Über das Vermögen des O (im folgenden als "Gemeinschuldner" bezeichnet) wurde am 3. November 1986 der Konkurs eröffnet (S XX/XX des Kreisgerichtes Y). Das Konkursverfahren ist noch anhängig. Mit dem am 27. Jänner 1988 dem Gemeinschuldner zugestellten, diesen als Bescheidadressaten bezeichnenden Bescheid nahm das Finanzamt den Gemeinschuldner als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für die Abgabenschuldigkeiten der A Gesellschaft m.b.H. (Umsatzsteuer 1985 zuzüglich Säumniszuschlag... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1;KO §6 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0141 B 10. November 1987 RS 4 Stammrechtssatz Wurde über das eigene Vermögen eines Haftungspflichtigen das Konkursverfahren eröffnet, so richtet sich ein auf § 9 BAO und § 80 BAO gegründeter Haftungsa... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Dezember 1986 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft in Höhe von S 1,971.380,-- heran. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und wandte, soweit dies aus der Sicht des Beschwerdevorbringens von Bedeutung ist, im Rechtsmittelverfahren ein, die GmbH sei durch den Ausfall der Forderung gegen einen Hauptkunden in finanzielle Schwierigkei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwGG §41 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 460;
Rechtssatz: Der Freispruch des Abgabepflichtigen vom Vorwurf der fahrlässigen Krida entbindet den Abgabepflichtigen nicht von der Verpflichtung, im Haftungsverfahren die
Gründe: aufzuzeigen, die ihn ohne sein Verschulden an der recht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1298;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 460;
Rechtssatz: Es ist gemäß § 1298 ABGB Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten gem § 9 und § 80 BAO unmöglich war, widrigenfalls die Behörde zu der Annahme berechtigt is... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0224 E 19. Juni 1985 VwSlg 6012 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Bei den Pflichten, deren Verletzung eine der Voraussetzungen für Haftung des Vertreters ist, handelt es sich nur um abgabenrechtliche Verpflichtungen. Zu i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 187;
Rechtssatz: Wird im
Spruch: des Haftungsbescheides der Firmenwortlaut einer Gesellschaft unvollständig wiedergegeben, nicht jedoch die Haftung für Abgaben geltend gemacht, die eine andere Gesellschaft als jene, bei der der Bf Geschäftsführer war, treffen, so liegt keine Recht... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §8 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Siehe:
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7
Besprechung in:
ÖStZ 1990, 187;
Rechtssatz: Wurde dem Geschäftsführer einer im Ausgleich befindlichen GmbH vom Ausgleichsverwalter gem § 8 Abs 2 letzter Satz AusgleichsO die Weisung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;RAO 1868 §14;RAO 1868 §15;RAO 1868 §9 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Für die richtige Beachtung der jeweiligen Rechtsmittelfrist in einer Rechtsanwaltskanzlei ist stets der Rechtsanwalt verantwortlich, denn er selbst hat die entsprechende Frist festzusetzen, ihre Vormerkung anzuordnen sowie die richtige Eintra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal82/06 Krankenanstalten
Norm: ÄrzteG 1984 §10;ÄrzteG 1984 §38;BAO §114;BAO §143 Abs1;BAO §143 Abs2;BAO §183 Abs3;BAO §80;BAO §9 Abs1;KAG 1957 §9; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 93;
Rechtssatz: Die Beweislast des Vertreters, der zur Haftung herangezogen wurde oder werden soll, darf nicht dahin überspannt we... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bringt der Geschäftsführer einer GmbH im Verwaltungsverfahren nichts vor, wodurch der Nachweis erbracht werden könnte, daß ihm zur Abgabenentrichtung ausreichende Mittel der Gesellschaft nicht zur Verfügung gestanden sind bzw daß er die Abgab... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ein für die Haftung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche B... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung (Hinweis E 30.5.1989, 89/14/0043). Die GmbH bleibt verpflichtet, Abgabenschuldi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten (Gleichbehandlung von USt-Schulden) durch den Geschäftsführer der Komplementärin einer GmbH & Co KG durch uneingeschränkte Mantelzession aller Buchforderungen an ein Kreditinstitut ungeachtet der schlechten wirtschaftlichen Situation der KG (Hinweis E 17.1.1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Haftungsaussprüche des Finanzamtes sind nach Maßgabe der in ihnen vorgenommenen Detaillierung der Abgabenschuld teilbar (Hinweis E 13.9.1988, 85/14/0161). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140113.X01 Im RIS seit 27.06.1989 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Beschwerdevorbringen, das nur weitere Gesichtspunkte anführt, die in der gemäß § 299 Abs 2 BAO aufgehobenen Berufungsvorentscheidung zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sind (hier: die Frage der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld sowie d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die erstmalige Heranziehung zur Haftung für eine Abgabe durch das Finanzamt darf nicht in der Berufungsvorentscheidung erfolgen. Die hierin gelegene objektive Rechtswidrigkeit darf nur auf Grund gesetzmäßiger E... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Für die Inanspruchnahme nach § 7 Abs 1 Wr LAO ist neben dem Eintritt eines objektiven Schadens (Ausfall der Abgabenforderung dem Vertretenen gegenüber) und dem Verschulden des Vertreters ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Sowohl die Dienstgeberabgabe als auch die Lohnsummensteuer sind vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und zu den gesetzlich festgelegten Zeitpunkten der Fälligkeit grundsätzlich ohne ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Behauptet der Geschäftsführer einer GmbH, er habe den finanziellen Ruin der von ihm vertretenen Gesellschaft nicht verschuldet, so ergibt sich daraus noch nicht, daß ihn kein Verschulden ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2 impl;BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Die grundsätzliche Beweislast des zur Haftung herangezogenen Geschäftsführers der GmbH betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabene... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Den Geschäftsführer einer GmbH trifft ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mangels Vermögens abgewiesen wurde, keine schuldhafte Pflicht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 impl;BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;
Rechtssatz: Wenn der Geschäftsführer einer GmbH in der Zeit nach seiner Bestellung bis zur Beendigung seiner Funktion trotz aller Bemühungen nicht Einsicht in die Geschäftsunterlagen und keinen Zutritt z... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, dass die Ges die anfallenden Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet hat, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;
Rechtssatz: Hat der Geschäftsführer der GmbH schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, daß die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der Abgabenschul... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/06/10 0535/80 4 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 5.3.1... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1393BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Zur Verletzung der abgabenrechtlicher Pflichten durch Abschluß eines Mantelzessionsvertrages mit einem Kreditinstitut zur Besicherung des von einer GmbH aufgenommenen Kredites, weil durch die Zession Abgabenschulden benachteiligt wurden (Hinweis E... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §81 Abs1BAO §9 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0535/80 E 10. Juni 1980 VwSlg 5494 F/1980; RS 4 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 5.3.1979, 2645/78). ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat.... mehr lesen...