Norm: EO §63EO §353 IBEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 VAZPO §411 CbZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Wird eine Exekution gemäß § 354 EO rechtskräftig bewilligt, so kann ihre Fortsetzung nicht mehr mit der
Begründung: verweigert werden, die zu erzwingende Handlung sei vertretbar, sodaß gemäß § 353 EO hätte Exekution geführt werden müssen. Entscheidungstexte 3 Ob 85/65 Entscheidungstext OGH 31.05.196... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z2EO §353 III
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger muß angeben, welche Handlungen im einzelnen zur Wiederherstellung des früheren Zustandes erwirkt werden sollen und zur Vornahme welcher Handlungen er im einzelnen ermächtigt werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 108/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 3 Ob 108/64 3 Ob 66/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 HABGB §881 IBEO §353 IAEO §353 IB
Rechtssatz: Vollstreckungsrecht der Frau aus einem Scheidungsvergleich, in dem sich der Mann zur Leistung des Unterhaltes an seine Frau in der Weise verpflichtete, daß er einen bestimmten Betrag bei einer Bank erlegt, an dem der Frau das Fruchtgenußrecht zustehen soll, während die minderjährigen ehelichen Kinder Eigentümer des Betrages werden sollen. Hat der Gelderlag in ausländischer Währung be... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 10. August 1959, E 1201/59, auf Antrag der betreibenden Partei wider den Verpflichteten zur Erwirkung der Entfernung des zur Sperre des Zufahrtweges von der Parzelle 1650 über die Parzelle 1/1 zur Parzelle 5 der EZ. 57 KG. M. angebrachten, mit Vorhangschloß versehenen Gatters die Exekution und ermächtigte die betreibende Partei, dieses Gatter durch ihre Bediensteten auf Kosten des Verpflichteten entfernen zu lassen; es bewilligte ferner zur ... mehr lesen...
Norm: EO §68EO §353 VII
Rechtssatz: Bei der Exekution nach § 353 EO ist gegen einen Übergriff des zur Vornahme der Handlung Ermächtigten grundsätzlich keine Beschwerde nach § 68 EO zulässig, sofern nur die Exekution bewilligt, der Exekutionsbewilligungsbeschluß zugestellt und der betreibende Gläubiger oder ein Dritter zur Vornahme der Handlung ermächtigt wurde, weil weder ein Exekutionsvollzug eines Gerichtes noch eines Vollstreckungsorganes vo... mehr lesen...
Die Verpflichteten waren mit Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 10. Oktober 1955, 1 C 491/55-14, rechtskräftig zur Entfernung des von ihnen auf dem Grundstück Nr. 677/6 der EZ. 261 der Katastralgemeinde K. errichteten Betontrottoirs sowie der ebendort errichteten Betonstiege und zur Wiederherstellung des früheren Zustandes, ferner zur Entfernung der westlich und östlich an dem auf dem Grundstück Nr. 65/1 der EZ. 486 der Katastralgemeinde K. errichteten Haus ang... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IIBEO §354 ICEO §355 XV
Rechtssatz: Exekution zur Durchsetzung des Endbeschlusses in einem Besitzstörungsstreit, der Verpflichtete sei schuldig, sich jeder weiteren Störung - durch Herausreißen von Grenzzeichen und Anplätzen von Bäumen - zu enthalten und den früheren Zustand wiederherzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 133/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVAEO §353 VIIEO §354 IAEO §354 IVA
Rechtssatz: Die §§ 353 f EO enthalten eine zwingende Regelung der jeweils zugelassenen Exekutionsart; Verstöße gegen diese Bestimmungen sind, ungeachtet der Rechtskraft der Exekutionsbewilligung, auf bloße Anzeige hin vom Amts wegen zu beachten; der Vollzug einer unzulässigen Exekution darf abgelehnt werden. Die Schließung einer Maueröffnung kann als vertretbare Handlung nich... mehr lesen...
Norm: EO §346EO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVA
Rechtssatz: Das Gericht kann nicht anstatt der gemäß § 353 EO beantragten Exekution die Exekution nach § 346 EO bewilligen, weil ein solcher Antrag nicht gestellt worden war; beide Exekutionsarten sind voneinander verschieden und haben verschiedene Voraussetzungen; die Handlungen, bzw die geschuldete Leistung nach § 353 EO sind andere Handlungen als die nach § 346 EO erzwingbaren. Letztere beinhalten... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §346EO §353 IAEO §353 IB
Rechtssatz: Wird nach dem Exekutionstitel die Lieferung beweglicher Sachen schlechthin geschuldet, besteht also die geschuldete Leistung, die erzwungen werden soll, nur in der Lieferung bzw Übergabe von Holz einer bestimmten Qualität, dann kann zur Hereinbringung eines solchen Anspruches nicht die Exekution nach § 353 EO, sondern nur die nach § 346 EO geführt werden. Entscheidungstex... mehr lesen...
