Begründung: Die Parteien haben ihren Wohnsitz in Deutschland, einem Vertragsstaat des Übereinkommens von Lugano (LGVÜ), dem auch Österreich beigetreten und das hier seit 1.9.1996 anzuwenden ist. Die Kläger sind Gläubiger des Beklagten. Dessen Mutter ist Eigentümerin einer in Österreich gelegenen Liegenschaft, auf welcher zugunsten des Sohnes ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt ist. Mit ihrer am 31.1.1997 beim Gericht der gelegenen Sache eingebrachten Klage bege... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei begehrt mit ihrem vor Einleitung eines Rechtsstreits (§ 387 Abs 2 EO) beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Antrag die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Gegnerin der gefährdeten Partei aufgetragen werden soll, der gefährdeten Partei in der Wettkampfsaison 1997/98 (Lizenzjahr 1.7.1997 bis 30.6.1998) die Teilnahme an den Alpinen Skiwettkämpfen, insbesondere solchen laut FIS-Kalender, zu gestat... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Mahnklage von der Beklagten, die ihren Sitz in der BRD hat, die Bezahlung von S 10.650,-- und berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes Wels auf Art 31 Abs 1 lit b CMR. Gegen den von diesem Gericht erlassenen Zahlungsbefehl erhob die beklagte Partei fristgerecht Einspruch und erhob in der Folge den Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des angerufenen Erstgerichtes. Art 31 Abs 1 lit b CMR regle nur, ob der Anspruch... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die E***** Ltd mit dem Sitz in der Schweiz eine Forderung von ATS 51.040 gerichtlich geltend zu machen. Diese sei als Veranstalter eines vom Antragsteller für seine minderjährige Tochter gebuchten Sprachkurses auf Malta aufgetreten. Der Reisevertrag sei für den Antragsteller als Verbrauchergeschäft zu qualifizieren, so daß die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte nach Art 14 des Übereinkommens von Lugano gegeben sei. Der ... mehr lesen...
Begründung: Bei einer Bootsmesse in der Bundesrepublik Deutschland kaufte der in Deutschland wohnhafte Beklagte von der Klägerin, die in Österreich ihren Sitz hat, ein Motorboot. Der Beklagte gab sein altes Motorboot in Zahlung. Im Kaufvertrag wurde die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes und die Zuständigkeit des für Linz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart; die Rechnungen seien in Linz zahl- und klagbar. Die Klägerin begehrt zu 11 C 550/96k des Erstgerichtes vom Bek... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt von der Antragsgegnerin mit Sitz in Deutschland die Zahlung eines Betrages von DM 900,- samt Anhang aus einem Transportauftrag vom 4.2.1997, nach dem das Ladegut von Österreich nach Deutschland zu transportieren gewesen sei. Sie beabsichtigt die Einbringung einer Klage wegen dieser Forderung und stellt einen Ordinationsantrag mit der
Begründung: , gemäß § 31 Z 1 lit b CMR sei für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis die Zuständigkeit ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beauftragte die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei mit der Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Zur Verwahrung angeschaffter Wertpapiere wurde ein anonymes Wertpapierdepot und das Wertpapierbuch mit der Nr. ***** - versehen mit dem Losungswort "Andreas" - eröffnet. Der Beklagte führte diese Geschäfte im Auftrag seines Freundes Russel K***** durch, wobei der Beklagte dieses Auftragsverhältnis gegenüber der Rechtsvorgängerin der Klägerin nicht offenleg... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Versicherungsgesellschaft begehrt als Legalzessionarin von der beklagten Partei mit Sitz in Deutschland die Zahlung eines Betrages von 33.789 S mit der
Begründung: , sie habe als Versicherer der Fa W***** die Versicherung eines Transportes von Österreich in die Ukraine übernommen, den die beklagte Partei als Frachtführer im Auftrag der Fa W***** GmbH durchzuführen gehabt habe. Die Ware sei in Österreich übernommen worden. Während des Transportes sei es am... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §98 Abs2Vollstreckungsabk Österreich - Israel BGBl 349/1968 IPRG §36
