Norm
ABGB §811Rechtssatz
Die Frage, von welchem Zeitpunkt an ein Antrag auf Bestellung eines Verlassenschaftskurators gestellt werden kann, ist im Gesetz nicht beantwortet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0099335Dokumentnummer
JJR_19591021_OGH0002_0060OB00358_5900000_001