Norm: AußStrG §97 CAußStrG §98AußStrG 2005 §165AußStrG 2005 §166BWG §38
Rechtssatz: Der Antrag der Pflichtteilsberechtigten, Konten des Erblassers, die dem Verlassenschaftsgericht bereits bekannt sind, rückwirkend vom Todestag zu öffnen, ist zulässig. Der Antrag dient der Erforschung, ob weitere Vermögenswerte im Besitz des Erblassers zum Todeszeitpunkt stehen, und zwar mit den Mitteln, die dem Erblasser und damit der Verlassenschaft zustehen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §97
Rechtssatz: Wird in der ausländischen Entscheidung neben dem Scheidungsausspruch noch über andere (vermögensrechtliche Angelegenheiten) entschieden, so kann der Scheidungsausspruch allein nach § 97 AußStrG anerkannt werden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 199/06z Entscheidungstext OGH 23.10.2006 7 Ob 199/06z ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §97
Rechtssatz: Der Begriff der „Entscheidung" im Sinne des § 97 AußStrG ist weit auszulegen und nicht auf konstitutive Entscheidungen einer ausländischen Behörde über die Auflösung beziehungsweise den Bestand einer Ehe einzuschränken. Vielmehr reicht aus, dass das Gericht an der Ehescheidung - wenngleich nur durch Abhaltung eines Schlichtungsverfahrens oder durch Registrierung der Scheidung - mitgewirkt hat. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §94AußStrG §97 AAußStrG §110
Rechtssatz: Das gemäß § 94 AußStrG um Errichtung eines Teilinventars ersuchte Rechtshilfegericht hat nur zu überprüfen, ob das Teilinventar ordnungsgemäß und vollständig im Sinne des Rechtshilfeersuchens zustande gekommen ist. Nur in diesem Sinn ist sein Beschluss, dass das Teilinventar zu Gericht angenommen wird, zu verstehen. Die Klärung strittiger Besitzfragen obliegt dem Abhandlungsgericht. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A1AußStrG 2005 §166 Abs1
Rechtssatz: Das Inventar hat gemäß § 97 AußStrG ein genaues und vollständiges Verzeichnis alles beweglichen und unbeweglichen Vermögens, in dessen Besitz sich der Erblasser zur Zeit seines Todes befunden hat, sohin aller Aktiva zu enthalten (NZ 1969, 42; RZ 1937, 345). Entscheidungstexte 10 Ob 89/98f Entscheidungstext OGH 17.03.1998 10 Ob 89... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 CAußStrG §105AußStrG §179
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist nicht an die im Inventar ausgewiesenen Werte gebunden, weil es sich dabei nicht um eine der Rechtskraft fähige Entscheidung handelt. Vielmehr hat die Abgabenbehörde den Wert des Reinnachlasses aus dem Gesichtswinkel der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Ob 8... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §97 AAußStrG §97 BEVHGB Art7 Nr15EVHGB Art7 Nr16HGB §138
Rechtssatz: 1) Der Gesellschaftsanteil eines Erblassers, der mit dessen Ableben einem anderen Gesellschafter angewachsen ist, ist nicht in das gemäß § 92 AußStrG zu errichtende Inventar aufzunehmen; Gegenstand der Inventur ist nur der Abfindungsanspruch. 2) Zur Ermittlung des Abfindungsguthabens kommt eine Schätzung des Gesellschaftsanteils des Erblassers im Zuge ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §9 E9AußStrG §92AußStrG §97 CAußStrG §113
Rechtssatz: Die unmittelbare Anfechtung der Vorgangsweise des Gerichtskommissärs bei der Inventarerrichtung durch Rekurs ist nicht zulässig; dagegen gerichtete Stellungnahmen sind beim Abhandlungsgericht zu überreichen, gegen dessen Verfügung dann der Rekurs zulässig ist. Entscheidungstexte 10 Ob 184/97z Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §97 C
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Errichtung des Inventars können dem Notar, obwohl das gesetzlich nicht geregelt ist, Aufträge vom Verlassenschaftsgericht erteilt werden. Es ist aber auch denkbar, daß das Inventar vom Verlassenschaftsgericht ergänzt wird. Entscheidungstexte 10 Ob 184/97z Entscheidungstext OGH 08.07.1997 10 Ob 184/97z ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §97 AAußStrG §98AußStrG 2005 §145AußStrG 2005 §166 Abs2
