Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §174
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, der in der Einantwortungsurkunde aufgenommene Ausspruch über die bücherliche Durchführung der Einantwortung sei keine der Rechtskraft fähige Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 356/60 Entscheidungstext OGH 07.10.1960 1 Ob 356/60 Eur... mehr lesen...
Norm: ABGB §179AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Bestätigung eines Adoptionsvertrages zwischen Geschwistern. Entscheidungstexte 5 Ob 332/60 Entscheidungstext OGH 29.09.1960 5 Ob 332/60 5 Ob 139/03g Entscheidungstext OGH 17.06.2003 5 Ob 139/03g Auch; Beisatz: Eine Adoption zwischen Geschwi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §34 Abs5
Rechtssatz: Ob die Fürsorgeerziehung zur Beseitigung der Verwahrlosung wegen Unzulänglichkeit der Erziehung erforderlich ist oder aufgehoben werden kann, ist im Grunde eine Frage des richterlichen Ermessens, daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 2 Ob 306/60 Entscheidungstext OGH 30.08.1960 2 Ob 30... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine im Ausland errichtete Urkunde einen Notariatsakt im Sinne der österreichischen Notariatsordnung darstellt und ob damit die im § 76 Abs 2 GmbHG vorgeschriebene Form erfüllt ist, ist im Gesetz nicht so klar gelöst, daß eine offenbare Gesetzwidrigkeit bei der Beurteilung unterlaufen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 83/60 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Einschränkende Auslegung des Satzes der Entscheidung SZ 23/289, daß eine offenbare Gesetzwidrigkeit auch durch einen Widerspruch zu Grundprinzipien des Rechtes gegeben sein könne. Entscheidungstexte 6 Ob 242/60 Entscheidungstext OGH 29.06.1960 6 Ob 242/60 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ABGB §786AußStrG §16 BIII2aAußStrG §162
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit eines abhandlungsgerichtlichen Beschlusses, mit dem der Antrag eines minderjährigen Noterben auf neuerliche Schätzung des Nachlasses deswegen abgewiesen wird, weil die Verhältnisse zum Todestag entscheidend seien. Entscheidungstexte 1 Ob 109/60 Entscheidungstext OGH 06.04.1960 1 Ob 109/60 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 16 AußStrG reicht es hin, daß das Gericht zweiter Instanz den Bescheid des unteren Richters bestätigt, wogegen nicht vorausgesetzt wird, daß das Rekursgericht zur
Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses im einzelnen Stellung genommen haben muß. Entscheidungstexte 6 Ob 25/60 Entscheidungstext OGH 27.01.1960 6 Ob 25/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §839 BAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, wegen wirtschaftlicher Untunlichkeit müsse die Benützung einer gemeinschaftlichen Sache ohne Ausgleichszahlung einem Miteigentümer allein überlassen werden; ebenso ist die Auffassung offenbar gesetzwidrig, daß eine Benützungsregelung deshalb entfallen könne, weil die Eigentumsgemeinschaft bald enden werde. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i1AußStrG §16 BII2l
Rechtssatz: Die versehentliche Verwendung der Namensstampiglie des Rechtspflegers statt der des Richters bei Ausfertigung eines vom Richter zu fassenden Beschlusses vermag keine Nichtigkeit zu begründen. Entscheidungstexte 6 Ob 457/59 Entscheidungstext OGH 13.01.1960 6 Ob 457/59 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C2AußStrG §16 BIII2bEO §10a B
Rechtssatz: Ob für den Fall, als ein Bruchteilstitel unbrauchbar geworden ist, weil der Unterhaltsverpflichtete nicht mehr in einem Dienstverhältnis steht, ein Antrag auf Leistung des Unterhaltes für die vom Bruchteilstitel umfaßte Zeit möglich ist, ist im Gesetze nicht geregelt. Die Ablehnung einer analogen Anwendung des § 10 a EO in der Form, daß der unbrauchbar gewordene Exekutionstitel durch eine... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aKrnt HöfeG §14a
