Norm: AußStrG §16 BII2eAußStrG §16 BII2gJWG §24
Rechtssatz: Vor der Entscheidung über die vorläufige Fürsorgererziehung gemäß § 53 JWG müssen (ebensowenig wie nach § 51 Abs 2 JWG bei der entgültigen Fürsorgererziehung) Minderjährige, deren Eltern und gesetzliche Vertreter keineswegs gehört werden. Entscheidungstexte 3 Ob 105/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 3 Ob 105/53 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 A4AußStrG §16 C
Rechtssatz: Der OGH kann im außerstreitigen Verfahren an Stelle einer aktenwidrigen Entscheidung des Rekursgerichtes anläßlich des Rekurses nicht in der Sache selbst erkennen, sondern hat aufzuheben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung aufzutragen. Entscheidungstexte 1 Ob 378/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 1 Ob 378/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gPersStG §30PersStG §31PersStG §47
Rechtssatz: Auch Randvermerke fallen unter den Begriff der "Eintragungen in Personenstandsbücher". Randvermerke können daher gemäß § 47 PersStG berichtigt werden. Die Berichtigung kann in einzelnen Änderungen, Ergänzungen aber auch in der völligen oder teilweisen Löschung einer Eintragung bestehen. Gemäß § 47 Abs 2 PersStG sind aber die Beteiligten und die Aufsichtsbehörde vor der Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IdAußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die Meinung, die Tatsache, daß ein Absender einen ordentlichen Sachwalter zurückgelassen hat, hindere in jeder Hinsicht die Bestellung eines Abwesenheitskurators, ist offenbar gesetzwidrig. Nur soweit der Geschäftskreis des zurückgelassenen Sachwalters reicht, ist die Bestellung eines Abwesenheitskurators ausgeschlossen. Der Geschäftskreis des zurückgelassenen Sachwalters umfaßt aber niemals auch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aAußStrG §92
Rechtssatz: Keine Nullität, sondern ein Verfahrensmangel liegt in der Unterlassung der Errichtung des Inventars (entgegen der Vorschrift des § 92 AußStrG). Entscheidungstexte 3 Ob 43/54 Entscheidungstext OGH 24.03.1954 3 Ob 43/54 7 Ob 756/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 7 Ob 756/82 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B1ZPO §520 AZPO §520 CAußStrG §9 A2fAußStrG §14 Abs1 A5AußStrG §16 BII1cAußStrG §16 CAußStrG 2005 §66 AIB
Rechtssatz: Sowohl im streitigen wie auch im außerstreitigen Verfahren gilt der Grundsatz, dass ein Nichtigkeitsgrund nur dann berücksichtigt werden kann, wenn ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt (2 Ob 134/50, 1 Ob 515/50). Entscheidungstexte 3 Ob 71/54 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QAußStrG §16
Rechtssatz: Die Aufhebung einer amtswegigen gesetzwidrigen Aufhebung des Beschlusses des Erstgerichtes durch das Rekursgericht muß über Rekurs eines Beteiligten ohne jede Beschränkung auf die Person des Rechtsmittelwerbers erfolgen, auch wenn eine am Abhandlungsverfahren mitbeteiligte Person kein Rechtsmittel erhoben hat. Entscheidungstexte 3 Ob 71/54 Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126LiegTeilG §29LiegTeilG §32
Rechtssatz: Anfechtung gemäß § 16 AußStrG der amtswegigen Verbücherung nach § 29 LiegTeilG. Entscheidungstexte 3 Ob 107/54 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 107/54 Veröff: SZ 27/40 5 Ob 25/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 5 Ob 25/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HaABGB §271AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die Mutter kann als Kollisionskuratorin für die ehelichen Kinder zur Wahrung ihrer Ansprüche gegenüber dem ehelichen Vater bestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 71/54 Entscheidungstext OGH 10.02.1954 1 Ob 71/54 7 Ob 542/56 Entscheidungstext OGH 14.11.1956 7 Ob 54... mehr lesen...
