Norm
ABGB §800Rechtssatz
Die Entscheidungen im Verlassenschaftsverfahren können die Rechtsansprüche des Noterben in einem allfälligen Prozess gegen den Erben auf Bezahlung des Pflichtteiles nicht beeinträchtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0007791Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2013