Rechtssatz: Im Zusammenhalt mit § 97 AußStrG, der die Inventarisierung des im Todeszeitpunkt im Besitz des Erblassers befindlichen Vermögens anordnet, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Nachforschungspflicht des Gerichtskommissärs auf alle Sachen bezieht, die im Zeitpunkt des Ablebens im Eigentum des Erblassers standen, und überdies noch auf jene Sachen, ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 ÜbsAußStrG §97 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 97 AußStrG A) Was ist in das Inventar aufzunehmen B) Bewertung der Nachlassgegenstände C) Sonstiges Informationen zu § 97 AußStrG Verweisungen: Zu A vgl auch Entscheidungen zu § 104 AußStrG Zu B vgl auch Entscheidungen zu §§ 101 - 103 und 106 AußStrG European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102128 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §222AußStrG §97 C
Rechtssatz: Auch ein anhängiger Rechtsstreit über strittige Eigentumsfragen an einer Sache bildet für das Sachwalterschaftsgericht kein Hindernis, eine bloß auf den Besitzstand abstellende und daher vorläufige Entscheidung über die Aufnahme dieser Sache in das Inventar über das Vermögen der Betroffenen zu treffen. Entscheidungstexte 1 Ob 530/95 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 CAußStrG §179
Rechtssatz: Die Einbeziehung von Gegenständen in das Abhandlungsverfahren oder in eine Nachtragsabhandlung schafft gegen denjenigen, der sein Eigentum oder seinen Besitz daran behauptet, keineswegs eine Vermutung, daß dem nicht so sei. Entscheidungstexte 1 Ob 613/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 613/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21 Abs1AußStrG §97 CAußStrG §104
Rechtssatz: Gegen eine Person, die eigenmächtig Nachlaßgegenstände in Besitz genommen hat, ist der Herausgabeauftrag zur Nachlaßsicherung geboten, wenn erbserklärte Erben noch minderjährig sind. Entscheidungstexte 8 Ob 549/92 Entscheidungstext OGH 09.04.1992 8 Ob 549/92 European Case La... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 CAußStrG §104
Rechtssatz: Gibt der Sachwalter des Verstorbenen ein ihm als Legat ausgesetztes Sparbuch mit der Beendigung der Sachwalterschaft nicht heraus, nimmt er hiemit eigenmächtig einen Nachlaßgegenstand in Besitz, zu dessen Herausgabe er vom Abhandlungsgericht - falls dies zur Nachlaßsicherung geboten ist - verhalten werden kann. Die pflichtwidriger Unterlassung der Rückstellung des Sparbuches nach Beendigung der Sachwa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A1KlGG §3 Abs2KlGG §10KlGG §16KlGG §18
Rechtssatz: Ist wegen § 3 Abs 2 KlGG nur ein Ehepartner Unterpächter oder Einzelpächter, schließt dies Mitbesitz des auf der untergepachteten Kleinparzelle befindlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögens (Badehütte, Gerätehütte, Vordach, Außenanlagen, Kulturen, Gartenwasserleitung, Markise, Mobiliar) durch den anderen Ehegatten nicht aus. An diesem Mitbesitz ändert es auch nichts, da... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A2GmbHG §76
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Vorschrift des § 76 Abs 1 GmbHG kann - auch wenn die Möglichkeit statutarischer Einflussnahme besteht - eine für den Fall des Todes eines Gesellschafters abgeschlossene Vereinbarung jedenfalls nicht die Wirkung haben, dass der Geschäftsanteil mit dem Tod ohne weiteres den überlebenden Gesellschaftern zufällt. Er gehört daher zum Nachlass und ist in das Inventar aufzunehmen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802ABGB §804ZPO §389AußStrG §92AußStrG §97 CAußStrG 2005 §166 Abs 1
Rechtssatz: Die Inventarserrichtung kommt ihrem Wesen nach einem besonderen außerstreitigen Beweissicherungsverfahren gleich. Die Ergebnisse des Inventars führen zu keiner Umkehr der Beweislast. Entscheidungstexte 1 Ob 690/89 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 1 Ob 690/89 Veröff: EvBl 1990/109 S 527 = NZ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A1
Rechtssatz: Auch angeblich fremde Sachen oder Sachen, an denen nach dem äußeren Schein (zB Vorhandensein in einer gemeinsamen Wohnung) zumindest Mitbesitz des Erblassers vorlag, sind in das Inventar aufzunehmen (so schon SZ 47/12). Entscheidungstexte 8 Ob 689/88 Entscheidungstext OGH 15.12.1988 8 Ob 689/88 Veröff: RZ 1989/46,120 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 CAußStrG §104
