Norm: AußStrG §16 BII2mAußStrG §72
Rechtssatz: Nichtigkeit liegt im Falle der Ablehnung der amtswegigen Durchführung einer Verlassenschaftsabhandlung nicht vor, weil das Verlassenschaftsgericht damit keinen nichtigen Akt gesetzt hat, der zu beseitigen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 533/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 533/56 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §835AußStrG §16 BIII2dWWG §18
Rechtssatz: Die Beurteilung der Prüfungspflicht des Außerstreitrichters hinsichtlich der Berechtigung eines von den Mehrheitseigentümern eingebrachten Ansuchens um Fondshilfe stellte keine offenbare Gesetzeswidrigkeit dar. Entscheidungstexte 7 Ob 546/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956 7 Ob 546/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §855AußStrG §16 BIII2dJN §1
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit hinsichtlich der Frage, ob eine Änderung der Benützungsregelung im Prozeßverfahren oder im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 444/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 7 Ob 444/56 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gJWG §31
Rechtssatz: Da es sich bei der vorläufigen Fürsorgeerziehung um eine Sofortmaßnahme nach Art einer einstweiligen Verfügung handelt, die keinen unnötigen Aufschub verträgt, kann auch die vorherige Einvernahme der Erziehungsberechtigten unterbleiben. Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Fürsorgeerziehung restlos verwirklicht sind, muß der Entscheidung über die endgültige Fürsorgeerziehung vorbehalte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Einweisung der Minderjährigen in ein Heim bloß deshalb, weil zwischen den Eltern schwere Gegensätze persönlicher und weltanschaulicher Art bestehen - ohne daß die Voraussetzungen der §§ 177, 178 ABGB bzw der §§ 49 ff JWV gegeben sind - verstößt gegen die Bestimmungen des § 142 ABGB und ist daher eine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1ZPO §384 ffZPO §528
Rechtssatz: Auch im Beweissicherungsverfahren ist der Revisionsrekurs gegen zwei gleichlautende Beschlüsse unstatthaft. Die Behandlung dieses Revisionsrekurses nach § 16 AußStrG ist nicht möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 403/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 1 Ob 403/56 Veröff: EvBl 1957/46 S 74 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §276AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Bestellung eines Kurators nach § 276 ABGB für das Generalgouvernement, für das bereits ein Prozeßkurator bestellt wurde, abgelehnt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 375/56 Entscheidungstext OGH 01.08.1956 3 Ob 375/56 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b4.DVEheG §10
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob bei Unterhaltsansprüchen von Ausländern gegen Inländer das Recht des Anspruchsberechtigten oder das des Verpflichteten anzuwenden ist, kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit beinhalten, da diese Frage im österreichischen Recht nicht geregelt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 349/56 Entscheidungstext OGH 18.07.1956 3... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §27
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn ohne Vorliegen einer Voraussetzung des § 27 AußStrG ein Kollisionskurator bestellt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 374/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 3 Ob 374/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0085792 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1220AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob der Heiratsausstattungsanspruch der Tochter auch nach der Scheidung geltend gemacht werden kann, ist Gesetzauslegung, daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 254/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 7 Ob 254/56 8 Ob 123/65 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1220ABGB §1221AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Der in § 1220 ABGB und den dazugehörigen Gesetzesstellen normierte Ausstattungsanspruch der Tochter gegenüber ihren Eltern ist unabhängig von den Rechten des Ehemannes; die Tochter kann ihn geltend machen, auch wenn dem Mann kein Heiratsgut (im engeren Sinne) zugesagt worden ist und sogar dann, wenn er vor der Ehe auf eine "dos" verzichtet hat. Offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn Rekursgeric... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Der Begriff der offenbaren Gesetzwidrigkeit ist jenem der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht gleichzuhalten. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte 7 Ob 165/5... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt dem Erleger ein Rücknahmerecht auf den von ihm gemäß § 1425 ABGB vorgenommenen Erlag zusteht und damit im Zusammenhang die Frage, wann ein solcher Erlag aus dem Vermögen des Erlegers ausscheidet und daher nicht mehr der Exekutionsführung auf das Vermögen des Erlegers und dem Beschlag in einem über das Vermögen des Erlegers eröffneten Konkurs unterliegt, sind... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cEntmO §12 Abs1JN §109