In Punkt c) des Urteils des Erstgerichtes vom 9. September 1954 ist der jetzigen betreibenden Partei die Befugnis zugesprochen worden, das Urteil (Spruch: und
Gründe: ) binnen 14 Tagen nach Rechtskraft auf Kosten des Beklagten (des jetzigen Verpflichteten) in der Zeitung„Österreichische Volksstimme" zu veröffentlichen. Zur Erwirkung der Veröffentlichung dieses Urteils in der genannten Zeitung hat das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei die Exekution bewilli... mehr lesen...
Norm: EO §42 I5EO §353 VD
Rechtssatz: Aufschiebung wegen einer gegen den Beschluß zur Festsetzung der Kosten der Ersatzvornahme gerichteten Oppositionsklage. Entscheidungstexte 1 Ob 846/54 Entscheidungstext OGH 10.12.1954 1 Ob 846/54 JBl 1955,229 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001812 ... mehr lesen...
Die verpflichtete Partei wurde für schuldig erkannt, den früheren Zustand in der Weise wiederherzustellen, daß sie dort, wo der bestehende Zaun die Ausübung des Wege- und Umladerechtes unmöglich macht, entweder diesen Teil des Zaunes entfernt oder sonst Vorkehrungen trifft, daß der Kläger in der Ausübung des Wege- und Umladerechtes nicht behindert wird. Das Erstgericht hat den betreibenden Gläubiger ermächtigt, den Zaun in diesem Umfang entweder durch einen Dritten entfernen zu lass... mehr lesen...
Mit dann vom Rekursgericht bestätigtem Endbeschluß vom 14. November 1953 sprach das Erstgericht aus, der Beklagte (nunmehr verpflichtete Partei) habe dadurch, daß er am 3. November 1953 die Eingangstüre der Wohnung im Parterre des Hauses G., B.-Straße 10, aufgebrochen und entfernt habe, den ruhigen Besitz des Klägers am Rechte der Benützung dieser Tür gestört. Der Beklagte sei schuldig, sich einer weiteren derartigen Störung zu enthalten, den früheren Zustand wiederherzustellen und de... mehr lesen...
Der Beklagte wurde vom Erstgericht mit Endbeschluß schuldig erkannt, das Fabriksgebäude der klagenden Partei in U. sofort zu räumen und den in seinem Besitz befindlichen Schlüssel der klagenden Partei sofort zu übergeben. Da sich der Antragsgegner angeblich weitere Eingriffshandlungen zuschulden kommen ließ, beantragte die gefährdete Partei am 4. Juli 1952 eine einstweilige Verfügung, die am gleichen Tage bewilligt wurde. Über Rekurs des Antragsgegners gegen die einstweilige Verfügu... mehr lesen...
Die betreibende Partei hat beantragt, ihr zur Erwirkung des Abtransportes des im Hofe des Hauses in Wien, II., P-Straße 44, auf und vor dem dort befindlichen Schuppen liegenden Schuttes die Exekution zu bewilligen, die betreibende Partei zu ermächtigen, auf Kosten der verpflichteten Partei diesen Schutt entfernen zu lassen, der verpflichteten Partei die Zahlung der hiedurch entstandenen und vorläufig mit 3000 S bemessenen Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution aufzutragen und zur Herein... mehr lesen...
Der Verpflichtete ist mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteile vom 11. Oktober 1951 schuldig erkannt worden, ein von ihm benütztes Grundstück von der darauf befindlichen, ihm gehörigen Wohnbaracke geräumt den betreibenden Parteien zu übergeben. Diese haben zur Hereinbringung ihres Anspruches die Exekution durch ihre Ermächtigung, die Baracke auf Kosten des Verpflichteten zu entfernen, begehrt und im Zusammenhang damit den weiteren Antrag gestellt, dem Verpflichteten die Bezahlung ei... mehr lesen...