Rechtssatz: Wer eigenmächtig Nachlaßgegenstände in Besitz genommen hat, kann vom Abhandlungsgericht zur Herausgabe verhalten werden, falls dies zur Nachlaßsicherung geboten ist (so schon GlU 6304; GlUNF 7299; ZBl 1917/98). Entscheidungstexte 3 Ob 564/87 Entscheidungstext OGH 07.10.1987 3 Ob 564/87 RZ 1988/20,90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1177ABGB §1233AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 A2AußStrG §104
Rechtssatz: Die Frage, ob Liegenschaften, welche nach Abschluß einer allgemeinen, das gegenwärtige und zukünftige Vermögen umfassenden Gütergemeinschaft von einem Ehegatten dem anderen geschenkt wurden, aus dieser Gütergemeinschaft auch ohne besonderen Hinweis im Schenkungsvertrag ausscheiden und ob sie in das Inventar aufzunehmen sind, ist im Gesetz nicht geregelt (keine of... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §804ABGB §956AußStrG §97 A2
Rechtssatz: Schenkungen auf den Todesfall sind der Ausmessung des Pflichtteiles zugrundezulegen (JBl 1981,593); Vermögenswerte, die Gegenstand einer Schenkung auf den Todesfall waren, sind daher jedenfalls in das Verlassenschaftsinventar aufzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 726/85 Entscheidungstext OGH 15.01.1986 1 Ob 726/85 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802AußStrG §97 A1AußStrG §105 Abs1
Rechtssatz: Ein Verlassenschaftsinventar vermag in Ansehung der Passiven keine Vollständigkeitsgewähr zu bieten, im besonderen nicht in Ansehung einer noch nicht aktuell gewordenen Haftung des Erblassers als (Wechsel-) Bürger. Entscheidungstexte 6 Ob 578/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 6 Ob 578/84 NZ 1984,180 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 A1AußStrG §102AußStrG §105
Rechtssatz: Ob ein einem zur Nutzung einer bestimmten Wohnung berechtigten Genossenschaftsmitglied gegen die Genossenschaft zustehender Anspruch auf Übertragung bestimmter Liegenschaftsanteile im Verlassenschaftsverfahren nach dem Anspruchsberechtigten in das Inventar aufzunehmen und wie er zu bewerten ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §44AußStrG §97 A1
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe des Verlassenschaftsverfahrens, angebliche Eigentümer von Gegenständen, die sich im Besitz des Erblassers befanden, zu schützen; insbesondere hat der Gerichtskommissär zu ihren Gunsten keinerlei Verfügungen zu treffen. Entscheidungstexte 1 Ob 11/82 Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 11/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §800AußStrG §97 A1
Rechtssatz: Die Entscheidungen im Verlassenschaftsverfahren können die Rechtsansprüche des Noterben in einem allfälligen Prozess gegen den Erben auf Bezahlung des Pflichtteiles nicht beeinträchtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 820/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 7 Ob 820/81 4 Ob 3/13i Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 CAußStrG §102AußStrG 2005 §167 Abs2
Rechtssatz: Das Kindeswohl minderjähriger Erben ist auch im Verlassenschaftsverfahren zu berücksichtigen, seine Missachtung ist offenbar gesetzwidrig (hier: gerichtliche Schätzung unbeweglicher Güter unter enormem Kostenaufwand). Entscheidungstexte 1 Ob 568/79 Entscheidungstext OGH 30.03.1979 1 Ob 568/7... mehr lesen...
Norm: ASVG §108AußStrG §97 C
Rechtssatz: § 108 ASVG findet nur dann Anwendung, wenn fällige und nicht ausgezahlte Pensionsbeträge vorliegen, nicht aber, wenn es sich um bereits als ausbezahlt zu beurteilende Beträge handelt, über die der verstorbene Versicherte hätte verfügen können. Entscheidungstexte 8 Ob 131/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 8 Ob 131/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §305AußStrG §97 BAußStrG §102AußStrG §105RSchO §15RSchO §16 Abs3WEG §8WEG §10
Rechtssatz: Bei Feststellung des gemeinen Wertes einer Eigentumswohnung im Verlassenschaftsverfahren ist nebst der Ermittlung des Gebäude- und Grundwertes des Miteigentumsanteiles auch die Heranziehung ihres Ertragswertes erforderlich. Hiebei haben jedoch die hypothekarischen Belastungen des Wohnungseigentums außer Betracht zu bleiben. E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A2GSPVG §57 Abs1
Rechtssatz: Die in § 57 Abs 1 GSPVG erwähnten Geldleistungen fallen nicht in den Nachlaß. Entscheidungstexte 2 Ob 536/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 2 Ob 536/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0007882 Dokumentnummer JJR_19760916_OGH0002_0... mehr lesen...