Norm
AußStrG §2 Abs2 Z8 JRechtssatz
Wenn ein Beschluß über widerstreitende Anträge nicht begründet wird, ist dies auch im Außerstreitverfahren ein Nichtigkeitsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0006680Dokumentnummer
JJR_19590325_OGH0002_0020OB00151_5900000_001