Norm: ABGB §271AußStrG §16 BIII2cAußStrG §77 Z1
Rechtssatz: Zur Annahme einer Interessenkollision genügt objektiver Tatbestand. Subjektive
Gründe: in der Person des Vertreters sind nicht erforderlich. Interessenkollision besteht zwischen Vater und Kinder als Miterben wegen der notwendigen Erbteilung. Ihre Annahme ist keinesfalls offenbar gesetzwidrig (vgl JBl 1952,268). Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §198. ABGB §280ABGB §281AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Nichtbeachtung der Vorzugsrechte des § 198 ABGB bei Bestellung eines Kurators ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 5 Ob 12/62 Entscheidungstext OGH 15.02.1962 5 Ob 12/62 Veröff: EvBl 1962/331 S 406 3 Ob 653/82 Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §161AußStrG §16 BIIi1GOG §56RpflG §16
Rechtssatz: Die Beschlußfassung über den Eintritt der Legitimation durch Nachfolgung der Eheschließung gehört nicht in den erweiterten Wirkungsbereich der Geschäftsstelle. Ein diesbezüglicher vom Rechtspfleger gefaßter Beschluß ist nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 499/61 Entscheidungstext OGH 10.01.1962 1 Ob 499/61 EvBl 1962/115 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z1 BAußStrG §16
Rechtssatz: Die ohne Zwangsandrohung erfolgte Aufforderung durch den Verlassenschaftsrichter, einen zur Verlassenschaft gehörigen Barbetrag binnen einer bestimmten Frist treuhändig dem Gerichtskommissär zu übergeben, ist weder eine Gesetzwidrigkeit noch eine Überschreitung der Grenzen der Gerichtsbarkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 438/61 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aTir HöfeG §17 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß die Transmissionsvorschriften der §§ 537, 809 ABGB durch das Tiroler Höferecht nicht ausgeschlossen werden, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 468/61 Entscheidungstext OGH 29.11.1961 1 Ob 468/61 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2hAußStrG 2005 §58 Abs4 Z1ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Nur die Teilnahme eines mit Erfolg abgelehnten Richters an der Entscheidung begründet eine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 351/61 Entscheidungstext OGH 22.11.1961 5 Ob 351/61 2 Ob 281/64 Entscheidungstext OGH 01.10.1964 2 Ob 281/64 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 A5AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Die vom Rekursgericht vorgenommene Einschränkung einer von der ersten Instanz ausgesprochenen Zahlungsverpflichtung, allenfalls auf Grund des Entschädigungserkenntnisses bereits abgestattete Beträge seien von der Leistungssumme abzuziehen, hat bereits die uneingeschränkte Anfechtbarkeit des Beschlusses des Rekursgerichtes zur Folge (RZ 1958,92). Dasselbe gilt, wenn das Rekursgericht auf Entfal... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BI
Rechtssatz: Die Aktenwidrigkeit muß eine solche der Entscheidung des Rekursgerichtes sein; Aktenwidrigkeiten der erstinstanzlichen Entscheidung sind nicht Gegenstand des außerordentlichen Revisionsrekurses nach § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 1 Ob 410/61 Entscheidungstext OGH 31.10.1961 1 Ob 410/61 5 Ob 69/70 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b4.DVEheG §13
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte die durch die Mutter beim österreichischen Bezirksjugendamt erstattete Anzeige von der Geburt eines außer der Ehe geborenen Kindes als die ausdrückliche Anerkennung angesehen haben, die wegen der Notwendigkeit, italienisches Recht anzuwenden, für den Eintritt der Legitimation erforderlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: Der OGH verneint in ständiger Rechtsprechung die rechtliche Möglichkeit, die Entscheidung des Zweitgerichtes über eine gegen die erstgerichtliche Entscheidung erhobene Mängelrüge unter dem Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des zweitinstanzlichen Verfahrens zu bekämpfen. Noch weniger kann arg. a min. deshalb eine Bekämpfung wegen Nullität stattfinden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §145 D
