Norm
AußStrG §16 BIII2aRechtssatz
Wenn das Verlassenschaftsgericht bei widersprechenden Erbserklärungen, die auf ein und dasselbe Testament gestützt werden, demjenigen die Klägerrolle gegenüber dem ausdrücklich zum Erben Eingesetzten zuweist, der behauptet, das Testament sei dahin auszulegen, in Wahrheit sei er Erbe, der Eingesetzte nur Legatar, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0086000Dokumentnummer
JJR_19590211_OGH0002_0060OB00018_5900000_001