Begründung: Mit ihrer (dem Antrag im Entwurf beiliegenden) Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei die Bezahlung des Klagebetrages für eine grenzüberschreitende Güterbeförderung mittels Fahrzeuges auf der Straße mit einem fixen Frachtsatz, wobei der Ort der vereinbarten und auch tatsächlichen Ablieferung in Österreich gelegen sei. Mangels eines österreichischen Gerichtsstandes für die beklagte Partei begehrt die klagende Partei die Bestimmung eines örtlich un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte zu ihrem Antrag auf Ordination vor, dass sie Transportversicherer der Österreichischen P***** Industrie GesmbH*****, sei. Diese habe im Dezember 1998 die G***** W***** GmbH mit der Versendung von Lautsprechern per Luftfracht zur Kanadischen P*****-Niederlassung, P***** Components Division, Scarborough, Toronto, beauftragt. In Ausführung dieses Speditionsvertrages habe die G***** W***** GmbH die beklagte Partei mit der Luftfracht von ingesamt vier... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer mit einem Ordinationsantrag dem Obersten Gerichtshof vorgelegten Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Italien hat, die Zahlung von S 6.651,59 als Entgelt für drei, jeweils grenzüberschreitend durchgeführte Speditionsleistungen jeweils mit Ablieferungsort in Österreich. Der Klagebetrag setzt sich dabei aus drei auch in Kopie vorgelegten Sammelfakturen vom 3. 7. bzw 31. 7. 2000 zuzüglich S 200 Mahnspesen gemäß § 29 AÖ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer mit einem Ordinationsantrag dem Obersten Gerichtshof vorgelegten Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei, einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Großbritannien, die Zahlung von GBP 775,43 (= umgerechnet ca S 18.000,--) aus Transportleistungen per LKW zwischen Österreich (Ort der Übernahme oder vorgesehener Ort der Entladung) und anderen europäischen Staaten, im Regelfall Ungarn oder England, samt bankmäßigen Staffelzinsen. Mangels eines ö... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, das Bezirksgericht Salzburg als örtlich zuständiges Gericht zur Verhandlung und Entscheidung über einen Rechtsstreit zu bestimmen, in welchem sie den Ersatz der eigenen Prozesskosten aus dem Verfahren 10 Cg 162/96y des Landesgerichtes Salzburg geltend macht. In diesem Verfahren sei sie als Spediteur zur Haftung für die Beklagte als Frachtführer und ihrem Unterfrachtführer zum Ersatz der Hälfte des eingeklagten Betrages verpflichtet worde... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Negative Voraussetzung jeder Ordination ist das Fehlen eines inländischen Gerichtsstands, was vom Antragsteller zu behaupten ist. Entscheidungstexte 3 Nd 516/00 Entscheidungstext OGH 29.11.2000 3 Nd 516/00 7 Nd 514/01 Entscheidungstext OGH 18.10.2001 7 Nd 514/01 3... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, das Bezirksgericht Lambach als örtlich zuständiges Gericht zur Verhandlung und Entscheidung über einen Rechtsstreit zu bestimmen, in dem sie insgesamt S 32.398,61 als Entgelt für LKW-Transporte fordern will. Die Beladestelle sei jeweils in Deutschland, die Entladestelle immer in Österreich gelegen, weshalb sich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte aus Art 31 Abs 1 lit b CMR ergebe. Die Antragsgegnerin habe ihren Sitz in Deutsc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, am 28. 8. 1999 in den Geschäftsräumen eines vermittelnden Reisebüros in Villach für sich und ihren Ehegatten eine Tunesien-Pauschalreise gebucht und bezahlt zu haben, wobei Veranstalter dieser Reise die in Deutschland ansässige Rechtsvorgängerin der Beklagten gewesen sei. Diese Pauschalreise sei mit verschiedenen Mängeln behaftet gewesen, weshalb eine Preisminderung von S 8.000 begehrt werde, auf die abzüglich einer bereits von der Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei den Ersatz eines Schadens, der bei einem Transport von M***** (Ungarn) nach D***** (Österreich), den die Beklagte in ihrem Auftrag durchgeführt habe bzw von einem Unterfrachtführer durchführen habe lassen, am Transportgut aufgetreten sei. Die beklagte Partei hafte als Frachtführer nach den Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Nach Art 31 Z 1 lit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, das Bezirksgericht Stainz als örtlich zuständiges Gericht zur Verhandlung und Entscheidung über einen Rechtsstreit zu bestimmen, in dem sie S 787,36 sA als Entgelt für einen LKW-Transport und S 200,-- an in diesem Zusammenhang aufgelaufenen Mahnspesen nach § 29 AÖSp begehrt. Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Streitteilen seien die CMR anzuwenden, da es sich um eine grenzüberschreitende Güterbeförderung mit Fahrzeug auf der Straße mit einem ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage begehrt die klagende Partei die Zahlung von S 1.774,80 sA aus insgesamt zwei Speditionsleistungen jeweils von Stammbach (Deutschland) nach Breitenaich (Österreich) laut Rechnungen Nr 0018086 vom 21. 