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß die Nachtragserbteilung nach § 14 a Krnt HöfeG im außerstreitigen Verfahren durchgeführt werden müsse. Entscheidungstexte 1 Ob 290/59 Entscheidungstext OGH 22.10.1959 1 Ob 290/59 Veröff: JBl 1960,258 6 Ob 5/92 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG §14
Rechtssatz: Es bedeutet keine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG, wenn die Antragslegitimation des Käufers einer Liegenschaft bejahrt wird, dem der eine Hälfteeigentümer als Verkäufer zusagte, den dem kriegsvermißten zweiten Hälfteeigentümer geschuldeten Kaufpreis zu ermäßigen, wenn ihm dessen Kaufpreisforderung im Erbweg zufalle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Frage, von welchem Zeitpunkt an ein Antrag auf Bestellung eines Verlassenschaftskurators gestellt werden kann, ist im Gesetz nicht beantwortet. Entscheidungstexte 6 Ob 358/59 Entscheidungstext OGH 21.10.1959 6 Ob 358/59 Veröff: NZ 1960,118 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG 1950 §4TEG 1950 §18
Rechtssatz: Es bedeutet keine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG, wenn das Verfahren zur Todeserklärung bezüglich eines ehemaligen Wehrmachtsangehörigen eingeleitet wird, dessen letzte Nachricht aus dem Jahre 1944 stammt und über welchen verläßliche Nachrichten seither nicht vorliegen. Entscheidungstexte 2 Ob 485/59 Ents... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z1 BAußStrG §16
Rechtssatz: Eine rückwirkende Sanierung eines von den Oberinstanzen rechtskräftig als nichtig aufgehobenen Beschlusses zufolge einer inzwischen eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage kann vom Erstrichter weder deklarativ festgestellt noch konstitutiv ausgesprochen werden; beides begründet ebenfalls Nichtigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 283/59 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gFlüchtlingskonvention allg
Rechtssatz: Ob ein von der Mutter bei der Flucht gegen den Willen des Vaters mitgenommenes eheliches Kind unter die Flüchtlingskonvention fällt, ist in dieser selbst nicht geregelt, obgleich sonst auf Kinder gelegentlich Bezug genommen wird (zB Art 4 über die Freiheit des Religionsunterrichtes). Die von den Unterinstanzen im Auslegungsweg gewonnene Ansicht, die Frage sei zu bejahen, wäre nur mi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1LiegTeilG §16 ffLiegTeilG §32
Rechtssatz: Zulässigkeit des außerordentlichen Revisionsrekurses nach § 16 AußStrG im Verfahren zur Verbücherung von Straßenanlagen und Wasserbauanlagen nach §§ 16 ff LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 400/59 Entscheidungstext OGH 09.09.1959 5 Ob 400/59 5 Ob 274/64 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oAußStrG §16 BII3cAußStrG §61AußStrG §65
Rechtssatz: Das Rekursgericht kann nicht anläßlich eines Rekurses gegen einen anderen Beschluß von Amts wegen die unangefochten gebliebene (vom Erstgericht von Amts wegen angeordnete) Kundmachung einer letztwilligen Verfügung aufheben. Entscheidungstexte 1 Ob 198/59 Entscheidungstext OGH 05.08.1959 1 Ob 198/59 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 C
Rechtssatz: Keine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des § 16 Abs 1 AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 289/59 Entscheidungstext OGH 29.07.1959 3 Ob 289/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0087969 Dokumentnummer JJR_19590729_OGH0002_0030OB00289_59000... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CAußStrG §16 BIII2aAußStrG §145
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Verlassenschaftsgericht vor Genehmigung der Veräußerung einer Nachlaßliegenschaft die Vorlage eines schriftlichen, datierten und unterfertigten Vertrages verlangt. (keine Pflegebefohlenen beteiligt!) Entscheidungstexte 5 Ob 283/59 Entscheidungstext OGH 17.06.1959 5 Ob 283/59 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z8 JAußStrG §16 BII2l
