Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die E***** K.K. mit dem Sitz in Japan, ***** und die Tokio M***** Japan eine Forderung (Schmerzengeld EUR 65.000,--, Verdienstentgang EUR 530.000,--, in eventu Zahlung einer Rente von EUR 3.200,-- monatlich, Zahlung von EUR 70.000,-- an vorprozessualen Kosten) sowie ein Begehren auf Feststellung der Haftung für alle künftigen Schäden aus einem Verkehrsunfall vom 9. 11. 2000 geltend zu machen. Der Antragsteller habe sich am 9. 11. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Tokio M***** Company Limited Japan eine Forderung von EUR 595.000 (Schmerzengeld und Verdienstentgang, in eventu Zahlung einer Rente von monatlich EUR 3.200, Zahlung von EUR 40.000 an vorprozessualen Kosten) sowie ein Begehren auf Feststellung der Haftung der genannten Company für alle künftigen Schäden aus einem Verkehrsunfall vom 9. November 2000 geltend zu machen. Der Antragsteller habe sich am 9. November 2000 im Rahmen einer... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien erhobenen Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Italien hat, EUR 3.980 sA an Frachtkosten. Sie habe für die beklagte Partei Transporte von Italien nach Österreich durchgeführt. Unter Bezugnahme auf Art 31 Z 1 lit b CMR begehrt die klagende Partei, ein örtlich zuständiges Gericht gemäß § 28 JN zu bestimmen, wobei die Bestimmung des (sachlich zuständigen) Bezirksgerichtes für Hand... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Auch im Ordinationsverfahren sind Teilzuständigkeitsbestimmungen möglich und zulässig. Entscheidungstexte 7 Nc 3/04g Entscheidungstext OGH 26.02.2004 7 Nc 3/04g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118650 Dokumentnummer JJR_20040226_OGH0002_0070NC00003... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage, verbunden mit dem Antrag auf Ordination gemäß § 28 JN, begehrt die österreichische Klägerin die Zahlung von insgesamt EUR 7.261,12 sA vom beklagten deutschen Transportunternehmer mit der
Begründung: , über dessen Auftrag Transportleistungen von Budapest nach Gablitz sowie zwischen Gablitz und Wien erbracht zu haben; sämtliche Transportverträge unterlägen dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalem Straßengüterverkehr (CMR). Beide Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (im folgenden nur: ASt) erwirkte als klagende Partei zur AZ 38 Cg 31/00w des Handelsgerichts Wien gegen eine deutsche GmbH mit Sitz in Deutschland als beklagte Partei, das vollstreckbare Versäumungsurteil vom 15. September 2000. Damit wurde die beklagte Partei rechtskräftig schuldig erkannt, "es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes" ua zu unterlassen, "Gewinnspiele und/oder ähnliche Werbeaktionen in Österreich anzukündigen und/oder du... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 9. 1998 in St. Gallen (Schweiz) verstorbene Liselotte S***** (im Folgenden kurz Erblasserin) war österreichische und schweizerische Staatsbürgerin. Als nächste Verwandte hinterließ sie den Gatten (und nunmehrigen Rechtsmittelwerber) sowie eine (erwachsene) Tochter, weiters zwei Schwestern. Mit Testament vom 25. 8. 1972 setzte sie ihre Tochter zur Alleinerbin und nur subsidiär, sollte ihre Tochter "nicht Erbin sein können oder wollen", ihren Gatten als allein... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die Unanfechtbarkeit einer Ordinationsentscheidung des Obersten Gerichtshofes kann nicht dadurch umgangen werden, dass immer wieder inhaltlich unveränderte Ordinationsanträge an den Obersten Gerichtshof gestellt werden. Lediglich eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse, etwa der Wegfall eines der Bejahung der inländischen Gerichtsbarkeit entgegen stehenden Hindernisses, das Entstehen eines Bedürfnisses nach Gewähru... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren die Ordination des Handelsgerichts Wien bzw des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien, in eventu eines anderen Gerichts, mit folgender
Begründung: Die Erst- bis Sechstantragsteller seien entweder österreichische Staatsbürger oder hätten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Sie hätten vor Ausbruch des Krieges im ehemaligen Jugoslawien im April 1992 mit der Ljubljanska Banka d.d. Devisensparverträge abgeschlossen und ihre Gu... mehr lesen...