Norm: ABGB §833AußStrG §16 BII2b1JN §1ZPO §477 Z6
Rechtssatz: Die trotz des Mangels materiellrechtlicher Voraussetzungen im außerstreitigen Verfahren erfolgte Regelung der Benützung einer gemeinschaftlichen Sache ist in höherer Instanz nicht für nichtig zu erklären, sondern der Antrag abzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 57/54 Entscheidungstext OGH 10.02.1954 1 Ob 57/54 EvBl 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBG über die Teilung von Grundstücken im Bgld allg
Rechtssatz: Die Frage, wann der eine Bewerber, die größere Gewähr für eine ordentliche Bewirtschaftung der Liegenschaft bietet als der andere, ist im Gesetze selbst nicht ausdrücklich und in so klarer Weise geregelt, daß kein Zweifel über die Absicht des Gesetzgebers aufkommen kann, daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1EntmO §24EntmO §49EntmO §57
Rechtssatz: Anwendung des § 16 AußStrG im Verfahren über Abberufung eines vorläufigen Beistandes. Entscheidungstexte 3 Ob 791/53 Entscheidungstext OGH 23.12.1953 3 Ob 791/53 1 Ob 363/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 1 Ob 363/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2a4.DVEheG, §14
Rechtssatz: Das Interesse eines im Inland lebenden Ausländers, sein im Ausland lebendes Kind ausgefolgt zu bekommen, reicht nicht aus, das Einschreiten eines inländischen Pflegschaftsgerichtes zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 2 Ob 918/53 Entscheidungstext OGH 23.12.1953 2 Ob 918/53 SZ 26/314 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276AußStrG §16 BIII2cZPO §116
Rechtssatz: Die - vom OGH abgelehnte - Auffassung, daß dann, wenn ein Kurator nach § 116 ZPO bestellt werden könne, eine Bestellung nach § 276 ABGB zu entfallen habe, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 927/53 Entscheidungstext OGH 03.12.1953 1 Ob 927/53 European Case Law... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §109 Abs2ZPO §477 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der vom Bezirksgericht als Abhandlungsgericht gefaßte Beschluß auf Genehmigung der Veräußerung einer Liegenschaft eines Pflegebefohlenen (im Rahmen eines Erbübereinkommens) ist nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 923/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 1 Ob 923/53 EvBl 1954/71 S 96 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGenG §1
Rechtssatz: Die Verweigerung der Eintragung einer Erweiterung des Gegenstandes des Unternehmens einer Raiffeisenkasse auf "Ankauf und Verkauf sowie Tausch ausländischer Zahlungsmittel und Reiseschecks für jedermann" durch das Registergricht ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 2 Ob 709/53 Entscheidungstext OGH 23.09.1953 2 Ob 709/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §238AußStrG §2 Abs2 Z7 H4AußStrG §16
Rechtssatz: Die Verweisung eines angeblichen Schadenersatzanspruches eines Pflegebefohlenen gegen den vorläufigen Beistand wegen Bezahlung einer Nichtschuld auf den Rechtsweg aus Anlaß der Erledigung der vom vorläufigen Beistand gelegten Schlußrechnung bildet keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 719/53 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gAußStrG §129
Rechtssatz: Aus dem letzten Satz des § 129 AußStrG kann nur geschlossen werden, daß das Gesetz eine Vernehmung des Beteiligten nur bei Regelung wichtiger Angelegenheiten im Verlauf der Abhandlung vorsieht. Das Unterbleiben einer solchen Vernehmung stellt daher nicht unbedingt eine Nullität dar. Entscheidungstexte 2 Ob 645/53 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126LiegTeilG §32
Rechtssatz: Ein außerordentlicher Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG ist bezüglich der Verbücherung einer Liegenschaftsteilung nur dann möglich, wenn es sich um ein Problem nach dem LiegTeilG handelt, sonst aber gemäß § 130 GBG ausgeschlossen. Entscheidungstexte 2 Ob 593/53 Entscheidungstext OGH 26.08.1953 2 Ob 593/53 Veröff: SZ 26/21... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16