4. 2000 und Nr 0020014 vom 3. 5. 2000. Mangels eines österreichischen Gerichtsstandes für die beklagte Partei begehrt die Klägerin gleichzeitig die Bestimmung eines örtlich und sachlich zuständigen österreichischen Gerichtes gemäß § 28 JN, und zwar des sa... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren gestützt auf § 28 JN die Bestimmung des Handelsgerichtes Wien als zuständiges Gericht für den Rechtsstreit zwischen den Antragstellern als Kläger und den Antragsgegnern als Beklagte. Die Antragsteller hätten vom Erstantragsgegner ein Nutzungsrecht an einer Wohneinheit in einer Ferienanlage in Phuket/Thailand, erworben. Der Erstantragsgegner habe den Antragstellern die Berechtigung eingeräumt, das Nutzungsrecht ab 1999 gegen Rückzahlung des... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte letztlich die Zahlung von letztlich S 132.490,42 sA aus dem Titel des Schadenersatzes. Die beklagte Partei habe ihm auf Grund eines Exklusiv-Vertriebsvertrags Dachziegel geliefert, die mangelhaft gewesen seien. Dieser Umstand habe Schäden in Höhe des Klagsbetrags hervorgerufen. Im Vertriebsvertrag sei als Gerichtsstand Ried im Innkreis vereinbart worden. Die beklagte Partei erhob unter anderem die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beabsichtigt, gegen ihren seit 1996 in Taiwan lebenden Ehegatten Georg G*****, Kaufmann, ***** sowohl den seit 1. 1. 1997 rückständigen als auch den seit 1. 10. 1999 laufenden gesetzlichen Unterhalt gerichtlich geltend zu machen. Eine darauf gerichtete, beim BG Hietzing eingebrachte Klage wurde von diesem wegen Fehlens eines inländischen Gerichtsstandes des Beklagten und somit der österreichischen internationalen Zuständigkeit rechtskräftig zurück... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, am 28. 7. 1999 in den Geschäftsräumen eines vermittelnden Reisebüros in Österreich eine Afrika-Pauschalreise gebucht und bezahlt zu haben, wobei Veranstalter dieser Reise die in Deutschland ansässige beklagte Partei gewesen sei. Diese Pauschalreise sei mit zahlreichen Mängeln behaftet gewesen, weshalb eine Preisminderung von 50 % begehrt werde. Es bestehe für die gegenständliche Rechtssache die internationale Zuständigkeit der Republik Öst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten mit Sitz in Deutschland einen Betrag von S 27.029,80 sA. Diese sei als Reiseveranstalter einer vom Kläger in Österreich aufgrund eines Reiseprospekts der beklagten Partei über Vermittlung eines österreichischen Reisebüros als Verbraucher gebuchten Pauschalreise auf die Seychellen aufgetreten. Der Vertrag sei von der beklagten Partei nur mangelhaft erfüllt, die im Prospekt zugesagten Leistungen nur teilweise erbracht und der Grund... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, in einer seinem Antrag beigeschlossenen Klage vom 22. 5. 2000 gegen die I***** mit dem Sitz in Belgien eine Forderung von S 18.277,60 sA geltend zu machen. Der Antragsteller habe bei der Antragsgegnerin anlässlich einer Messe in Wien am 22. 3. 1999 eine Sitzgruppe nach einem auf der Messe ausgestellten Muster zu einem Gesamtpreis von S 60.000 bestellt. Als Liefertermin sei Oktober 1999 vereinbart worden. Der Antragsteller habe eine Anz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In ihrer mit einem Ordinationsantrag verbundenen Klage bringt die Antragstellerin vor, sie habe für die beklagte Partei Transportleistungen "über St. Johann/Tirol bzw Neuss/Deutschland, San Pietro Mosezzo/Italien und Mutlangen/Deutschland nach Mijas/Spanien und Köln/Niel/Deutschland" erbracht. Zum Ordinationsantrag wird [irrig] ausgeführt, die beklagte Partei habe ihren Sitz in Frankreich. Es fehle somit an einem örtlic... mehr lesen...
Norm: JN §28ASGG §38
Rechtssatz: Ist im Falle der Unzuständigkeit des in Arbeits- und Sozialrechtssachen angerufenen Gerichtes kein anderes örtlich zuständiges Gericht feststellbar, so ist entweder dem zur Überweisung verpflichteten Gericht ein Antragsrecht an den Obersten Gerichtshof zur Ordination einzuräumen oder der Oberste Gerichtshof nach Vorlage des Aktes durch dieses Gericht als zur amtswegigen Ordination verpflichtet anzusehen. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger brachte am 8. 10. 1999 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eine Klage auf Zahlung von Insolvenzausfallgeld in Höhe von S 68.607,--, in eventu auf Feststellung des Bestehens dieses Anspruches ein und bekämpft damit den Bescheid des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen Wien, Niederösterreich und Burgenland. Hiezu führt er aus, dass er seit 9. 11. 1998 als LKW-Fahrer bei der Firma W***** BV mi... mehr lesen...
