Norm: AußStrG §5AußStrG §16
Rechtssatz: Das an die Mutter des Kindes vom Pflegschaftsgericht ausgesprochene Verbot, die mütterliche Großmutter mit ihrer Vertretung zu betrauen, verstößt gegen die Bestimmung des § 5 AußStrG, wonach das Gericht die Partei nur verhalten kann, ihre Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unterschreiben zu lassen, wenn die Partei das Gericht mit wiederholten fehlerhaften oder unzulässigen Eingaben behelligt. D... mehr lesen...
Norm: ABGB §784AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §16
Rechtssatz: Wurde die Noterbin zur ersten Tagsatzung zur Abhandlungspflege geladen, dann liegt keine Nullität vor, wenn eine weitere Ladung zur Abhandlungspflege unterblieb (Kontravotum 19). Entscheidungstexte 5 Ob 224/64 Entscheidungstext OGH 01.10.1964 5 Ob 224/64 4 Ob 502/75 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Änderung der Leistungsfrist - Revisionsrekurs ohne Beschränkung des § 16 AußStrG zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 212/64 Entscheidungstext OGH 16.09.1964 7 Ob 212/64 1 Ob 192/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 1 Ob 192/70 2 Ob 36/74 Entsche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1PersStG §47PersStG §48
Rechtssatz: Gleichlautende Beschlüsse in Personenstandssachen können nur nach § 16 AußStrG mit außerordentlichen Revisionsrekurs angefochten werden. Entscheidungstexte 7 Ob 209/64 Entscheidungstext OGH 02.09.1964 7 Ob 209/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS00... mehr lesen...
Norm: AdelsaufhG §1AußStrG §16 BIII2gPersStG §47
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß die Führung eines bestimmten Beinamens gemäß dem Gesetz vom 03.04.1919 (StGBl 1919/211) untersagt sei, stellt keine offenbare Gesetzwidrigkeit dar. Entscheidungstexte 7 Ob 209/64 Entscheidungstext OGH 02.09.1964 7 Ob 209/64 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §16 A2EisbEG §22EisbEG §23
Rechtssatz: Auch wenn bei der Feststellung der Entschädigungssumme auf verschiedene Komponenten wie Flächenausmaß, Lage und Wertminderung des Restgrundstückes Bedacht zu nehmen ist, liegt die Beurteilung eines einheitlichen Fragenkomplexes vor, weil zwischen diesen Komponenten enge Wechselbeziehungen bestehen. Es sind daher bei der Beurteilung der Anfechtbarkeit einer solchen Entscheidung d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs 2 AußStrG sind gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über die Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche Rekurse schlechthin, also auch außerordentliche Rekurse nach § 16 AußStrG, unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 214/64 Entscheidungstext OGH 13.07.1964 6 Ob 214/64 6 Ob 2... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §31 Abs1
Rechtssatz: Wenn sich der Minderjährige seit Monaten klaglos verhält, ist die Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 8 Ob 173/64 Entscheidungstext OGH 30.06.1964 8 Ob 173/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0086708 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §233 CAußStrG §2 AAußStrG §16 BIIAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Einem vom Pflegebefohlenen zur Genehmigung vorgelegten Vergleich ohne Prüfung, ob er diesem zum Vorteil gereicht, die Genehmigung deshalb zu versagen, weil der Vergleichspartner behauptet, der Vergleich sei wegen eines ihm unterlaufenen Irrtums für ihn nicht verbindlich, stellt einen Verfahrensverstoß dar, der wegen seiner einschneidenden Bedeutung einer Nullität... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aABGB §812
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob eine Sicherheitsleistung ausreicht, kann nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 6 Ob 127/64 Entscheidungstext OGH 29.04.1964 6 Ob 127/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0085789 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97AußStrG §104
Rechtssatz: Die Ablehnung der Ausfolgung eines Sparbuches infolge Eigentums (nicht Besitzes) der Erblasserin ist offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 50/64 Entscheidungstext OGH 27.02.1964 6 Ob 50/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0085832 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIi3aAußStrG §158AußStrG §159AußStrG §160AußStrG §161AußStrG §161a
Rechtssatz: Die Verletzung der Vorschriften der §§ 158 - 161 a AußStrG über die Erfüllung des letzten Willens sind Vorschriften über das Abhandlungsverfahren, daher des formellen Rechts und können mit ao Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn Nichtigkeit des Verfahrens gegeben ist. Nichtigkeit würde aber auch dann nicht v... mehr lesen...