Rechtssatz: Zulässigkeit des Revisionsrekurses, wenn Rekursgericht infolge Selbsterhaltungsfähigkeit die Unterhaltspflicht für erloschen erklärt, obwohl nur die Herabsetzung auf einen bestimmten Betrag begehrt war. Entscheidungstexte 2 Ob 566/53 Entscheidungstext OGH 22.07.1953 2 Ob 566/53 European ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2nAußStrG 2005 §36 Abs3AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §56AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA2KartG 2005 §38ZPO §405 GFBG §15 Abs1
Rechtssatz: Schon für das streitige Verfahren ist es mehr als zweifelhaft, ob eine Verletzung des § 405 ZPO Nichtigkeit bewirkt. (Vgl nur Petschek, Streitfragen, S 50 ff). Für das außerstreitige Verfahren muss diese Ansicht jedenfalls abgelehnt werden (hiezu Ott, Rechtsfürsorgever... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3a
Rechtssatz: Die Verfügung des Außerstreitrichters, sich einer Sachentscheidung erst nach Beendigung eines zwischen den Parteien anhängigen Prozesses zu unterziehen, ist nicht materiellrechtlicher, sondern rein verfahrensrechtlicher Natur. Sie kann daher mit Beschwerde nach § 16 AußStrG nicht wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit, sondern nur wegen Nullität angegriffen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die vom Kuratelsgericht erteilte Genehmigung der Abstandnahme von einer Klagsführung durch den Kurator stellt keine offenbare Gesetzwidrigkeit dar. Entscheidungstexte 1 Ob 48/53 Entscheidungstext OGH 29.04.1953 1 Ob 48/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gAußStrG §95
Rechtssatz: Die Unterlassung der neuerlichen Ladung eines Noterben, der auf die Teilnahme an der ersten Inventurtagsatzung verzichtet hat, zur fortgesetzten Tagsatzung zur Inventierung des Nachlasses stellt keine Nullität dar. Entscheidungstexte 1 Ob 210/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 1 Ob 210/53 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3aAußStrG §16 BIIAußStrG §98
Rechtssatz: Der Beschluß des Abhandlungsgerichtes, mit welschem dem Mitgesellschafter (OHG) des Erblassers die Vorlage der Geschäftsbücher und -verträge (mit dritten Kontrahenten) im Abhandlungsverfahren aufgetragen wird, ist weder mit Nullität behaftet, noch offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 237/53 Entscheidungstext OGH 18.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H1AußStrG §16 BIIb1
Rechtssatz: Eine zu Unrecht erfolgte Verweisung auf den Rechtsweg verstößt zwar gegen Verfahrensvorschriften, bildet aber noch keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 140/53 Entscheidungstext OGH 04.03.1953 3 Ob 140/53 3 Ob 343/57 Entscheidungstext OGH 10.07.1957 3 Ob 343/57 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §23
Rechtssatz: Der Fall, daß in der Zeit zwischen dem im Ausland erfolgten Tod eines ausländischen Erblassers und der Einleitung der Verlassenschaftsabhandlung über sein im Inland befindliches bewegliches Vermögen Veränderungen eintreten, die das Territorium des Heimatlandes berühren und auch die Staatszugehörigkeit des Erblassers berührt hätten (Ostpolen, nunmehr UdSSR), ist im Gesetz nicht geregelt, daher kein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425AußStrG §16 BII2g
Rechtssatz: Die Unterlassung der vorherigen Vernehmung des Erlegers vor Ausfolgung eines dem Grunde und der Höhe nach auch von ihm bestrittenen Erlages an den Erlagsgegner stellt eine Nullität dar. Entscheidungstexte 1 Ob 60/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 1 Ob 60/53 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eFGG §132 ffHGB §14
Rechtssatz: (Erbengemeinschaft von drei Erben hat die Eintragung dieser Erbengemeinschaft in das Handelsregister anzumelden. Ein Erbe meldet nur die gemeinsame Vertretung durch alle drei an, die beiden anderen die gemeinsame Vertretungsbefugnis durch je zwei Erben. Über alle drei wird eine Ordnungsstrafe verhängt). Die Art und Weise, wie in einem solchen Fall gegen die säumigen Erben des Firmeninhabers... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Bei einer Ermessensentscheidung kann eine offenbare Gesetzwidrigkeit schon begrifflich nicht vorliegen. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte 2 Ob 860/52 Entsch... mehr lesen...