Rechtssatz: Für die örtliche Zuständigkeit zur Entmündigung ist nicht der Wohnsitz, sondern der ständige Aufenthalt des Entmündigten maßgebend. Ein vom örtlich unzuständigen Gericht gefällter Entmündigungsbeschluß ist nichtig. Die Entscheidung ist daher aufzuheben und die Entmündigungssache gemäß § 44 JN von Amts wegen an das zuständige Bezirksgericht zu überweisen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2AußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Da im Gesetz Grundsätze, nach denen die Regelung der Benützung erfolgen soll, nicht aufgestellt sind, kann darin daß die Aufteilung der Räume des Hauses der Größe der Anteile der einzelnen Miteigentümer entsprechend vorgenommen wurde (ohne Berücksichtigung des Familienstandes), eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 CbAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, wann die anderweitige Unterbringung im Interesse des Kindes gelegen ist, ist im Gesetz überhaupt nicht gelöst, sondern der Beurteilung der Gerichte überlassen. Entscheidungstexte 7 Ob 559/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 7 Ob 559/55 7 Ob 454/56 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37ABGB §1002ABGB §1020AußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Die Frage, welches Recht für die Beurteilung der Frage anzuwenden ist, ob dem Heiligen Stuhl das Recht zusteht, eine Vollmacht für eine Abtei zu erteilen und ob die erteilte Vollmacht die Wirkung hat, daß die bisherigen Vollmachten widerrufen sind, betrifft mangels entsprechender gesetzlicher Vorschriften nur eine rechtliche Beurteilung der unteren Instanzen. E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §18EisbEG §4 ff AEisbEG §24EisbEG §30
Rechtssatz: Die Frage, welcher Betrag als angemessene Entschädigung für ein enteignetes Grundstück anzusehen ist, stellt in erster Linie eine Ermessensfrage dar. Von einer offenbaren Gesetzwidrigkeit könnte nur dann gesprochen werden, wenn bei Festsetzung der Entschädigung gegen die für die Ermittlung des Umfanges der Entschädigung in den §§ 4 ff EisbEG festgesetzten Richtl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2lZPO §477 Z9 D9
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren führt ein Widerspruch im Spruche der Entscheidung zur Nichtigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 519/55 Entscheidungstext OGH 30.11.1955 7 Ob 519/55 8 Ob 682/88 Entscheidungstext OGH 20.07.1989 8 Ob 682/88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Wenn der Ehemann seine Frau loswerden will und die Scheidungsklage eingebracht hat, ist die von ihm begehrte Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft für die Dauer des Scheidungsverfahrens der Gattin nicht zumutbar und offenbar gesetzwidrig, weil nur die Herstellung einer dauernden ehelichen Gemeinschaft dem Gesetz entspricht (§ 44 ABGB). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eHGB §48 Abs2
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit hinsichtlich der Frage der Erteilung der Gesamtprokura. Entscheidungstexte 7 Ob 468/55 Entscheidungstext OGH 02.11.1955 7 Ob 468/55 Veröff: NZ 1957,45 2 Ob 463/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 2 Ob 463/58 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1AußStrG §18 A
Rechtssatz: Es liegt Nichtigkeit vor, wenn der Erstrichter von einem rechtskräftigen Beschluß wieder abgeht, weiler glaubt, daß der ursprünglich gefasste Beschluß rechtlich verfehlt war, und sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Entscheidungstexte 1 Ob 513/55 Entscheidungstext OGH 17.08.1955 1 Ob 513/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §16 BII2e
Rechtssatz: (Laut Einantwortungsurkunde sollte das Pfandrecht für die Pflichtteilsansprüche der minderjährigen Kinder auf der der Mutter und Vormünderin zugefallenen Liegenschaft eingetragen werden). Die Erklärung, dennoch der lastenfreien Eintragung des Eigentumsrechtes zuzustimmen, kann nur von einem Kollisionskurator abgegeben werden. Genehmigt das Vormundschaftsgericht eine solche Erklärung der Mutter und Vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1PersStG §48
Rechtssatz: Anwendbarkeit des § 16 AußStrG in Personenstandssachen. Entscheidungstexte 2 Ob 224/55 Entscheidungstext OGH 27.04.1955 2 Ob 224/55 Beisatz: Vgl jedoch SZ 25/205 und ÖStA 1958,105 3 Ob 357/55 Entscheidungstext OGH 13.07.1955 3 Ob 357/55 6... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1EntmO 24EntmO §49EntmO §57
Rechtssatz: Anwendbarkeit des § 16 AußStrG auf Beschluß über Bestellung eines Armenanwaltes im Entmündigungsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 348/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 3 Ob 348/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0084697 Do... mehr lesen...
Norm: ABGB §812AußStrG §16 BII3a
Rechtssatz: Die Frage, ob die Absonderung des Nachlasses immer den ganzen Nachlaß ergreift oder sich auch auf einzelne Nachlaßgegenstände beschränken kann, ist eine verfahrensrechtliche. Entscheidungstexte 3 Ob 253/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 3 Ob 253/55 6 Ob 568/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG §14
Rechtssatz: Die Verweigerung des Antragsrechtes des Untermieters zur Todeserklärung des Hauptmieters ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 349/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 1 Ob 349/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0087601 Do... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Aufforderung an den Machthaber, eine in seinem Besitz befindliche Urkunde seines Machtgebers dem Gerichte vorzulegen. Entscheidungstexte 7 Ob 219/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 7 Ob 219/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §276AußStrG §16 BIII2cZPO §116
Rechtssatz: Kuratorbestellung für das gesamte Vermögen einer aufgelösten (verstaatlichten) ausländischen Aktiengesellschaft, wenn bereits für ein Teilvermögen (Kommanditistenanteil) ein Kurator bestellt ist. Die Verweigerung der Bestellung ist offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 120/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 1 Ob 120/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gAußStrG §102RSchO §15
Rechtssatz: Daß nicht die Realinstanz über die Gesetzmäßigkeit der Inventur und dem Schätzwert entschieden hat, sondern das Abhandlungsgericht, bildet keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 236/55 Entscheidungstext OGH 27.04.1955 2 Ob 236/55 European Case Law Identifier... mehr lesen...