Norm: AußStrG §16 BII2eEntmO §49EntmO §56 Abs1
Rechtssatz: Die Zustellung der für den Entmündigten bestimmten Ausfertigung des Entmündigungsbeschlusses an die antragstellende Mutter des Entmündigten ist nach § 103 Abs 3 ZPO unstatthaft. Die Zurückweisung eines vom Entmündigten eingebrachten Widerspruches nach ABlauf der hinsichtlich der Mutter in Lauf gesetzten Rechtsmittelfrist als verspätet stellt somit eine Nullität dar. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 EABGB §271ABGB §276 IdAußStrG §16 BIII2cAußStrG §78JN §1 DVc2JN §109
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn inländisches Gericht die Enthebung eines während der Zeit von 1939 - 1945 vor einem tschechischen Gericht (Protektorat) für bestimmte in Inland gelegene Vermögenswerte bestellten Kurators ablehnt. Entscheidungstexte 1 Ob 107/55 Entscheidungstext OGH 20.04.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bEheG §65
Rechtssatz: Für das Verfahren über einen Antrag gemäß § 65 EheG gelten die Bestimmungen des AußStrG, daher auch dessen § 16. Die Ansicht, daß unsittlicher Lebenswandel nicht gleichbedeutend ist mit geheimer oder offener Prostitution, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 2 Ob 220/55 Entscheidungstext OGH 20.04.1955 2 Ob 220/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Maßgebend für die Prozeßgenehmigung sind die Erfolgsaussichten. Daß die Untergerichte diese ungünstig beurteilt haben, kann keine offenbare Aktenwidrigkeit oder Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG darstellen. Entscheidungstexte 7 Ob 171/55 Entscheidungstext OGH 13.04.1955 7 Ob 171/55 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §269AußStrG §16 BIII2cVerwalterG 1952 §6 Abs3VerwalterG 1952 §7
Rechtssatz: Die Auffassung, daß dann, wenn eine gesetzliche Möglichkeit zum Selbstkontrahieren besteht, die Voraussetzungen des § 269 ABGB nicht vorliegen, widerspricht weder dieser Gesetzesstelle, noch auch dem VerwalterG. Entscheidungstexte 2 Ob 211/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 2 Ob 211/55 Veröf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aFGG §142
Rechtssatz: Die Entscheidung darüber, ob die Eintragung einer Firmenänderung oder des Austrittes eines Gesellschaftes zulässig war, bzw. ob die Voraussetzungen für die Einleitung des amtswegigen Löschungsverfahrens gem § 142 FGG als gegeben anzusehen sind, stellt lediglich eine Verfahrensfrage dar, da die Eintragung nicht konstitutiv ist. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gNWG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob der Antrag auf Einräumung eines Notweges wegen Vorliegens einer auffallenden Sorglosigkeit unzulässig ist, betrifft nur eine rechtliche Beurteilung der unteren Instanzen. Entscheidungstexte 1 Ob 152/55 Entscheidungstext OGH 10.03.1955 1 Ob 152/55 6 Ob 357/61 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1AußStrG §16 BII3cAußStrG §18 AZPO §411 EZPO §411 G
Rechtssatz: Wenn ein gegen zwei Personen ergehender außerstreitiger Beschluß auf Unterhaltsfestsetzung nur von einer der beiden angefochten wird, kann das Rekursgericht nicht bezüglich beider Unterhaltsverpflichteter die Beschlüsse wegen Nichtigkeit (Unzulässigkeit des Außerstreitverfahrens) auheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1AußStrG §103AußStrG §272
Rechtssatz: Ein Rekurs gegen den Beschluß auf neuerliche Schätzung der Verlassenschaft ist unzulässig. Hat das Rekursgericht dennoch meritorisch über den Rekurs entschieden, so ist sein Beschluß wegen Verletzung der Rechtskraft nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 25/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 1 Ob 25/55 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2e
Rechtssatz: Es liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor, wenn das Rekursgericht dem Registergericht das Recht zubilligt, zu prüfen, ob die Rückstellung von Vermögen, das unter den Begriff des deutschen Eigentums fällt, der nach dem Kontrollabkommen vorgeschriebenen Genehmigung bedurfte. Entscheidungstexte 7 Ob 22/55 Entscheidungstext OGH 02.02.1955 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §29
