Norm
ABGB §305Rechtssatz
Bei Feststellung des gemeinen Wertes einer Eigentumswohnung im Verlassenschaftsverfahren ist nebst der Ermittlung des Gebäude- und Grundwertes des Miteigentumsanteiles auch die Heranziehung ihres Ertragswertes erforderlich. Hiebei haben jedoch die hypothekarischen Belastungen des Wohnungseigentums außer Betracht zu bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0007892Dokumentnummer
JJR_19761202_OGH0002_0070OB00676_7600000_001