Begründung: Laut der am 28. 10. 2002 beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebrachten Klage habe die in Deutschland ansässige klägerische Versicherung als Transportversicherer der S***** GmbH, welche der beklagten Partei (einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft) den Auftrag erteilt habe, Maschinenteile von Korneuburg (Österreich) nach Großbritannien zu transportieren, bei welchem Transport jedoch eine 48-stündige Verspätung eingetreten sei, wofür wiederum die Versic... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art2Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art23 Abs1JN §28
Rechtssatz: Ist die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) nach der EuGVVO zu bejahen, wird darin die örtliche Zuständigkeit jedoch nicht geregelt, findet das innerstaatliche Recht ergänzend Anwendung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die Bestimmung der Zuständigkeit durch den Obersten Gerichtshof setzt unter anderem voraus, dass sowohl die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) gegeben, ein österreichisches Gericht jedoch nicht örtlich zuständig ist. Entscheidungstexte 4 Nc 32/03y Entscheidungstext OGH 01.12.2003 4 Nc 32/03y ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ein Leasingunternehmen mit Sitz in Wien, begehrt mit ihrer beim Handelsgericht Wien am 10. 11. 2003 eingebrachten Klage 44.613,80 EUR als restliche Zahlung nach vorzeitiger Auflösung des mit dem Beklagten abgeschlossenen Leasingvertrags. Der Beklagte sei Taxiunternehmer in Deutschland und betreibe seinen Gewerbebetrieb (Beförderung von Personen zu Lande) in Form einer Anstalt. Im Rahmen seines Unternehmens habe der Beklagte bei der Klägerin eine Segelyacht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, begehrt die Feststellung, dass ihm die Beklagte "für sämtliche derzeit nicht bekannte oder bezifferbare und in Zukunft entstehende Schadenersatzansprüche aus dem vom Waffenmeister Vzlt. Günther F***** in Vollziehung der Gesetze verursachten und verschuldeten Schießunfall vom 13. 12. 2002 in MAZRA AT BAYT JINN auf den Golan-Höhen" hafte. Er sei als Berufssoldat im Rang eines Hauptmanns beim österreichischen Bataillon auf den ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 7. 8. 2002 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger den Zuspruch von EUR 9.100,31 sA an Stornokosten mit der Behauptung, die Beklagte, eine Reiseveranstalterin, habe für die Zeit vom 21. bis 28. 12. 2001 im Hotel des Klägers mehrere Zimmer bestellt. Da die Beklagte diese Reservierung nicht rechtzeitig storniert habe, sei sie verpflichtet, dem Kläger seinen ihr übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge 70 % des Gesamtpreises als... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin befasst sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneispezialitäten. Sie vertreibt unter anderem in Österreich die von ihr entwickelten und hergestellten Arzneispezialitäten C***** und C***** PLUS, die in dem vom Antragsgegner - dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (künftig: Hauptverband) - herausgegebenen Heilmittelverzeichnis enthalten sind. Mit Schreiben vom 3. 12. 1999 teilte der Hauptverband der A... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren Inhaber von Zwischenscheinen, die Gesellschafterrechte (auch ohne Eintragung im Aktienbuch als Aktionäre) an der nicht an der Börse notierten H***** AG verbrieften. An dieser Gesellschaft wollte die in Deutschland ansässige S***** AG (im Folgenden nur: S*****) die Aktienmehrheit erwerben und kaufte am 13. 4. 1999 vom Erstkläger 9.200 Stück Zwischenscheine um 11.111 S je Zwischenschein (Aktien), zusammen also um 102,221.200 S. Auch die Beklagte war an d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die ihren Sitz in Deutschland hat, betreibt unter der Bezeichnung "M*****" den Versandhandel. Die Klägerin zählte seit Jahren zu den Kunden der Beklagten. Einem ihr im Herbst 1999 zugesendeten Katalog der Beklagten war ein "Sparbuch" mit einem Guthaben von S 49.700 (per 10. 11. 1999) sowie ein Bestellschein mit einer Allonge beigefügt, die ein Schreiben folgenden Inhalts enthielt: "Sehr geehrte Frau Waltraud D*****, Sie haben noch immer nicht Ihr Bargeldg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beabsichtigt die Einbringung einer Klage auf Zahlung von EUR 3.800,- sA als Entgelt für eine grenzüberschreitend auf der Straße durchgeführte Güterbeförderung aus Ungarn, wo die Übernahme der Güter stattgefunden habe, zu einem Ablieferungsort in Österreich. Auf derartige Transporte sei das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) anzuwenden. Mangels eines österreichischen Gerichtsstandes für die Antragsg... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die beide ihren Sitz in Deutschland haben, schlossen einen "Managementbegleitungsvertrag", dem sie die für Geschäfte der klagenden Partei gültigen "Allgemeinen Auftragsbedingungen" zugrunde legten. Diese Bedingungen enthalten die Klausel, dass alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Auftrag zwischen den Vertragsparteien ergeben, der Gerichtsbarkeit des für die klagende Partei "örtlich zuständigen" österreichischen Gerichts i... mehr lesen...