Norm: ABGB §179AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Rechtsansicht der Unterinstanzen, daß eine Adoption des Enkels durch seine Großmutter (außereheliches Kind der ehelichen Tochter) zulässig sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Es liegt auch kein Verstoß gegen ein Grundprinzip der österreichischen Rechtsordnung vor. Entscheidungstexte 1 Ob 193/63 Entscheidungstext OGH 17.01.1964 1 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16EO §65 DZPO §528 Abs1
Rechtssatz: § 16 AußStrG gilt nicht für die Anfechtung von Rekursentscheidungen über beim Außerstreitgericht als Titelgericht gestellte Exekutionsanträge. Entscheidungstexte 3 Ob 151/63 Entscheidungstext OGH 06.11.1963 3 Ob 151/63 EvBl 1964/72 S 105 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §29nöJWG §28
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn das Gericht die Fürsorgeerziehung nach § 29 JWG anordnet, weil es der Meinung ist, daß ein Wechsel der Umgebung des Minderjährigen notwendig ist und die Erziehungshilfe und Erziehungsaufsicht nicht in Erwägung zieht. Diese haben andere Voraussetzungen. Entscheidungstexte 2 Ob 208/63 En... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §11AnerbenG §12AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Nichtbeiziehung zweier "bäuerlicher" Sachverständiger könnte nur einen Verfahrensmangel begründen, der aber nicht nach § 16 AußStrG gerügt werden kann. In der Festsetzung des Übernahmspreises nach billigem Ermessen, sowie in der Festsetzung des Zinsfußes für die Abfindungsansprüche der gesetzlichen Erben nach § 12 Abs 1 AnerbenG liegt eine Ermessensentscheidung, die nach § 16 AußS... mehr lesen...
Norm: ABGB §145ABGB §148 CABGB idF KindNamRÄG 2013 §172AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte die Frage des Eintrittes eines neunzehnjährigen Mädchens in ein Kloster als "Berufswahl" behandelt haben. Entscheidungstexte 2 Ob 6/63 Entscheidungstext OGH 09.05.1963 2 Ob 6/63 Veröff: EvBl 1963/334 S 463 = JBl 1964,35 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §149ABGB §233AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, ob ein ehelicher Vater gleich einem Vormund zur Wirksamkeit seiner Erklärung, mit welcher er dem Anerkenntnis der außerehelichen Vaterschaft durch seinen minderjährigen Sohn zustimmt, noch der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, ist im Gesetz selbst nicht ausdrücklich und so klar gelöst, daß kein Zweifel über die Absicht des Gesetzgebers aufkommen könnte. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gNWG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten des Antragstellers eine auffallende Sorglosigkeit im Sinne des § 2 Abs 1 NWG darstellt, kann nicht als offenbar gesetzwidrig angefochten werden. Entscheidungstexte 8 Ob 309/62 Entscheidungstext OGH 20.11.1962 8 Ob 309/62 5 Ob 94/65 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gEntmO §8EntmO §29
Rechtssatz: Die Außerachtlassung der im § 8 EntmO vorgesehenen Vernehmung des Schutzbedürftigen vor der Bestellung des Beistandes kann nur als ein Verfahrensmangel gewertet werden, auf den die Beschwerde nach § 16 AußStrG nicht gestützt werden kann (Die Einvernehmung des Schutzbedürftigen wurde hier zwar erst nach Fassung des Bestellungsbeschlusses, jedoch vor Fällung der Rekursentscheidung vom Erstgeric... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aTir HöfeG §17 Z4 litd
Rechtssatz: In der Bestimmung eines Hofübernehmers, der nicht den Erfordernissen des § 17 Z 4 lit d Tir HöfeG entspricht liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 249/62 Entscheidungstext OGH 14.11.1962 1 Ob 249/62 6 Ob 139/75 Entscheidungstext OGH 06.11.1975 6... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §106GewO 1973 §56
