.09.2001 einen Vergleich, in dem sich die Parteien in Punkt A. des Vergleichs darauf einigten, dass die verpflichtete Partei der betreibenden Partei das auf der Grundlage des „Teilungsplanes" des Dipl.-Ing. M***** J***** vom 17.9.2001, GZ 1287/01 näher bezeichnete Grundstück Nr. 1567/2 aus dem Gut... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichts Gänserndorf vom 22. März 1999 (berichtigt mit Beschluss vom 27. Dezember 2000), rechtskräftig infolge Zurückweisung der Revision durch den Obersten Gerichtshof (2 Ob 106/00b), wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, die von ihr errichtete Rohrleitung über ein bestimmtes Grundstück zu beseitigen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Das Erstgericht ermächtigte nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens die betreibende... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Hildegard M*****, vertreten durch Dr. Erich Proksch, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei O***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Michael Graff und Dr. Franz Markus Nestl, Rec... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IIA
Rechtssatz: Die Verletzung einer nicht nachholbaren täglichen Handlungspflicht kann nicht nach § 353 EO vollstreckt werden. (Hier: Sperre eines Parkplatzes durch Vorlegen einer Kette zu einer bestimmten Uhrzeit.) Entscheidungstexte 3 Ob 44/02w Entscheidungstext OGH 24.05.2002 3 Ob 44/02w Veröff: SZ 2002/71 ... mehr lesen...
Begründung: In einem rechtswirksamen und vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich vom 28. 5. 2001 verpflichtete sich die verpflichtete GmbH gegenüber dem betreibenden Gläubiger, die Öffnungszeit eines nicht näher bezeichneten Parkplatzes auf die Zeit von 05.30 Uhr bis 21.30 Uhr zu beschränken und schließlich (Punkt 5.), die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz jeweils längstens 30 Minuten nach Ende der Parkzeit durch eine Kette zu versperren und diese frühestens 30 Minuten vor Beginn der ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 10. August 2000, GZ 32 E Vr 277/00, Hv 24/00-7, wurde auf Antrag der nunmehr betreibenden Partei der nunmehr verpflichteten Medieninhaberin in einer Medienrechtssache gemäß § 37 Abs 1 MedienG aufgetragen, eine Mitteilung über das eingeleitete Verfahren in ihrer periodischen Druckschrift zu veröffentlichen. Mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 10. August 2000, GZ 32 E römisch fünf ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1112 ABGB wird ein Bestandvertrag aufgelöst, wenn die in Bestand gegebene Sache zugrundegeht. Nach Lehre und Rechtsprechung bewirkt nur die vollständige Zerstörung des Bestandgegenstands die Auflösung des Bestandvertrags. Grundsätzlich ist gemäß § 1096 ABGB ein Bestandgeber verpflichtet, dem Bestandnehmer den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu gewähren und sie in brauchbarem Zustand zu erhalten (WoBl 1991/15... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichteten sind aufgrund des im Besitzstörungsverfahren ergangenen Beschlusses des Rekursgerichtes vom 18. 3. 1997, 1 R 1/97x, schuldig, die von einem Grundstück der erstverpflichteten Partei in das Grundstück Nr 378/2 der betreibenden Parteien errichteten Erdanker, soweit sie in dieses Grundstück ragen, zu entfernen und sich jeder weiteren derartigen Störung zu enthalten. Mit ihrem am 19. 6. 1997 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrten die betreibe... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) ist ua Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Gebäuden A*****straße 23 und 25 sowie E*****gasse 2 und 4. Die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin) ist Mieterin zweier Geschäftslokale im Haus A*****straße 23. Der Antragsteller will auf einem teilweise zur genannten Liegenschaft gehörigen Areal, an dem möglicherweise Mietrechte der Antragsgegn... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) brachte vor, sie habe der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) Kontokorrentkredite eingeräumt, wobei - unter Berücksichtigung wechselseitiger anderer Forderungen - zum 9. 3. 1998 ein Gesamtbetrag von S 5,642.439,03 zuzüglich weiterlaufender Zinsen unberichtigt aushafte. Für einen Teilbetrag von S 713.537 sA sei bereits ein Exekutionstitel erwirkt worden. M... mehr lesen...
Norm: EO §37 AkEO §353 IAEO §353 IIA
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger kann dem Eigentümer der Liegenschaft, auf der gegen den Verpflichteten nach § 353 EO vertretbare Handlungen vorgenommen werden sollen, jedes (daher auch ein bloß obligatorisches) Recht entgegenhalten, wonach der Exszindierungskläger ihm gegenüber zur Duldung der vorzunehmenden Handlung verpflichtet ist; dieses bessere Recht ist auch dann zu berücksichtigen, wenn dem betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 5 KG R*****, an dessen Grenze Josef P***** im November 1994 im Auftrag der Klägerin einen Zaun errichtete. Die Liegenschaft wurde im Sommer 1995 von der Klägerin als Schafweide genutzt. Der Beklagte führt gegen den Verpflichteten Josef P***** zu 7 E 37/96m des Erstgerichtes aufgrund des Endbeschlusses des Erstgerichtes vom 25. 10. 1995, 22 C 906/95h-8, unter anderem Exekution gemäß § 353 EO zur Erwir... mehr lesen...
Norm: EO §353 IICKO §14
Rechtssatz: Der vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Voreigentümers erworbene obligatorische Anspruch des (nunmehrigen) Liegenschaftseigentümers auf Lastenfreistellung ist als gemäß § 353 EO zu vollstreckender Anspruch gemäß § 14 Abs 1 KO im Konkurs anzumelden. Entscheidungstexte 8 Ob 25/98d Entscheidungstext OGH 25.06.1998 8 Ob 25/98d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß vom 14.9.1994 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die nunmehrige Gemeinschuldnerin errichtete vor dem Jahr 1992 eine Wohnungsanlage mit Wohnungseigentumseinheiten und eine damit in Verbindung stehende Golfanlage. Die Klägerin war von der Gemeinschuldnerin mit der Durchführung von Baumeisterarbeiten beauftragt. Die Nebenintervenentin finanzierte di... mehr lesen...