Begründung: Nach dem vorliegenden Ordinationsantrag beabsichtigt die in Österreich wohnhafte Antragstellerin gegen die S***** GmbH, die in Deutschland ihren Sitz hat, eine auf § 5j KSchG gestützte Klage einzubringen. Die genannte Firma habe sie unterrichtet, dass sie bei einem Scheck-Gewinnspiel EUR 3.500,-- gewonnen habe, verweigere aber nun die Auszahlung des - an die von ihr erfüllte Voraussetzung einer Warenbestellung geknüpften - Gewinnes. Sie, die Antragstellerin, sei nach ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem Vorbringen der Klägerin liegt der Ort der Entladung des von ihr für die beklagte Partei beförderten Gutes in Österreich (Linz), weshalb gemäß Art 31 Z 1 lit b CMR die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte gegeben ist (RIS-Justiz RS0046376). Da Art 31 Abs 1 CMR nur die internationale, nicht jedoch die örtliche und sachliche Zuständigkeit regelt (RIS-Justiz RS0109009) ist der Oberste Gerichtshof ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Bezirksgericht Linz erhobenen Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei, die ihren Sitz in den Niederlanden hat, EUR 1.700 sA an Frachtkosten. Sie habe für die beklagte Partei zwei Transporte von Holland nach Österreich durchgeführt. Nach den anzuwendenden Bestimmungen der CMR sei angesichts der in Österreich gelegenen Ablieferungsorte (4663 Laakirchen und 5020 Salzburg) die inländische Gerichtsbarkeit gegeben. Da es an einem örtlich zust... mehr lesen...
Begründung: Zur Vollstreckung eines Anspruchs auf Unterlassung auf Grund einer einstweiligen Verfügung eines inländischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2002 beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO gegen die verpflichtete GmbH mit Sitz in der Schweiz. Zugleich wird beantragt, zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags, die Forderungsexekution zu bewilligen. Als Drittschuldner wird eine inländische Bank bezeichnet. Das Erstgericht wies de... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beabsichtigt die Einbringung einer Klage auf Zahlung von zusammen EUR 3.150 sA als Entgelt für drei grenzüberschreitend auf der Straße durchgeführte Güterbeförderungen aus den Niederlanden, wo die Übernahme der Güter stattgefunden habe, zu einem Ablieferungsort in Österreich. Auf derartige Transporte sei das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) anzuwenden. Mangels eines österreichischen Gerichtsstand... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28. 3. 1996 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger 1. von Claus M*****, 2. von Mag. Alex M***** und 3. von Freya M***** zur ungeteilten Hand ein Rechtsanwaltshonorar von zunächst 1,528.825,70 S. Als Adresse führte er bei Claus und Mag. Alex M*****"H*****straße *****, 5020 Salzburg" an, bei Freya M***** die Adresse in Monte Carlo. Hinsichtlich Letzterer stützte er die Zuständigkeit des Erstgerichtes auf die §§ 93 und 99 JN. Gegen Claus und... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, von der in Frankreich ansässigen Beklagten mit der Durchführung von Transporten im internationalen Straßengüterverkehr von Frankreich nach Wien beauftragt gewesen zu sein. Die Frachtkosten seien nicht bezahlt worden. Mangels eines österreichischen Gerichtsstandes für die Beklagte begehrt die Klägerin die Bestimmung des sachlich zuständigen Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien gemäß § 28 JN. Die Klägerin brachte vor, von der in Frankreich ans... mehr lesen...
Begründung: Die in Österreich wohnhafte Klägerin begehrt mit der am 7. 3. 2003 beim Handelsgericht Wien zu 25 Cg 16/03y eingelangten Klage von der beklagten Gesellschaft mbH mit Sitz in Deutschland Zahlung von 21.365,81 EUR samt Anhang. Sie sei Verbraucherin und habe von der beklagten Partei, die einen Warenversandhandel betreibe, eine an sie persönlich gerichtete Zusendung erhalten, die eine Gewinnzusage im Sinn des § 5j KSchG enthalten habe. Aufgrund der Gestaltung und des Inha... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei bringt im Ordinationsantrag vor, sie sei im Mai 2002 von der Firma F***** GmbH in Graz mit der Organisation eines Transports einer Sendung von Infusionslösungen zur Firma F***** in Istanbul beauftragt worden. Sie habe ihrerseits mit der Durchführung des Transports von zwei Beladestellen im Raum Graz/Österreich nach Istanbul die Beklagte, eine türkische Kapitalgesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand die Besorgung und Durchführung internationaler... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Bezirksgericht Spittal an der Drau erhobenen Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Frankreich hat, EUR 500 sA an Frachtkosten. Sie habe für die beklagte Partei einen Transport von Frankreich nach 9871 Seeboden (Österreich) durchgeführt. Nach den anzuwendenden Bestimmungen der CMR sei angesichts des in Österreich gelegenen Ablieferungsortes die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte gegeben; die bekla... mehr lesen...