Norm
ABGB §785Rechtssatz
Schenkungen auf den Todesfall sind der Ausmessung des Pflichtteiles zugrundezulegen (JBl 1981,593); Vermögenswerte, die Gegenstand einer Schenkung auf den Todesfall waren, sind daher jedenfalls in das Verlassenschaftsinventar aufzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0007843Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.07.2017