Norm: JN §28JN §99
Rechtssatz: Für die Intensität der Inlandsbeziehung ist aber nicht nur der Wert des inländischen Vermögens, sondern auch seine Art von Bedeutung. Das Vermögen kann von einer solchen Art und einem solchen Umfang sein, daß es eine im Inland ausgeübte Verwaltung erfordert; die Vermögensverwaltung kann als teilweise "Ansässigkeit" des Beklagten in vermögensrechtlichen Belangen betrachtet werden. Geschäftsanteile an einer inländis... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §42 Af
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit im Sinne der inländischen Zuständigkeit stellt eine selbständige, allgemeine Prozessvoraussetzung dar, die ausschließlich nach dem innerstaatlichen Verfahrensrecht in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft der Entscheidung von Amts wegen oder auf Antrag wahrzunehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 2034/96s Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Für die Bejahung der inländischen Zuständigkeit ist eine berücksichtigungswürdige Inlandsbeziehung des Verfahrensgegenstandes oder der Parteien erforderlich, die sich entweder in einer Ortsgebundenheit der Parteien oder einer Ortsbezogenheit des Streitgegenstands manifestiert. Entscheidungstexte 1 Ob 2034/96s Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2034/96s ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die Parteieneinigung auf die Streitschlichtung durch die Behörden eines bestimmten Staates darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Interessen dieses Staates durch Belastung mit Angelegenheiten führen, an deren Regelung kein einleuchtendes Interesse erkennbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 2034/96s Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2034/96s ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die Unterfertigung der zwischen den Streitteilen geschlossenen Vereinbarung in Österreich hat mit dem Verfahrensgegenstand beziehungsweise mit den Parteien überhaupt nichts zu tun, auch die Wahl des Unterfertigungsortes kann sohin keine ausreichende Inlandsbeziehung begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 2034/96s Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2034/96s ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §99 Abs2
Rechtssatz: Ergeben sich aus dem Vorbringen des Antragstellers Anhaltspunkte für das Vorliegen des Vermögensgerichtsstandes, so ist die beantragte Ordination entbehrlich und der Antrag daher abzuweisen. Entscheidungstexte 7 Nd 503/96 Entscheidungstext OGH 17.04.1996 7 Nd 503/96 5 Nd 507/02 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §93EuGVÜ Art6 Z1LGVÜ Art6 Z1
Rechtssatz: Wird erst durch eine Zession eine (unechte) Solidarverpflichtung geschaffen, wird die inländische Gerichtsbarkeit dann nicht begründet, wenn es für die abgetretene Forderung an der inländischen Gerichtsbarkeit gemangelt hätte (hier: Haftung aus Frachtvertrag gegen erstbeklagten Fixkostenspediteur - Abtretung von Ansprüchen der erstbeklagten gegen die zweitbeklagte Partei aus Konnossement a... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §99 Abs3EuGVÜ Art5 Z5LGVÜ Art5 Z5
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit auf Grund des Gerichtsstandes nach § 99 Abs 3 JN ist nur dann gegeben, wenn die eingeklagte Forderung auf die inländische Repräsentanz betriebsbezogen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 514/94 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 514/94 8 Ob 105/99w ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §40aJN §110EuGVÜ Art5 Z2
Rechtssatz: Eine Beschlußfassung des Außerstreitrichters, ein Unterhaltsantrag wäre wegen Volljährigkeit der Antragstellerin im streitigen Verfahren zu behandeln und zu erledigen, kommt dann nicht in Betracht, wenn es für eine Klagsführung mangels Ratifizierung des EuGVÜ (Art 5 Z 2) an der inländischen Gerichtsbarkeit mangelt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §42EuGVÜ allgLGVÜ allg
Rechtssatz: Das Lugano-Abkommen (LGVÜ) ist als self-executing-Staatsvertrag von Österreich bisher nicht ratifiziert worden und als solches weder primäres noch sekundäres EG-Recht; es überlagert daher erst nach und ab der Ratifizierung die bis dahin weiterhin geltenden nationalen Zuständigkeitsvorschriften Österreichs in der Jurisdiktionsnorm. Auch das EuGVÜ vom 27.9.1968 ist (derzeit) weder primäres noch se... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §104LGVÜ Art17LGVÜ Art18
Rechtssatz: Art 17 des Lugano-Abkommens sieht nur die Möglichkeit von Parteienvereinbarungen sowohl über die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes als auch über die internationale Zuständigkeit jeweils eines Vertragsstaates vor, wobei nach Art 18 ein unzuständiges Gericht wiederum eines Vertragsstaates auch durch rügelose Einlassung des Beklagten in das Verfahren zuständig gemacht werden kann. Wenn Part... mehr lesen...