Rechtssatz: Der Fakturengerichtsstand indiziert die inländische Gerichtsbarkeit selbst dann nicht, wenn ein österreichischer Lieferant Waren an einen Kläger mit Sitz in Isreal geliefert und auf den Vertrag österreichisches Recht anzuwenden wäre. Dem Lieferanten ist hier die Rechtsverfolgung in Israel zumutbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung wies das Erstgericht die von der Klägerin eingebrachte Klage mit der
Begründung: zurück, daß die Beklagte ihren Sitz, sohin ihren allgemeinen Gerichtsstand, in Israel habe. Die Klägerin berufe sich zwar auf den Gerichtsstand nach § 88 Abs. 2 JN ("Fakturengerichtsstand") und indiziere ein inländischen Gerichtsstand auch die inländische Gerichtsbarkeit, doch müsse zu deren
Begründung: eine hinreichende Nahebeziehung zum Inland bestehen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr.Ivo Greiter, Dr.Franz Pegger, Dr.Stefan Kofler, Dr.Christian Zangerle, Dr.Norbert Rinderer und Dr.Herwig Frei, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GJN §28JN §88 AJN §104 A
Rechtssatz: Zwar geht durch eine Zession eine Zuständigkeitsvereinbarung und der Gerichtsstand des Erfüllungsortes auf den Zessionar über, sodaß die aus solchen Vereinbarungen abzuleitende inländische Gerichtsbarkeit weiterhin gegeben ist, der Forderungsübergang und damit die Aktivlegitimation im Zuständigkeitsstreit ist aber vom Kläger zu beweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine am 24.12.1992 im Firmenbuch eingetragene Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Österreich, die Beklagte ein Unternehmen mit dem Sitz in Italien. Mit einem notariell beurkundeten Einbringungsvertrag vom 19.12.1992 wurde ein von einem Einzelkaufmann betriebenes Tischlereiunternehmen (im folgenden "Tischlereiunternehmen" genannt) mit dem sich aus der Einbringungsbilanz ergebenden Umfang in die klagende Partei eingebracht. Mit demselben Tag ist eine we... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §106
Rechtssatz: Hat ein Wohnsitz des Verstorbenen in Österreich nicht bestanden, so ist in sinngemäßer Anwendung des § 28 JN ein für die Verlassenschaftsabhandlung zuständiges Gericht zu bestimmen (hier: Bezirksgericht Innere Stadt Wien). Entscheidungstexte 2 N 504/97 Entscheidungstext OGH 01.04.1997 2 N 504/97 5 Nd ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §261 Abs6JN §28
Rechtssatz: Eine Überweisung ist nicht nur dann möglich, wenn ein anderes Gericht bereits örtlich zuständig ist; sie wird auch dann als zulässig erachtet, wenn ein örtlich zuständiges Gericht erst bestimmt werden muss. Ist demnach zwar die inländische Gerichtsbarkeit gegeben, aber kein anderes Gericht örtlich zuständig, so kann der Kläger gemeinsam mit dem Antrag auf Überweisung den Antrag auf Bestimmung eines... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Für die Bewilligung einer Exekution ist die inländische Gerichtsbarkeit jedenfalls bei Vorliegen eines österreichischen Titels und der örtlichen Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 98/95 Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 98/95 Veröff: SZ 69/286 3 Ob 100/99y ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung und die in dieser Vereinbarung enthaltene Einigung auf die Anwendung österreichischen Rechts können für sich allein das Erfordernis einer ausreichenden Nahebeziehung zum Inland nicht erfüllen. Entscheidungstexte 1 Ob 2343/96g Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2343/96g ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art17EuGVÜ Art23Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) allgJN §28JN §104 BLGVÜ allgLGVÜ Art14 Abs1LGVÜ Art17
Rechtssatz: Das Übereinkommen von Lugano (LGVÜ) ist seit 1.9.1996 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden und ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der Jurisdiktionsnorm. Entscheidungstexte 4 Nd 513/96 ... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art16 Abs1EuGVÜ Art13EuGVÜ Art14JN §28KSchG §14LGVÜ Art14
Rechtssatz: Art 14 LGVÜ regelt die Zuständigkeit in Verbrauchersachen (mit einer Ausnahme) abschließend. Diese Bestimmung beruft nicht örtlich bestimmte, sondern allgemein "die Gerichte" des Vertragsstaates, in denen die Partei ihren Wohnsitz hat, regelt somit nur die internationale und nicht die örtliche... mehr lesen...
Norm: JN §28 VII
Rechtssatz: Eine Ordination außerhalb eines bereits anhängig gemachten Verfahrens ist nicht möglich. Entscheidungstexte 7 Nd 502/96 Entscheidungstext OGH 27.06.1996 7 Nd 502/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105780 Dokumentnummer JJR_19960627_OGH0002_0070ND0... mehr lesen...