Rechtssatz: Eine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn die heilende Fürsorgeerziehung im Falle offenbarer Aussichtslosigkeit angeordnet wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 13/55 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 7 Ob 13/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS00866... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2f
Rechtssatz: 1. Die Meinung, daß Österreicher nur in Österreich für tot erklärt werden können und ausländischen Todeserklärungen von Österreichern keine Rechtswirkung in Österreich zukomme, entspricht der herrschenden Lehre und Praxis und stellt daher keine "offenbare Gesetzwidrigkeit" im Sinne des § 16 AußStrG dar. 2. Auch die Ansicht, daß die österreichische Staatsbürgerschaft zwischen 1938 und 1945 ruhend weiterbes... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eHGB §18 Abs2
Rechtssatz: Die Auslegung eines Firmenwortlautes durch das Registergericht anläßlich der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister bildet nicht den Anfechtungsrund der offenbaren Gesetzeswidrigkeit ("Verkehrslinienwerbung"). Entscheidungstexte 7 Ob 8/55 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 7 Ob 8/55 Veröff: HS 1076 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cAußStrG §16 BII2m
Rechtssatz: Die Einleitung eines Verlassenschaftsverfahrens auf Grund einer nicht durch eine rechtswirksame Todeserklärung gedeckten Todfallsaufnahme begründet eine Nichtigkeit, die in jedem Stadium des Verfahrens - so lange es noch nicht rechtskräftig beendet ist - wahrzunehmen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 968/54 Entscheidungstext OGH 19.01... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eHGB §18 Abs2UWG §2
Rechtssatz: Die Eintragung einer Firma, die ihren Sitz in Graz hat und noch nicht den erforderlichen Umfang besitzt, als "Österreichische Holzschutzfirma" ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 980/54 Entscheidungstext OGH 05.01.1955 1 Ob 980/54 Veröff: JBl 1955,306 = HS 1078 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §161
Rechtssatz: Darin, daß über den Sicherstellungsanspruch eines Legatars im ausserstreitigen Verfahren entschieden wurde, kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 981/54 Entscheidungstext OGH 05.01.1955 1 Ob 981/54 Veröff: JBl 1955,205 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §161
Rechtssatz: Darin, daß über den Sicherstellungsanspruch eines Legatars im außerstreitigen Verfahren entschieden wurde, kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 981/54 Entscheidungstext OGH 05.01.1955 1 Ob 981/54 Veröff: JBl 1955,205 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 4 des Gesetzes vom 07.06.1922, BGBl 1922/343 Gewerbeliches PachtvertragsänderungsG sind Revisionsrekurse sowohl wegen meritorischer wie auch verfahrensrechtlicher Fragen ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 929/54 Entscheidungstext OGH 10.12.1954 1 Ob 929/54 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG 1950 §9
Rechtssatz: Die Festsetzung des vermutlichen Todestages bei nicht feststellbarem Beginn der Lebensgefahr begründet keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 744/54 Entscheidungstext OGH 17.11.1954 3 Ob 744/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0087708 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §16 C
Rechtssatz: Prüfung der Rechtzeitigkeit des Revisionsrekurses vor der Prüfung der Zulässigkeit nach § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 1 Ob 802/54 Entscheidungstext OGH 20.10.1954 1 Ob 802/54 (siehe aber die entgegengesetzte Entscheidung vom 22.09.1954, 1 Ob 715/54) 5 Ob 25/82 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AktG §111AktG §125AktG §143AußStrG §16 BIII2eHRV §3