Rechtssatz: Beurteilung, ob das Erbrecht gemäß § 810 ABGB, § 145 AußStrG "hinreichend" ausgewiesen sei - keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 353/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 6 Ob 353/61 Veröff: EvBl 1962/75 S 78 = NZ 1962,74 7 Ob 575/88 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §833AußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte die im Zeitpunkt der Beschlußfassung durch den Erstrichter bereits anderweitig vermietete Wohnung dem Antragsteller (Minderheitseigentümer) zur Benützung zugewiesen haben. Entscheidungstexte 5 Ob 255/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 5 Ob 255/61 ... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §8 Abs6AnerbenG §14AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß das in § 14 AnerbenG geregelte Ausgedingsrecht des überlebenden Ehegatten durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen werde könne. Entscheidungstexte 1 Ob 299/61 Entscheidungstext OGH 28.06.1961 1 Ob 299/61 Veröff: EvBl 1961/383 S 490 = NZ 1962,26 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2eZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, auch im Außerstreitverfahren den Mangel der gesetzlichen Vertretung (§ 477 Abs 1 Z 5 ZPO) in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs 2 ZPO dadurch zu beheben, daß der gesetzliche Vertreter den von der nicht vertretungsbefugten Mutter und Vormünderin rechtzeitig eingebrachten Rekurs genehmigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bZPO §477 A2
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsbegriff im Verfahren außer Streitsachen ist der ZPO zu entnehmen, daher ist § 477 ZPO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 344/48 Entscheidungstext OGH 27.07.1949 2 Ob 344/48 SZ 22/107 6 Ob 128/61 Entscheidungstext OGH 23.06.1961 6 Ob 128/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IHABGB §238AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte eine Rechnungslegungspflicht des Sorgepflichtigen bezüglich der ihm übergehenden Unterhaltsbeträge des Unterhaltspflichtigen verneinen. Entscheidungstexte 1 Ob 246/61 Entscheidungstext OGH 22.06.1961 1 Ob 246/61 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §233ABGB §282AußStrG §16 A1EntmO §23 Abs1EntmO §23 Abs3EntmO §23 Abs4
Rechtssatz: Außerordentlicher Revisionsrekurs eines Entmündigten gegen seine Anhaltung in einer Anstalt. Entscheidungstexte 6 Ob 113/61 Entscheidungstext OGH 21.06.1961 6 Ob 113/61 6 Ob 186/63 Entscheidungstext OGH 11.09.1963 6 Ob 186/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §166AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, ob auch die außereheliche Kindesmutter neben dem Vormund zur Stellung eines Antrages auf Unterhaltsfestsetzung berechtigt sei, ist im Gesetz selbst keineswegs ausdrücklich und so klar gelöst, daß kein Zweifel über die Absicht des Gesetzgebers aufkommen könnte. Entscheidungstexte 6 Ob 212/61 Entscheidungstext OGH 24.05.1961 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG §15 Abs3
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Antrag auf Feststellung der Enteignungsentschädigung ohne Zustimmung des Antragsgegners zurückgezogen werden kann, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, sodaß eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht vorliegen kann (so schon Entscheidung vom 21.10.1959, 2 Ob 449/59). Entscheidungstexte 2 Ob 204/61 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gNWG §5NWG §12 ff