Begründung: Die in F***** in Kärnten ansässige klagende Partei begehrt mit der am 29. 7. 1999 beim Erstgericht eingebrachten Klage von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Belgien hat, die Zahlung von S 2,100.107,-- (sA) aus dem Titel des Schadenersatzes; dazu wird auch noch ein Feststellungsbegehren erhoben. Die beklagte Partei habe das Beschichtungsmittel D***** produziert und in Prospekten als absolut wasserdicht sowie gegen UV-Sonneneinstrahlung resistent und daher für D... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §28JN §30
Rechtssatz: Lediglich im Falle erfolgreicher Ablehnung sämtlicher Richter des Berufungsgerichts wäre dieses an der Ausübung der Gerichtsbarkeit gehindert, was aber Delegation nach § 30 JN und nicht Ordination gemäß § 28 JN nach sich ziehen würde. Entscheidungstexte 1 N 4/00 Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 N 4/00 1... mehr lesen...
Begründung: a) Die Klägerin lehnte, nachdem ihr Amtshaftungsbegehren in erster Instanz mit 13.725 S sA als berechtigt erkannt und mit 52.610,40 S sA abgewiesen worden war, mit Punkt 3. ihres Schriftsatzes "das gesamte Oberlandesgericht Wien" als befangen ab, weil sie wegen der Zugehörigkeit des Erstrichters (auch) zu diesem - tatsächlich ist er seit 1. Jänner 1998 gemäß § 78 RDG mit einem Teil seiner Arbeitskraft dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien "zur Besorgung von Ju... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin (mit Sitz in Österreich) beantragt gemäß § 28 JN wie aus dem
Spruch: ersichtlich und bringt hiezu vor, dass die Beklagte (mit Sitz in der Schweiz) im Auftrag der Klägerin Obst- und Gemüsesendungen von Ghana nach Österreich per Luftfracht befördert habe. Während des Lufttransportes seien wiederholt Teile der Sendungen verloren gegangen, wodurch ein Schaden in Höhe des Klagebetrages entstanden sei. Die Beklagte hafte als Luftfrachtführer gemäß Art 18 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, das Bezirksgericht Gleisdorf als örtlich zuständiges Gericht zur Verhandlung und Entscheidung über ihre Forderung auf Zahlung des Frachtlohnes von S 11.200 sA für zwei über Auftrag der Beklagten durchgeführte Transporte von Österreich nach Ungarn zu bestimmen. Die Übernahme des Transportgutes sei in Österreich (Gleisdorf) erfolgt, sodass sich die Zuständigkeit österreichischer Gerichte aus Art 31 Z 1 lit b CMR ergebe. Die Klägerin begehrt, das ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, gemäß § 28 JN ein örtlich zuständiges Gericht für die Einbringung einer Klage gegen die Beklagte auf Ausfolgung des zu 5 Nc 296/98p bei der Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichtes Wien hinterlegten Betrags in Höhe von S 24.990,90 zu bestimmen. Der Kläger begehrt, gemäß Paragraph 28, JN ein örtlich zuständiges Gericht für die Einbringung einer Klage gegen die Beklagte auf Ausfolgung des zu 5 Nc 296/98p bei der Verwahrungsabteilung des Oberlan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beabsichtigt, gegen die Beklagte, eine GmbH mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, eine Klage auf Zahlung von S 23.800,-- sA einzubringen. Er habe bei der Firma Fritz P*****, Service und Verkauf, 5020 Salzburg, zwei Wasser-Luft-Relaxbetten zu einem Kaufpreis von S 23.800,-- gekauft. Der Verkäufer dieses österreichischen Unternehmens habe dem Kläger nach erfolgter Lieferung am 7. 1. 1998 ein Garantie-Zertifikat der beklagten Partei ausgefolgt, welches ... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Wien, deren Komplementär der in Wien wohnhafte Zweitbeklagte ist, schloss mit der deutschen B***** GmbH einen Vertrag über Softwarelieferungen. Ansprüche aus diesem Vertrag sollten im Zusammenhang mit einem Kredit, den die nun klagende deutsche Bank der X***** GmbH gewährt hatte, der klagenden Partei abgetreten werden. Mündlich trafen die Streitteile keine Gerichtsstandsvereinbarung, die klagende Partei übersandte de... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, das Bezirksgericht Lambach als örtlich zuständiges Gericht zur Verhandlung und Entscheidung über einen Rechtsstreit zu bestimmen, in dem sie S 3.480,-- als Entgelt für einen LKW-Transport fordern will. Die Beladestelle sei in Italien, die Entladestelle in Österreich gelegen, weshalb sich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte aus Art 31 Abs 1 lit c CMR ergebe. Die Antragsgegnerin habe ihren Firmensitz in Italien und in Österreic... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebrachten und dort zu 4 C 398/00h erfassten Klage macht der Kläger gegen die beklagte Gesellschaft mit Sitz in Deutschland eine Forderung von S 42.000,-- sA gerichtlich geltend. Er habe bei der Generalvertretung der beklagten Partei, dem Reisestudio I***** GmbH, *****, aus dem Katalog der Beklagten, die als Veranstalter hafte, eine Reise für zwei Personen nach Tunesien ("Kamelwandern in der Sahara") von 2. 11. bi... mehr lesen...