Norm
ABGB §142Rechtssatz
Wenn die Vorinstanzen als Voraussetzung einer Verfügung des inländischen Pflegschaftsgerichtes (bezüglich minderjähriger deutscher Staatsangehöriger, die sich mit ihrem ehelichen Vater - dieser ist deutscher Staatsbürger - in der DDR aufhalten) den Aufenthalt des pflegebefohlenen Ausländers im Inlande erachtet haben, dann ist ein Widerspruch dieser Ansicht mit der Regelung des § 14 der
4. DVEheG nicht zu erkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0086674Dokumentnummer
JJR_19590325_OGH0002_0020OB00138_5900000_001