Rechtssatz: Wenn ein Beschluß über widerstreitende Anträge nicht begründet wird, ist dies auch im Außerstreitverfahren ein Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 683/51 Entscheidungstext OGH 05.12.1951 3 Ob 683/51 Abweichend 2 Ob 151/59 Entscheidungstext OGH 25.03.1959 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142AußStrG §16 BIII2b4.DVEheG §14
Rechtssatz: Wenn die Vorinstanzen als Voraussetzung einer Verfügung des inländischen Pflegschaftsgerichtes (bezüglich minderjähriger deutscher Staatsangehöriger, die sich mit ihrem ehelichen Vater - dieser ist deutscher Staatsbürger - in der DDR aufhalten) den Aufenthalt des pflegebefohlenen Ausländers im Inlande erachtet haben, dann ist ein Widerspruch dieser Ansicht mit der Regelung des § 14 der 4... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Wenn das Verlassenschaftsgericht bei widersprechenden Erbserklärungen, die auf ein und dasselbe Testament gestützt werden, demjenigen die Klägerrolle gegenüber dem ausdrücklich zum Erben Eingesetzten zuweist, der behauptet, das Testament sei dahin auszulegen, in Wahrheit sei er Erbe, der Eingesetzte nur Legatar, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AktG §218AußStrG §16 BIII2e
Rechtssatz: Die Frage, ob die Eintragung einer entgegen der Vorschrift des § 215 AktG fortgesetzten Aktiengesellschaft nichtig ist, wird vom Gesetz nicht klar gelöst. Entscheidungstexte 5 Ob 10/59 Entscheidungstext OGH 21.01.1959 5 Ob 10/59 Veröff: NZ 1960,12 = ÖBA 1960,62 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGenNov 1934 §5
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß die sechs monatige Frist vom Tag des Einlangens der Mitteilung des Amtes der Landesregierung bzw Revisionsverbandes über die Ablehnung der Revisionsdurchführung bei Gericht und nicht erst von der Inkenntnissetzung der Genossenschaft durch das Gericht zu laufen beginne, begründet keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Auch dann, wenn die vom Rekursgericht in einer Entscheidung zusammengefaßten Aussprüche teils bestätigenden, teils aufhebenden Inhaltes verschiedene Personen betreffen (hier: Erziehungsmaßnahmen bezüglich mehrerer Kinder), liegt keine bloß teilweise bestätigende Rekursentscheidung im Sinne des Judikates 56 neu vor. § 16 AußStrG ist daher auf den bestätigenden Teil des Beschlusses anzuwenden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425AußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Die Ausfolgung eines Gerichtserlages an den Gläubiger zur Berichtigung einer anderen (auf einem anderen Rechtsgrund beruhenden) Schuld als der, zu deren Tilgung hinterlegt wurde, ohne Zustimmung des Erlegers ist offenbar gesetzwidrig (Mietzins-Benützungsentgelt). Entscheidungstexte 6 Ob 291/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 6 Ob 29... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425AußStrG §6AußStrG §16ZPO §116
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Bestellung eines Zustellungskurators gem § 116 ZPO zwecks Bekanntmachung des Gerichtserlages an den Erlagsgegner, dessen Aufenthalt unbekannt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 400/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 5 Ob 400/58 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 DAußStrG §16 A2
Rechtssatz: Hat der Erstrichter die von den Antragstellern geplante Bauführung ohne Kaution, das Rekursgericht aber nur gegen Kaution bewilligt (§§ 834, 835 ABGB), ist der Revisionsrekurs nicht auf die im § 16 AußStrG zugelassenen Beschwerdegründe beschränkt. Entscheidungstexte 6 Ob 205/58 Entscheidungstext OGH 29.10.1958 6 Ob 205/58 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eSEBG §19 Abs1SEBG §51 Abs1
Rechtssatz: Die Ansicht des Rekursgerichtes, daß nach Ablauf der im § 19 Abs 1 und § 51 Abs 1 SEBG normierten Fristen der Umstellungsbeschluß auch dann nicht nachgeholt werden kann, wenn die Gesellschaft noch nicht aufgelöst bzw die Auflösung noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig (im Ergebnis wie 5 Ob 82/58 = EvBl 1958/224, in der Diktion etwas abgeschwä... mehr lesen...