Rechtssatz: Zwar ist das Recht zum Gewerbebetrieb im Sinne des § 56 Abs 4 und Abs 5 GewO mit dem Rechte am Unternehmen nicht wesensgleich, doch liegt in der Annahme, der Idealwert seines Kaminfegerunternehmens erschöpfe sich im konkreten Fall in der Konzession und sei nicht in das Inventar aufzunehmen, keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gJWG §26JWG §34
Rechtssatz: Keine Nullität, wenn sich das Vormundschaftsgericht bei Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe mit dem dem Antrag zugrunde liegenden Erhebungsmaterial des gesetzlichen Amtskurators begnügt und dem Erziehungsberechtigten bei dessen Vernehmung nicht alle Anschuldigungen vorhält. Entscheidungstexte 5 Ob 290/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b4.DVEheG §11
Rechtssatz: Hat die außereheliche Mutter durch ihre Verheiratung die Schweizer Staatsbürgerschaft, der Minderjährigen aber nunmehr die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt, erscheint eine analoge Anwendung des § 11 DVEheG nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 216/62 Entscheidungstext OGH 12.09.1962 6 Ob 216/62 Veröff: RZ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2JWG §31
Rechtssatz: Der Ausspruch der Einweisung in vorläufige Fürsorgeerziehung gemäß § 31 Abs 1 JWG durch das Rekursgericht anstelle der vom Erstrichter gemäß § 31 Abs 2 JWG ausgesprochenen vorläufigen Fürsorgeerziehung stellt eine Abänderung des Erstbeschlusses dar. Entscheidungstexte 6 Ob 230/62 Entscheidungstext OGH 31.07.1962 6 Ob 230/62 Veröff: JBl 19... mehr lesen...
Norm: AuffOG §3cAußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Nach Rechtskraft des verwaltungsbehördlichen Bescheides auf Vermögensübertragung an die Sammelstelle ist die Aufrechterhaltung der Kuratel und die Zurückhaltung eines Deckungsfonds für allfällige weitere Kuratorenkosten offenbar gesetzwidrig, die eventuelle Zurückbehaltung überdies nichtig. Entscheidungstexte 8 Ob 155/62 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2g
Rechtssatz: Die Frage, ob die Nichtigkeit einer im Verfahren außer Streitsachen ergangenen Entscheidung noch nach deren formeller Rechtskraft aufgegriffen werden kann, ist im Gesetz selbst überhaupt nicht gelöst. Entscheidungstexte 6 Ob 174/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 6 Ob 174/62 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §183 Abs1AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Das Wahlkind kann nur den Familiennamen einer geschiedenen Wahlmutter erhalten. Die Auffassung, daß das Wahlkind den Geschlechtsnamen einer geschiedenen Ehefrau, die als Wahlmutter auftritt, annehmen können, ist offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 68/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1962 1 Ob 68/62 Veröff: EvBl 1962/... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §11AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Bestimmung des Schätzwertes für den Erbhof gemäß § 11 AnerbenG ist eine Ermessensentscheidung. Sie kann nicht wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit bekämpft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 71/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1962 1 Ob 71/62 1 Ob 117/65 Entscheidungstext OGH 15.06.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1B-VG Art140
Rechtssatz: Wird offenbare Gesetzwidrigkeit als Beschwerdegrund geltend gemacht, kann der OGH auch bei Erledigung eines außerordentlichen Revisionsrekurses einen Überprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof stellen (Art 140 B-VG). Entscheidungstexte 6 Ob 66/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1962 6 Ob 66/62 ... mehr lesen...