Auf Grund des Vergleiches vom 10. März 1951, 1 R 75/51 des Oberlandesgerichtes Graz (8 Cg 114/49 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz) hat Johanna M. sich verpflichtet, der betreibenden Partei zu Handen Dris. W. als Treuhänder zum gänzlichen Ausgleich aller bis 28. Februar 1951 aufgelaufenen Forderungen und Gegenforderungen den Betrag von 18.000 S samt 4% Zinsen seit 1. Juli 1950 bis längstens 1. Juli 1951 zu erlegen mit der Auflage an Dr. W., diesen Betrag der betreibenden... mehr lesen...
In einem zu C 100/39 des Bezirksgerichtes W. am 19. Dezember 1939 geschlossenen Vergleich verpflichteten sich die verpflichteten Parteien gegenüber den Vorbesitzern der Liegenschaft, die nun den betreibenden Parteien gehört, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fahrrechtes über eine Liegenschaft der verpflichteten Parteien zugunsten der Liegenschaft der betreibenden Parteien einzuwilligen. Es wurde weiter bestimmt, daß die Vorbesitzer der betreibenden Parteien an den Erstverpfli... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §353 IAEO §353 IBEO §353 IIAEO §354 IB1
Rechtssatz: Die Exekution zur Rechnungslegung ist auch dann zu bewilligen, wenn dem Exekutionstitel der Zeitraum, über den Rechnung gelegt werden soll, nicht zu entnehmen, dem Verpflichteten aber jedenfalls bekannt ist und die Exekution (ohne Einwendungen des Verpflichteten in dieser Richtung) nach § 354 und nicht nach § 353 EO bewilligt wurde, so daß eine Mitwirkung des Gerichtes bei der... mehr lesen...
Auf Grund der im Besitzstörungsverfahren erlassenen einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 30. August 1950, C 200/50-4, mit der a) dem Antragsgegner und nunmehrigen Verpflichteten verboten wurde, weitere Gegenstände in die rechts vom Bodeneingang gelegene Dachzimmerwohnung des Hauses zu bringen, b) das Verbot an den Verpflichteten gerichtet wurde, das an der Tür angebrachte Vorhängeschloß zu entfernen und die von ihm bereits eingebrachten Gegenstände aus die... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IIAEO §353 VIAUWG §25 Abs4
Rechtssatz: Zur Hereinbringung der Kosten der Veröffentlichung, zu deren Ersatz der Verpflichtete zufolge Urteiles gemäß § 25 UWG gehalten ist, bedarf es außerdem noch eines eigenen im Wege des § 353 EO zu erwirkenden Exekutionstitels. Entscheidungstexte 4 Ob 373/30 Entscheidungstext OGH 01.08.1930 4 Ob 373/30 Veröff: SZ 12/239 ... mehr lesen...
Norm: EO §353 IA
Rechtssatz: Zwangsvollstreckung behufs Herstellung einer Gruft und Aufstellung eines Grabdenkmals. Entscheidungstexte 1 Ob 898/24 Entscheidungstext OGH 30.12.1924 1 Ob 898/24 SZ 6/410 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0004704 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 C4EO §353 VD
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Aufschiebung der Exekution nach § 353 EO wegen der vom Verpflichteten behaupteten Möglichkeit, an Stelle der betriebenen Vorauszahlung die geschuldete Handlung zu bewirken. Entscheidungstexte 3 Ob 821/23 Entscheidungstext OGH 20.11.1923 3 Ob 821/23 SZ 5/270 European Case La... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §353 IIA
Rechtssatz: Die Zwangsvollstreckung auf "Absendung eines Waggons Ware" erfolgt nach § 353 EO. Die Anwendung mehrerer Arten der Zwangsvollstreckung ist dem Gläubiger nicht zuzumuten. "Vorherige Besicht" der zu liefernden Waren hindert nicht die Anwendung des § 353 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 267/23 Entscheidungstext OGH 15.05.1923 1 Ob 267/23 SZ 5... mehr lesen...
Norm: EO §346EO §353 IAEO §353 IB
Rechtssatz: Der Anspruch auf Lieferung an einen vom Wohnsitz des Verpflichteten verschiedenen Ort ist nach § 353 EO, und nicht nach § 346 EO zu vollstrecken. Entscheidungstexte 1 Ob 13/22 Entscheidungstext OGH 25.01.1922 1 Ob 13/22 SZ 4/12 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1922:RS... mehr lesen...
Norm: EO §346EO §353
Rechtssatz: Zur Erzwingung der Lieferung einer Sache kann neben der Exekution nach § 346 EO auch die Exekution nach § 353 EO bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 17/22 Entscheidungstext OGH 11.01.1922 3 Ob 17/22 SZ 4/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0004344 ... mehr lesen...