Rechtssatz: In dem Zurückhalten der Jahresabschlüsse einer Aktiengesellschaft durch das Registergericht bei gleichzeitiger Rückstellung des Vorlageschriftsatzes zur Verbesserung liegt eine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 706/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 1 Ob 706/54 Veröff: JBl 1955,96 = NZ 1957... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Ein Plenarbeschluß oder Plenissimarbeschluß wird gerade solche Fragen zum Gegenstand haben, die im Gesetz nicht ausdrücklich und nicht klar gelöst sind. Ein Abgehen von derartigen Rechtsmeinungen muß daher nicht eine offenbare Gesetzwidrigkeit sein. Entscheidungstexte 1 Ob 675/54 Entscheidungstext OGH 30.09.1954 1 Ob 675/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eVerwalterG allg
Rechtssatz: Die Frage, ob die öffentliche Verwaltung einer Aktiengesellschaft als Einzelkaufmann in der Abteilung A des Handelsregisters einzutragen ist, betrifft nur eine rechtliche Beurteilung der unteren Instanzen. Entscheidungstexte 1 Ob 722/54 Entscheidungstext OGH 22.09.1954 1 Ob 722/54 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §118
Rechtssatz: Die Frage, von welchem Zeitpunkt die einjährige Frist des § 118 AußStrG zu berechnen ist, ist im Gesetz nicht geregelt, sodaß in der unrichtigen Annahme des Beginnes des Fristenlaufes durch die Untergerichte keine offenbare Gesetzwidrigkeit zu erblicken ist. Entscheidungstexte 1 Ob 654/54 Entscheidungstext OGH 22.09.1954 1 Ob 654/5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §208 ff
Rechtssatz: Die Prüfung einer formell ordnungsgemäß gelegten Rechnung durch den Außerstreitrichter in anderen als den Fällen der §§ 208 bis 218 AußStrG stellt keine offenbare Gesetzwidrigkeit dar. Entscheidungstexte 2 Ob 577/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 2 Ob 577/54 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §16 Abs1AußStrG 2005 §31ZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren ist es nicht obligatorisch vorgeschrieben, die Beteiligten mündlich zu vernehmen, es genügt, dass ihnen die Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet wird. Entscheidungstexte 3 Ob 563/54 Entscheidungstext OGH 27.08.1954 3 Ob 563/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG §16 BII3bAußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §52 Abs2GOG §38
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 563/54 Entscheidungstext OGH 27.08.1954 3 Ob 563/54 5 Ob 295/60 Entscheidungstext OGH 24.08.1960 5 Ob 295/60 JBl 1961,232 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 ff A1
Rechtssatz: Die Frage, welche Vermögenswerte in die Abhandlung einzubeziehen und in das Inventar aufzunehmen sind, ist im Gesetzte selbst nicht ausdrücklich oder in so klarer Weise geregelt, daß kein Zweifel an der Absicht des Gesetzes aufkommen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 486/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 2 Ob 486/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1FGG §142FGG §143
Rechtssatz: Nur in jenen Fällen, in denen das OLG die amtswegige Löschung selbst verfügt hat, ohne daß vorher sich das Registergericht mit der Frage der Löschung befaßt hat, das OLG also nicht über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Registergerichtes, sondern in erster Instanz entschieden hat, ist die Anfechtung ohne die Beschränkung des § 16 AußStrG im Handelsregisterverfahren zulässig. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Wenn die Untergerichte übereinstimmend der Ansicht sind, daß der vom Abwesenheitskurator beabsichtigte Vergleich ohne Verletzung der Interessen des Abwesenden mangels einer verläßlichen Beurteilungsmöglichkeit der Sachlage und Rechtslage nicht genehmigt werden könne, so liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor, denn es ist nicht Sache des Außerstreitrichters, die Aussichten eines über den Gegensta... mehr lesen...