Rechtssatz: Das Gericht hat die für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse von Amts wegen zu erheben. Die Außerachtlassung dieser Bestimmungen (§§ 12 ff NWG) ist eine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 192/61 Entscheidungstext OGH 12.05.1961 2 Ob 192/61 Veröff: EvBl 1961/404 S 518 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §144ABGB §145AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn eine kurze, ärztlich gebotene Erholungsreise eines minderjährigen Kindes ins Ausland ohne Anhörung des in seinen Erziehungsrechten eingeschränkten ehelichen Vaters in zwei gleichlautenden Beschlüssen der Untergerichte genehmigt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 129/61 Entscheidungstext OGH 27.03.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §142AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Es ist offenbar gesetzwidrig, die Regelung der Pflegeverhältnisse und Erziehungsverhältnisse bei einem im einundzwanzigsten Lebensjahr stehenden Minderjährigen ausschließlich darauf abzustellen, ob er lieber beim Vater oder der Mutter bleiben will, ohne zu prüfen, wo seinem Wohl besser gedient ist (§ 142 ABGB). Entscheidungstexte 6 Ob 121/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §183AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Eine Witwe kann auf das Wahlkind nur ihren durch die Eheschließung erhaltenen Familiennamen übertragen. Entscheidungstexte 5 Ob 34/61 Entscheidungstext OGH 08.03.1961 5 Ob 34/61 Veröff: EvBl 1961/266 S 346 = RZ 1961,140 6 Ob 100/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1961 6 Ob 100... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Die Entscheidung des Rekursgerichtes ist auch dann wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit anfechtbar, wenn die zweite Instanz die materiellrechtliche Frage nicht löst, sondern die offenbar gesetzwidrige Entscheidung des Erstgerichtes aus formellen Gründen bestätigt. Entscheidungstexte 5 Ob 34/61 Entscheidungstext OGH 08.03.1961 5 Ob 34/61 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2ZPO §528 C6
Rechtssatz: Hat die erste Instanz einem Antrag aus sachlichen Gründen nicht stattgegeben und das Rekursgericht diesen Beschluß mit der Abänderung bestätigt, daß der Antrag wegen Verspätung zurückgewiesen wird, so liegt kein bestätigender Beschluß vor. Entscheidungstexte 2 Ob 55/61 Entscheidungstext OGH 10.02.1961 2 Ob 55/61 Veröff: SZ 24/19 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 CJWG §30
Rechtssatz: Der außerordentliche Revisionsrekurs ist als ordentliches Rechtsmittel anzusehen. Die Frist des § 30 JWG ist vom Tage der Zustellung der früheren oberstgerichtlichen Entscheidung zu berechnen (vgl Rintelen, Grundriß des Verfahrens außer Streitsachen S 38). Entscheidungstexte 2 Ob 55/61 Entscheidungstext OGH 10.02.1961 2 Ob 55/61 Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BAußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Prozeßermächtigung zu erteilen ist, ist im Gesetz überhaupt nicht geregelt, sondern nach freiem Ermessen des Gerichtes zu entscheiden. In der Entscheidung des Gerichtes kann daher, wie immer sie ausfallen und auf welche Grundlage immer sie gestützt sein mag, eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht gelegen sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §269AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Wenn die letzten vertretungsbefugten Funktionäre eines Vereines gestorben sind und in den Statuten keine Bestimmung enthalten ist, die das ordnungsgemäße Zusammentreten der Vereinsmitglieder der zwecks Neuwahl vertretungsbefugter Organe regelt, ist die Ablehnung eines Antrages der Vereinsbehörde (§ 11 AVG) auf Kuratorbestellung offenbar gesetzwidrig (§§ 26, 269 ABGB). Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG §3TEG §14 ff
Rechtssatz: Für die Lösung der Frage, ob bei gegebener Konkurrenz zwischen einem Tatbestand der allgemeinen Verschollenheit und einem besonderen Verschollenheitstatbestand die Subsumierung des festgestellten Sachverhaltes etwa im Hinblick auf die nach § 14 leg cit in Betracht kommende Offizialmaxime ausschließlich dem Gericht obliegt, oder ob die Wahl der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen für die T... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §20 Abs5EisbEG §24EisbEG §36
Rechtssatz: Die Aufnahme eines Ausspruches über die Verpflichtung zur Leistung und die Bestimmung einer vierzehn tägigen Leistungsfrist im Beschlusse auf Festsetzung der Entschädigung steht mit dem Gesetze nicht in Widerspruch (vgl § 36 EisbEG, dessen Bestimmungen im Enteignungsverfahren nach dem Bundesstraßengesetz sinngemäß anzuwenden sind). Entscheidungstexte ... mehr lesen...